Zum Inhalt springen

„Sozialhilfe für Bigamisten“ – Diskriminierung von Muslimen auf krone.at

Wien (OTS) - Der Artikel „Muslime mit Zweitfrau: Bis zu 3000 EUR Sozialhilfe“, erschienen am 02.02.2016 auf „krone.at“, verstößt laut Senat 1 des Presserats gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

In dem Artikel wird berichtet, dass bis zu 20 % der muslimischen Männer in Bigamie leben würden. Diese seien neben der „offiziellen“ standesamtlich eingetragenen Ehefrau noch mit einer zweiten Frau nach islamischen Recht verheiratet. Dadurch würde das Sozialsystem belastet, da eine „Zweitfrau“ als offiziell Alleinstehende eine höhere Mindestsicherung beziehen könne als eine Ehefrau. Laut Wiener Soziallandesrätin kontrolliere die MA 40 streng, bisher seien jedoch noch keine derartigen Fälle bekannt. Schließlich wird im Artikel angemerkt, dass Bigamie in Österreich strafbar sei.
Dann heißt es weiter, dass es in arabischen Ländern selbstverständlich sei, „dass Männer für den Unterhalt einer Zweit-oder Drittfrau aufkommen“. Unter Berufung auf die Berliner Migrationsbeauftragte wird ein Sozialmissbrauch mit zwei Ehefrauen geschildert, der aufgedeckt worden sei.
Beim Artikel ist eine Fotomontage abgedruckt, auf der ein lächelnder muslimischer Mann, die Schattenbilder zweier verschleierter Frauen, herabregnende Geldscheine und im Hintergrund eine österreichische Fahne zu sehen sind.
Mehrere Leser haben sich an den Presserat gewandt und den Artikel beanstandet.

Nach Meinung des Senats wird in dem Artikel den Lesern der Eindruck eines generellen, gängigen Sozialmissbrauchs vermittelt, obwohl nebenbei eingeräumt wird, dass ein solches Verhalten in Österreich bisher nicht bekannt ist.
Der Senat vertritt die Ansicht, dass der Artikel tendenziös ist und darin Muslime pauschal verdächtigt werden, sich durch Bigamie österreichische Sozialhilfe zu erschleichen.
Der Artikel verstößt daher gegen Punkt 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung) des Ehrenkodex.
Der Senat fordert die Medieninhaberin der „Kronenzeitung“ auf, die vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.

Selbständiges Verfahren aufgrund mehrerer Mitteilungen von Leserinnen und Lesern

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund mehrerer Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durchgeführt (selbständiges Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht. Bisher hat sich die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1, Tel.: 01/21312-1169

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | OPR0001