Bundesrat: Stärkung der Unabhängigkeit von Abschlussprüfern und Einführung externer Rotation beschlossen
Wien (OTS) - In der heutigen Sitzung des Bundesrates wurde der Entwurf von Justizminister Wolfgang Brandstetter zum Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (APRÄG) mit großer Mehrheit angenommen. Eine der wesentlichen Neuerungen der Novelle stellt die sogenannte „externe Rotation“ dar. Damit wird die Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse künftig auf zehn Jahre limitiert sein. Danach folgt eine „Abkühlphase“ von vier Jahren. Zudem ist auch die Rolle des Prüfungsausschusses – ein Ausschuss des Aufsichtsrates in den zu prüfenden Unternehmen – gestärkt worden. „Mit den heute beschlossenen Änderungen im Abschlussprüfungsrecht soll vor allem die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Wirtschaftsprüfer weiter gestärkt werden. Denn damit die Qualität ihrer Leistungen auch weiterhin auf einem hohen Niveau bleibt, braucht es klare Rahmenbedingungen und eine starke, unabhängige Position der Abschlussprüfer“, betonte Justizminister Brandstetter.
Mit der nunmehr beschlossenen Novelle zum APRÄG werden jene Teile der Abschlussprüfungs-Richtlinie umgesetzt, die das Unternehmens-, Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht betreffen. Zudem werden auch die aus der Abschlussprüfungs-Verordnung der EU entstehenden Unvereinbarkeiten mit dem nationalen Recht beseitigt sowie nationale Wahlrechte zu einzelnen Artikeln ausgeübt. Diese Verordnung ergänzt die Richtlinie für den Bereich der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Gemeint sind damit kapitalmarktorientierte und börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen sowie Unternehmen, die vom Gesetzgeber als von öffentlichem Interesse definiert werden.
Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Katharina Holzinger
Pressesprecherin des Bundesministers für Justiz
+43 1 52152 2313
katharina.holzinger@bmj.gv.at
www.justiz.gv.at