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REACH & Co: Chemikaliengesetzgebung stellt Betriebe vor Herausforderungen

Erweiterte Informationspflichten zu Stoffen in Erzeugnissen nach REACH-Verordnung – WKÖ lädt zu Expertendiskussion über Umsetzbarkeit und Auswirkungen eines EuGH-Urteils

Wien (OTS) - Die REACH-Verordnung regelt in erster Linie die Herstellung und Vermarktung von Chemikalien. Weniger bekannt sind ihre Bestimmungen für Erzeugnisse und Fertigwaren. Diese bereiten jedoch in der Praxis so manchem Unternehmen Kopfzerbrechen. Betroffen sind insbesondere solche Erzeugnisse, die sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten.

Lange Zeit wurde darüber gestritten, wie genau die Angabe „0,1 Massenprozent“ zu verstehen ist. Gilt dies für das Gesamterzeugnis, beispielsweise ein gesamtes Auto, oder müssen Bestandteile, beispielsweise das Lenkrad, berücksichtigt werden?

Dazu hat vor kurzem der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die einzelnen Bestandteile eines Gesamterzeugnisses zu berücksichtigen sind und so eine EU-weit einheitliche Auslegung geschaffen.

Chemisches Abendgespräch in der WKÖ Was bedeutet diese Auslegung für die österreichische Wirtschaft? Werden die administrativen Belastungen für Unternehmen in einem erträglichen Ausmaß bleiben? Und wie kann man in der betrieblichen Praxis damit umgehen, dass Prüfmethoden zur Feststellung der SVHC-Stoffe in Erzeugnissen oft fehlen oder zu ungenau sind? Wie wird das Vorgehen der Vollzugsbehörden sein?

Diese und weitere Fragen zur praktischen Umsetzbarkeit werden von Experten am 5. April 2016 um 17.30 Uhr in der Wirtschaftskammer Österreich diskutiert. Die Wirtschaftskammer Österreich lädt betroffene Betriebe sowie sonstige Interessierte zu einem Chemischen Abendgespräch zum Thema „Erzeugnisse unter REACH – Ist das noch umsetzbar?“ ein.

Wann: 5. April 2016, 17.30 bis 20.00 Uhr
Wo: Wirtschaftskammer Österreich, Festsaal des Hauses der Bauwirtschaft, Schaumburgergasse 20, 1045 Wien

Infos zur Veranstaltung und
Anmeldung:https://www.wko.at/Content.Node/Interessenvertretung/Umwelt-und-Energie/5.4.2016:-Chemisches-Abendgespraech-%7C-Erzeugnisse-unte r-R.html (PWK207/PM)

Rückfragen & Kontakt:

Univ.Doz.Dr.Mag. Stephan Schwarzer
Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
Wirtschaftskammer Österreich
Telefon: +43 5 90 900 4195
Fax: +43 5 90 900 269
Email: up@wko.at

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