- 28.04.2016, 12:23:21
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- OTS0164 OTW0164
Karl: Opferschutz wird durch Strafrechtsänderungsgesetz verbessert
Ermittlungsmaßnahme "Auskunft aus dem Kontenregister" weiterer Schritt zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität
Utl.: Ermittlungsmaßnahme "Auskunft aus dem Kontenregister" weiterer
Schritt zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität =
Wien (OTS) - Mit dem vorliegenden Strafprozessrechtsänderungsgesetz
wird der Opferschutz verbessert, begrüßte heute, Donnerstag, ÖVP-Abg.
Beatrix Karl die Regierungsvorlage. Sie merkte in diesem Zusammenhang
an, "dass wir uns in diesem Bereich schon bisher auf einem sehr hohen
Niveau befinden. Mit unseren Opferschutzmaßnahmen sind wir führend in
Europa und immer wieder Vorbild für Verbesserungen auf europäischer
Ebene".
Zur Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmungen
brachte die Abgeordnete folgenden ÖVP-SPÖ-Entschließungsantrag ein:
"Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesminister für Justiz und Inneres werden ersucht, dem
Nationalrat bis Mai 2018 darüber zu berichten, durch welche konkrete
Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen und Informationen über
Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sichergestellt wird, dass
besonders schutzwürdigen Opfern gemäß Paragraf 66a StPO, insbesondere
auch Opfern von Menschenhandel und Opfern von Hasskriminalität, eine
auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Beratung und Betreuung zukommt,
die ihnen eine wirksame Wahrnehmung ihrer Rechte und Berücksichtigung
ihrer Schutzbedürfnisse im Rahmen des Strafverfahrens ermöglicht.
Konkret möge auch darüber berichtet werden, wie vielen Opfern in
diesem Zeitraum kostenlose psychosoziale und juristische
Prozessbegleitung gewährt wurde und welche Formen der Zusammenarbeit
mit den bewährten Opferschutzeinrichtungen, wie z.B. LEFÖ und dem
Weißen Ring gepflegt wurden.“
Neben der Verbesserung des Opferschutzes sieht das
Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2016 auch eine Auskunft aus dem
Kontenregister als Ermittlungsmaßnahme vor. "Damit wird nach einer
Reihe von bereits gesetzten Maßnahmen ein weiterer Schritt zur
Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität gesetzt", so Karl weiter.
Durch die erleichterte Einsichtnahme in "äußere" Kontendaten soll
eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren erreicht werden,
wies die Abgeordnete darauf hin, dass gerade in
Wirtschaftsstrafsachen und bei der Erlangung oder Gewährung von
Rechtshilfe die Abläufe oft als schwerfällig und langwierig
kritisiert werden.
Im Gegensatz zu ihrem Vorredner, dem FPÖ-Abg. Dr. Johannes Hübner,
finde sie, Karl, es gerechtfertigt, dass für die Auskunft aus dem
Kontenregister eine Anordnung der Staatsanwaltschaft ausreicht.
Anders als bei der eingriffsintensiveren Auskunft über Bankkonten-
und Bankgeschäfte, für die es einer gerichtlichen Bewilligung bedarf,
erlange die Staatsanwaltschaft durch die Einsicht in das
Kontenregister nur die äußeren Kontendaten. "Dieser Eingriff ist im
Sinne der Verhältnismäßigkeit als geringerer Grundrechtseingriff zu
werten als die Auskunft über innere Kontendaten. Diese Maßnahme ist
daher ebenso zu begrüßen wie die Verbesserung des Opferschutzes",
schloss Karl.
(Schluss)
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