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NEOS: Das Crowdinvestment-Gesetz ist sicher

Start-up-Sprecher Niko Alm: "Verbraucher sind keine Investoren"

Wien (OTS) - Der gestrige Beschlusses des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz in einem Fall der Schwarmfinanzierung mit Nachrangdarlehen suggeriert, dass Crowdinvestment in Österreich noch immer auf einem unsicheren Fundament steht. „Das AltFG (aka ‚Crowdfunding-Gesetz’) hat in der Entstehung zwar zu lange gedauert, aber das Gesetz ist an sich gut“, stellt NEOS-Start-up-Sprecher Niko Alm fest. „Wegen einem Einzelfall - der noch dazu gar nicht über eine Crowdinvestment-Plattform abgewickelt wurde und bei dem die Emission nicht nach AltFG erfolgte - darüber nachzudenken am AltFG etwas zu ändern, wäre fast schon skandalös. Das bringt schlimmstenfalls eine erhöhte Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten“, zeigt sich Alm besorgt.

„Trotz allen Lobs für die Bedeutung von Start-Ups und Unternehmensgründern, haben die Regierungsfraktionen es bisher verabsäumt eine klare Strategie für die Förderung von diesen zu entwickeln. Unsere zahlreichen Anträge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Start-ups, wie zum Beispiel der Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrag, Maßnahmen zur Mitarbeiterbeteiligung oder Überlegungen zu neuen Unternehmensformen wurden allesamt abgelehnt“, führt Alm aus.

Die derzeitige Gesetzeslage wird den Anforderungen der Start-ups nicht mehr gerecht. Niko Alm schlägt deshalb die Schaffung einer Start-up AG (Klein AG) vor, welche die Vorteile beider Kapitalgesellschaften effektiv verbinden würde. „Die Start-up AG als neue Unternehmensform würde unter anderem eine leichtere Aufnahme von Eigenkapital ermöglichen und die Ausgabe und Übertragung von Unternehmensanteilen erheblich vereinfachen“, erklärt Alm. „Anstatt am AltFG etwas zu ändern, sollte die Regierung weitere Schritte zur leichteren Mobilisierung von privatem Wagniskapital setzen um die Kritik abzuräumen.“

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