• 19.04.2016, 12:42:09
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„Mystery Shopping“ bringt Qualitätssicherung für Versicherte und sorgsamen Umgang mit Beitragsgeldern

Sozialversicherung beschließt Richtlinie gegen Sozialmissbrauch

Utl.: Sozialversicherung beschließt Richtlinie gegen
Sozialmissbrauch =

Wien (OTS) - Die Sozialversicherung hat in der heutigen Sitzung der
Trägerkonferenz präzise Richtlinien für die Durchführung,
Dokumentation und Qualitätssicherung des vom Gesetzgeber
beschlossenen „Mystery-Shoppings“ im Bereich der Vertragspartner
beschlossen.

„Mit der gesetzlichen Basis und den heute beschlossenen Richtlinien
gibt es für alle Beteiligten klar nachvollziehbare Bedingungen für
den Einsatz von Testpatienten. Es wird hier nicht mit Kanonen auf
Spatzen geschossen. Vielmehr geht es darum, dass die
Sozialversicherungsträger dieses Instrument mit äußerstem Augenmaß
einsetzen“, betont Ingrid Reischl, Vorsitzende der Trägerkonferenz
und Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse. Und weiter: „Klar muss
aber auch sein, das wir alle uns ein korrektes und faires Miteinander
wünschen und damit verbunden einen möglichst effizienten Einsatz der
Beitragsgelder, für die wir im Namen der Versicherten verantwortlich
sind. Daher muss es in Einzelfällen, in denen alle anderen Methoden
nicht zum Ziel führen, möglich sein, Mystery-Shopping durchzuführen.“

„Wir setzen einen Auftrag des Gesetzgebers um und leisten damit einen
wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im niedergelassenen
Bereich“, so die Verbandsvorsitzende im Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger, Ulrike Rabmer-Koller.
„Unsere Versicherten und auch die Vertragspartner müssen sich darauf
verlassen können, dass beim Besuch in der Ordination kein Missbrauch
wie etwa das Verschreiben von ungerechtfertigten Krankenständen oder
die Ausstellung von Rezepten ohne Arztkontakt passieren kann. Mit
Beschluss der Mystery Shopping Richtlinie bauen wir ein
Sicherungssystem auf, mit dem wir Sozialmissbrauch aufdecken und
schwarze Schafe zur Verantwortung ziehen. Für unsere Vertragspartner
in ganz Österreich ist das ein wichtiges Instrument, um ihren guten
Ruf und ihre ordentliche Arbeit zu schützen. Und für 9 Millionen
Versicherte ist es ein klares Signal, dass die Sozialversicherung
sorgsam mit ihren Beitragsgeldern umgeht.“

Das vertraute Verhältnis zwischen Arzt und Patient bleibt von dieser
Neuerung völlig unbeeinflusst. Mystery Shopping wird für die
Vertragspartner und die Versicherten größtenteils gar nicht bemerkbar
sein. Spüren werden die Initiative nur jene, die versuchen, das
System auszunutzen.

Wie bereits angekündigt, erhalten die umfassend ausgebildeten
Kontrollorgane für ihre Tätigkeit eine spezielle e-card. Damit werden
dann Kontrollen bei Vertragspartnern durchgeführt, die unter
möglichster Wahrung der Interessen der Betroffen zu gestalten sind.

Jede Willkür ist auch beim Zeitpunkt der Kontrollen ausgeschlossen.
Laut Richtlinie ist vorab von den betreffenden
Krankenversicherungsträgern für das jeweils kommende Jahr ein
Stichprobenplan zu erstellen, der sowohl die Prüfungsschwerpunkte als
auch den Gesamtumfang der Stichproben enthält. Dieser Plan muss auch
zwischen den einzelnen Krankenkassen koordiniert werden, damit nicht
ein Vertragspartner mehrfach von den jeweiligen Trägern kontrolliert
wird. Diese Informationsverpflichtung innerhalb der
Sozialversicherungsträger gilt auch für die Prüfungsergebnisse
selbst.

Der Prüfvorgang selbst muss genau protokolliert und dokumentiert
werden. Festgelegt ist weiters, dass auch der kontrollierte
Vertragspartner nach der Kontrolle informiert und über mögliche
Vertragsverstöße aufgeklärt wird.

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