- 09.06.2016, 11:43:48
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Anfrage zur Wirtschaftskammer-Bilanz: Anlagevermögen kann mit Rücklagen nicht addiert werden
Wirtschaftskammer unterliegt Vorschriften der doppelten Buchführung – Anlagevermögen beträgt 864 Millionen Euro
Utl.: Wirtschaftskammer unterliegt Vorschriften der doppelten
Buchführung – Anlagevermögen beträgt 864 Millionen Euro =
Wien (OTS) - „Im Umfeld einer parlamentarischen Anfrage der Neos zur
Wirtschaftskammer-Organisation kommt es offenkundig zu
Fehlinterpretationen“, sagt der stellvertretende Generalsekretär
Herwig Höllinger.
In einer aktuellen parlamentarischen Anfrage wurde das Anlagevermögen
der Wirtschaftskammer-Organisation abgefragt. In einer früheren
Anfrage wurden die Rücklagen abgefragt. Natürlich kann das
Anlagevermögen, das auf der Aktivseite der Bilanz steht, mit den
Rücklagen, die auf der Passiv- also „Schulden“-Seite der Bilanz
stehen, nicht addiert werden. Rücklagen sind im Anlagevermögen (z.B.
in Liegenschaften) gebunden und können das Anlagevermögen somit nicht
erhöhen. Eine Addition von Rücklagen und Anlagevermögen ist daher
unrichtig.
In der aktuellen Anfragebeantwortung wurde das gesamte Anlagevermögen
der Wirtschaftskammer-Organisation mit 864,1 Millionen Euro
angegeben. Dem gegenüber betrugen die Rücklagen im Jahr 2014 rund 670
Millionen Euro. In der Haushaltsordnung gemäß Wirtschaftskammergesetz
ist vorgesehen, dass die Höhe der Rücklagen der Jahresaufwandssumme
entsprechen soll. (PWK424/RH)
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