• 30.03.2016, 11:56:46
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Edgar Mayer: ÖVP-Bundesräte verwehren sich gegen Kriminalisierung von Jägern und Schützen

EU-Vorschlag im Bundesratsausschuss diskutiert

Utl.: EU-Vorschlag im Bundesratsausschuss diskutiert =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Intensiv diskutiert wurde heute, Mittwoch, im
EU-Ausschuss des Bundesrates ein EU-Vorschlag zur Änderung der
Richtlinie über Erwerb und Besitz von Waffen. „Wir haben in
Österreich ein ausgezeichnetes, strenges, differenziertes und
praktikables Waffengesetz. Daher verwehren wir uns dagegen, eine
neue, unangemessene Regelung zu akzeptieren, die alle Sportschützen,
Mitglieder von Traditionsverbänden und Jäger unter Generalverdacht
stellt und kriminalisiert, sowie zusätzlich nur einen immensen
Verwaltungsaufwand schafft, der niemandem etwas bringt“. So der
Vorsitzende im EU-Ausschuss des Bundesrates und Vorsitzende der
ÖVP-Bundesräte, Edgar Mayer, nach der Diskussion im Ausschuss.

„Selbstverständlich begrüßen wir – gerade jetzt, da immer wieder
schreckliche terroristische Anschläge uns alle bedrohen - jede
Maßnahme, die geeignet ist, terroristischen Angriffen vorzubeugen“,
stellte Mayer klar. Es sei allerdings kritisch zu hinterfragen, ob
eine weitere Beschränkung des legalen Waffenhandels und -besitzes das
richtige Instrument ist, um Terrorangriffen wirksam vorzubeugen. „In
diesem Sinne lehnen die ÖVP-Bundesräte Maßnahmen ab, die legale
Waffenbesitzer wie etwa auch Jäger, Sammler, Traditions- oder
Sportschützen unter den Generalverdacht stellen, von ihnen ginge eine
terroristische oder kriminelle Bedrohung aus.“

„Gerade die Bundesländer, deren Interessen wir als Bundesräte
vertreten, haben starke Einwände gegen die geplante Neuregelung auf
EU-Ebene“, setzte Mayer fort. „Denn diese könnte etwa dazu führen,
dass Tätigkeiten von anerkannten österreichischen, kulturellen und
historischen Einrichtungen und Vereinen künftig nicht mehr oder nur
eingeschränkt ausgeübt werden können und mit enormem
Verwaltungsaufwand belegt würden.“

Edgar Mayer: „Die in Österreich bestehenden Regelungen betreffend
Handel, Besitz und Verwendung von Waffen sind europaweit vorbildhaft
und angemessen, um eine unrechtmäßige Verwendung von Waffen aller Art
weitestgehend ausschließen zu können. Daher lehnen wir die in
Diskussion befindlichen unionsrechtlichen Maßnahmen ab – sie sind
unangemessen, überschießend und würden einen administrativen
Mehraufwand bedeuten, der in keinem Verhältnis steht.“
(Schluss)

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