• 06.03.2016, 10:00:02
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SOS-Kinderdorf zu Ausbildungspflicht: Konkrete Angebote für Jugendliche fehlen!

Umsetzung der Ausbildungspflicht erfordert aktive Beteiligung der Arbeitgeberseite – minderjährige Flüchtlinge dürfen nicht ausgeschlossen werden

Utl.: Umsetzung der Ausbildungspflicht erfordert aktive Beteiligung
der Arbeitgeberseite – minderjährige Flüchtlinge dürfen nicht
ausgeschlossen werden =

Wien (OTS) - SOS-Kinderdorf begrüßt grundsätzlich die Pläne, für
Jugendliche bis 18 zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen,
wie sie der aktuelle Gesetzesentwurf zur Ausbildungspflicht des
Sozialministeriums vorsieht. „Wir fordern allerdings eine stärkere
Einbeziehung der Arbeitgeberseite, damit auch tatsächlich ausreichend
qualitativ hochwertige Bildungs- und Ausbildungsplätze zur Verfügung
stehen“, erklärt Christian Moser, Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf
Österreich. „Im Moment sind die Rahmenbedingungen dafür nicht
gegeben.“ Besonders kritisch sieht SOS-Kinderdorf, dass minderjährige
Flüchtlinge von der neuen gesetzlichen Regelung ausgenommen sind.

Eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung
abzuschließen, sei ein wichtiger Schritt für Jugendliche in
Österreich, sagt Moser. „Genauso wichtig sind erweiterte
Berufsberatungsangebote und die Schaffung ausreichender
niederschwelliger Ausbildungsangebote.“ Ob diese Ziele durch die
Normierung einer Ausbildungspflicht verwirklicht werden kann, bleibe
aber abzuwarten: „Aus unserer Sicht fehlen konkrete Pläne zur
Umsetzung dieser Angebote und jungen Menschen werden nur wenige
Anreize gesetzt, eine Ausbildung zu beginnen“, kritisiert Moser.

Alleine die Androhung von Strafe sei ganz sicher nicht ausreichend,
um Jugendliche zu einer Bildungsberatung zu motivieren. Es brauche
konkrete Angebote für Jugendliche, die Ausbildungsstellen suchen,
aber keine finden. „Es geht hier nicht nur um eine Pflicht, Kinder
und Jugendliche haben vor allem auch ein Recht auf Bildung“, betont
Moser. „Außerdem haben junge Menschen auch ein Recht darauf, dass
ihre Meinungen, Interessen und Begabungen bei der Erstellung von
Perspektiven- und Betreuungsplänen wesentlich berücksichtigt werden.“
Dieses Recht auf Beteiligung werde im aktuellen Gesetzesentwurf nicht
berücksichtigt. Eine wichtige Rolle komme vor allem den
Sozialpartnern speziell den Arbeitgebervertretern zu. „Es braucht auf
jeden Fall ein klares Bekenntnis der Unternehmen, an diesem
Gesetzesvorhaben mitzuarbeiten und sich somit dafür einzusetzen,
nachhaltige Lösungen, sprich qualitativ hochwertige
Ausbildungsplätze, zu schaffen und diese auch langfristig zu
sichern“, so Moser.

Flüchtlinge zum Nichtstun verdonnert

SOS-Kinderdorf kritisiert außerdem, dass durch die neue gesetzliche
Bestimmung jugendliche Asylwerber bzw. subsidiär Schutzberechtigte
vom Zugang zu Bildung ausgeschlossen werden. „In Anbetracht der
derzeitigen Länge der Asylverfahren muss man leider davon ausgehen,
dass junge Flüchtlinge gezwungen sind, wertvolle Lebenszeit zu
verschwenden“, erklärt Moser die Situation. „Sie sind regelrecht zum
Nichtstun verdonnert.“ Ohne die so wichtigen Faktoren Schule und
Ausbildung würde die Integration in die österreichische Gesellschaft
zusätzlich erschwert. Es sei unbedingt notwendig klarzustellen, dass
die Ausbildungspflicht, genauso wie die Schulpflicht, für alle unter
18 Jährigen gelte. „In den Kinderrechten ist ganz klar festgehalten,
dass jedes Kind das Recht auf eine bestmögliche Entwicklung und
Entfaltung hat“, betont Moser.

Aus diesen Gründen fordert SOS-Kinderdorf in einer Stellungnahme an
das Sozialministerium eine Überarbeitung der Gesetzesvorlage unter
besonderer Berücksichtigung kinderrechtlicher Aspekte.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SOS

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