- 19.04.2016, 09:56:04
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Neuer Investorenschutz in TTIP und CETA ermöglicht weiterhin Konzern-Klagen gegen Umweltschutz
GLOBAL 2000 fordert: Keine Zustimmung zu CETA.
Utl.: GLOBAL 2000 fordert: Keine Zustimmung zu CETA. =
Brüssel/Amsterdam/Berlin/Ottawa/Wien (OTS) - Eine heute
veröffentlichte Studie, die von der GLOBAL 2000-Partnerorganisation
Friends of the Earth Europe in Zusammenarbeit mit den internationalen
NGOs Transnational Institute, Corporate Europe Observatory, dem Forum
Umwelt und Entwicklung, und dem Canadian Centre for Policy
Alternatives verfasst wurde, zeigt: Das neue
Investorenschutz-Kapitel, das im Februar 2016 in CETA eingefügt
wurde, ermöglicht, dass Konzerne Staaten wie nach dem alten
ISDS-Sytem verklagen können, wenn diese Maßnahmen zum Schutz der
Umwelt und der Gesundheit erlassen wollen. Heidemarie Porstner, TTIP-
und CETA-Sprecherin der österreichischen Umweltschutzorganisation
GLOBAL 2000: „Mit dieser Analyse ist belegt, das neue
Investitionsgerichts-System ICS ermöglicht nach wie vor
Sonderklagerechte für Konzerne. Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz
geraten durch dieses System in TTIP und CETA massiv unter Druck.“
Anlass der Studie war, dass die EU-Kommission im Februar ein neues
Investitionsgerichtssystem in CETA, dem Handelsabkommen zwischen der
EU und Kanada, verankerte, nachdem es massive Proteste seitens der
Zivilgesellschaft gegen das alte Investorenschutz-System ISDS gegeben
hatte. Die EU-Kommission bewarb diese Änderung als Verbesserung in
CETA und meinte, dass das Recht der Mitgliedsstaaten dadurch besser
gewahrt wäre, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit
durchzusetzen.
Doch die Studie zeigt, dass das neue System (Investment Court System
– ICS) genauso negative Auswirkungen auf den Umwelt- und
VerbraucherInnenschutz hätte wie das alte ISDS-System. Anhand der
fünf bekanntesten Investorenklagen gegen Staaten wird aufgezeigt,
dass all diese Fälle auch mit dem neuen ICS-System möglich wären und
somit Staaten daran gehindert würden, strengere Regulierungen zum
Schutz der Umwelt und der Gesundheit durchzusetzen:
- TransCanada verklagte im Jänner 2016 die USA auf 15 Mrd.US-Dollar,
weil Präsident Obama den aus Klimaschutzgründen umstrittenen Bau der
Keystone XL Pipeline untersagte, mit der Öl aus den extrem
klimaschädigenden Teersanden aus Kanada in die USA gebracht werden
hätte sollen.
- Bilcon verklagte März 2015 Kanada auf 300 Mio. US-Dollar. Eine
Umweltprüfung hatte den Bau eines Steinbruchs und eines
Hafenterminals in einem ökologisch sensiblen Gebiet untersagt.
- Lone Pine verklagte Quebec im September 2013 auf 109,8 Mio.
US-Dollar, weil die Provinz ein Fracking-Moratorium gegen die
ebenfalls stark klimaschädigenden Schiefergasbohrungen erlassen
wollte.
- Philip Morris verklagte Uruguay im Februar 2010 unter anderem, weil
der Staat Bilder mit den gesundheitsschädigenden Auswirkungen des
Rauchens auf den Packungen anbringen lassen wollte. Summe: 25 Mio.
US-Dollar
- Vattenfall verklagte 2009 Hamburg, weil die deutsche Stadt den
Betrieb eines Kohlekraftwerks an wasserschutzrechtliche Auflagen
geknüpft hatte.
Summe: 1,4 Mrd. €. Das Streitverfahren wurde beigelegt und Hamburg
musste seine Umweltauflagen aufweichen.
Kritik am neuen Investitionsgerichts-System (ICS):
Beim ICS handelt es sich nach wie vor um ein paralleles
Gerichtssystem, das nationale Gerichte umgeht. Konzernen werden
dadurch Sonderregeln eingeräumt. Sie können Staaten auf den Entgang
„legitimer Erwartungen“ für Gewinne verklagen. Was legitim ist, wird
von Fall zu Fall entschieden. Porstner abschließend: „Umweltschutz
und KonsumentInnenrechte sind dadurch keinesfalls ausreichend
gewahrt. CETA darf daher auf keinen Fall zugestimmt werden.“
Die Abstimmungen zu CETA stehen in den kommenden Monaten an.
Die deutsche Kurzfassung der Studie finden Sie unter
www.global2000.at/ttip
Die englische Langversion finden Sie unter http://bit.ly/1SonSs3
10 Gründe, warum ICS genauso gefährlich für den Umweltschutz ist wie
das alte ISDS-System: http://bit.ly/1VMZIrG
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