- 30.03.2016, 12:16:54
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Blümel: Sozialstadträtin Wehsely macht Wien immer mehr zum Magneten für Mindestsicherungsbezieher
Endlich Augen öffnen und Realität anerkennen - Systemumstellung Gebot der Stunde – Forderungen der ÖVP Wien endlich aufgreifen
Utl.: Endlich Augen öffnen und Realität anerkennen -
Systemumstellung Gebot der Stunde – Forderungen der ÖVP Wien
endlich aufgreifen =
Wien (OTS) - „Anstatt wieder einmal die Verantwortung auf andere
abzuschieben, sollte Stadträtin Wehsely endlich die dringend
anstehenden Hausaufgaben machen und die notwendigen Maßnahmen
ergreifen um den Magneten namens Wiener Mindestsicherung zu
neutralisieren“, so ÖVP Wien Landesparteiobmann Stadtrat Gernot
Blümel zur Anfragebeantwortung von Stadträtin Wehsely in der heutigen
Fragestunde und weiter: “Die Attraktivität Wiens als Zielort Nummer 1
für Sozialtourismus muss drastisch gesenkt werden. Sämtliche andere
Bundesländer haben diesen Tatsachen bereits ins Auge geblickt und
wesentliche Schritte gesetzt. Aber Wien tanzt weiterhin negativ aus
der Reihe und setzt die bekannte Manier, bestehend aus
Beschwichtigungen, Beschönigungen, Sozialromantik und
Willkommenskultur fort“.
„Angesichts dieser Haltung und der anhaltenden offensichtlichen
Reformresistenz kann die heutige Aussage von Wehsely, dass die
Mindestsicherung ein Trampolin darstellen sollte nur bedeuten, dass
die Kosten weiterhin unaufhörlich nach oben schnellen“, so Blümel:
“Denn die Kosten für die Mindestsicherung laufen völlig aus dem
Ruder. Auf Wien entfallen bei 20 Prozent der Einwohner rund 60
Prozent der österreichweiten Mindestsicherungsbezieher und zwei
Drittel aller Ausgaben. Und Wehsely hat im Zuge ihre
Anfragebeantwortung auch mitgeteilt, dass sie davon ausgeht, dass die
Kosten weiterhin steigen werden. Es ist daher hoch an der Zeit zu
handeln und die Forderungen der ÖVP Wien zur Mindestsicherung endlich
aufzugreifen. Eine völlige Systemumstellung und Trendumkehr ist ein
Gebot der Stunde.“
Die ÖVP Wien fordert den Abschluss eines verpflichtenden
Zusammenarbeitsvertrages im Zuge der Antragstellung, wobei
sicherzustellen ist, dass bei Nichteinhaltung dieser zusätzlichen
Verpflichtung die Mindestsicherung gekürzt bzw. im Wiederholungsfall
gestrichen wird. Weiters braucht es die Umstellung von Geld- auf
Sachleistungen sowie einen Wiedereinstiegsbonus, um Arbeitsanreize zu
stärken. Subsidiär Schutzberechtigte sollen von den Leistungen der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung, wenn diese Personen Leistungen
aus der Grundversorgung beziehen, ausgenommen werden. Vorrangig ist
auch die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, wonach Geldleistungen
für Mehrpersonenhaushalte mit einer bundesweit einheitlichen
Obergrenze von 1.500 Euro versehen werden. Des Weiteren sollen
Personen, welche sich noch nicht über einen längeren Zeitraum
rechtmäßig in Österreich aufhalten, einen geringeren Anspruch auf
Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung haben. Dazu
sollen die Regelungen aus anderen Bundesländern eingehend geprüft
werden.
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