• 08.03.2016, 12:43:12
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  • OTS0168 OTW0168

Bundesjugendvertretung: AusBildungspflicht theoretisch gut, in der Umsetzung nicht genügend.

Einseitiger Gesetzesentwurf spart wesentlichen Reformbedarf aus.

Utl.: Einseitiger Gesetzesentwurf spart wesentlichen Reformbedarf
aus. =

Wien (OTS) - Grundsätzlich begrüßt die Bundesjugendvertretung (BJV),
dass durch das Gesetzesvorhaben der AusBildungspflicht der
Problematik von (Aus-)Bildungsabbrüchen und schlechten
Arbeitsmarktchancen von jungen Menschen mit niedrigem Bildungsniveau
eine breite politische Aufmerksamkeit eingeräumt wird. Der
Gesetzesentwurf erfüllt aber bei weitem nicht die großen Erwartungen
und Chancen, die ursprünglich damit verbunden waren.

Johanna Tradinik, Vorsitzende der BJV, fasst die wichtigsten
Kritikpunkte zusammen: „Die Einführung einer Pflicht und
entsprechender Sanktionen ist unserer Ansicht nach ein gänzlich
verfehlter Ansatz, um Jugendlichen eine bessere Ausbildung zu
ermöglichen. Eigentlich sollte im Zentrum stehen,
Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen, die es Jugendlichen
flächendeckend und niederschwellig erlaubt, ihre individuellen Ziele
mit Motivation und Neugier zu verfolgen. Man sollte stattdessen
lieber die Gründe für Abbrüche oder Early School Leaving
berücksichtigen und hier präventive Maßnahmen schaffen, um die Zahl
der NEET-Jugendlichen wirksam zu reduzieren.“

Zudem sieht Laura Schoch, Vorsitzende der BJV, das vorgeschlagene
Gesetz als lückenhaft und übereilt: „Der Start im Juli 2016 ist viel
zu früh angesetzt. Im Moment mangelt es noch auf allen Ebenen sogar
an den grundlegendsten Informationen. Weder Jugendliche und
Erziehungsberechtigte noch Schulen und Ausbildungsbetriebe sind sich
bewusst, was da im Herbst auf sie zukommt. Außerdem wurde der Auftrag
verpasst, das Ausbildungssystem in die entsprechende Verantwortung zu
nehmen und zusätzliche Angebote einzufordern. Das ist sehr
kurzsichtig, weil ein verbessertes Ausbildungsniveau von potentiellen
Arbeitskräften ja nicht automatisch bedeutet, dass diese dann auch so
von der Wirtschaft gebraucht werden. Es entsteht der Eindruck, dass
der Qualifizierungsdruck der Wirtschaft einseitig auf dem Rücken
junger Menschen abgeladen wird, ohne Unternehmen und staatliche
Akteure auch stärker in die Pflicht zu nehmen.“

Darüber hinaus ist es für Schoch besonders problematisch, dass das
geplante Gesetz nicht für alle Jugendlichen in Österreich Anwendung
finden soll. „Was aus Sicht der BJV besonders enttäuschend ist, ist
die Tatsache, dass der Gesetzesentwurf bestimmte Gruppen dezidiert
ausgrenzt. Wir haben uns im Gesetzgebungsprozess intensiv dafür
eingesetzt, dass die AusBildungspflicht auch für junge Flüchtlinge
gilt. Es ist fahrlässig, dass hier die integrations-, bildungs- und
nicht zuletzt auch sozialpolitische Bedeutung einer solchen Inklusion
ignoriert wurde. In einer Befragung junger Flüchtlinge im Rahmen
unserer Kampagne #mehralsnurflüchtig wurde mehr als deutlich, dass
eine rasche Einbindung in das Ausbildungssystem ein Schlüsselelement
darstellt, um jungen Flüchtlingen von Anfang an Zukunftsperspektiven
zu bieten. Wir fordern daher nachdrücklich, dass in einer
Überarbeitung des Gesetzes junge Flüchtlinge explizit integriert
werden!“

Auch die Tatsache, dass die AusBildungspflicht für Jugendliche mit
Behinderungen unter Umständen ausgesetzt werden kann, stößt bei der
BJV auf deutliche Kritik. Tradinik sieht in dem Gesetz stattdessen
die „bedeutende Chance, ein inklusives (Aus-)Bildungssystem zu
schaffen, das auch und besonders Jugendlichen mit Behinderungen
umfassende und zielgruppengerechte Bildungs- und
Beschäftigungschancen ermöglicht.“

Die gesamte Stellungnahme kann hier nachgelesen werden:
http://bit.ly/1M46DXK

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BJV

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