Wirtschaftskammer begrüßt Grünes Licht für Sulm-Kraftwerk
VwGH bestätigt wie EuGH Genehmigung der steiermärkischen Landesregierung
Wien (OTS) - Die WKÖ begrüßt das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zur Beschwerde gegen das Wasserkraftprojekt an der Schwarzen Sulm. Die Amtsbeschwerde des damaligen Umweltministers Nikolaus Berlakovich entbehrt nach Auffassung des Höchstgerichts jeder sachlichen Grundlage. Nachdem schon der Europäische Gerichtshof dem Vorhaben bestätigt hat, dass das öffentliche Interesse korrekt ermittelt und überprüft wurde, haben nun beide Höchstgerichte das Kraftwerksvorhaben abgesegnet.
„In Anbetracht der hochgesteckten Klimaschutzziele, die auf Österreich zukommen, soll auch die Wasserkraft ihren Beitrag leisten dürfen. Strom aus Wasserkraft ist klimaneutral und leistet somit einen Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen. Naturschutzanliegen sind bei Projektgestaltungen und Genehmigungsbescheiden ernst zu nehmen, dürfen aber letztlich nicht das K.O.-Kriterium gegen jede sinnvolle Nutzung der Wasserkraft sein, vielmehr sind die energiewirtschaftlichen mit den ökologischen Interessen abzuwägen“, betont Stephan Schwarzer, Leiter der umweltpolitischen Abteilung in der WKÖ.
Erstaunlich sei, dass ausgerechnet die Europäische Kommission und das Umweltministerium gegen Vorhaben auftreten, die der Annäherung an das hochgehaltene Dekarboniserungsziel des Pariser Klimaschutzvertrages dienen, so der WKÖ-Experte. (PWK401/PM)
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