Korosec: 70% der Rehabilitationsgeldbezieher aus psychischen Gründen
Invaliditätspensionen gehören dringend reformiert
Wien (OTS) - Anlässlich des bevorstehenden Pensionsgipfels am 29.2.2016 hält Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes und Landesvorsitzende des Wiener Seniorenbundes, fest:
„Für rund 70 % der Rehabilitationsgeldbezieher sind psychische Gründe die Ursache, hier muss man ansetzten. Prävention, auch unter Einbeziehung der Arbeitgeber, und Frühintervention wären in diesem Zusammenhang wichtige Maßnahmen um Invalidität aus psychischen Gründen zu vermeiden.
Von den rund 18.000 Betroffenen wurden 1.400 für wieder arbeitsfähig eingestuft, davon sind aber nur 90 Personen tatsächlich wieder in den Arbeitsmarkt intergiert worden. Dies zeigt, wie dringend notwendig die Reform der Invaliditätspensionen mit Verbesserungen im Bereich der Rehabilitation ist“.
Weitere offene Punkte, die am Pensionsgipfel am 29.2. 2016 zu behandeln wären: Monitoring, Bonus-Malus System, Neureglung der Pensionskommission und Aufschub-Bonus-Pension.
- Das gesetzliche Pensionsmonitoring, welches die ASVG-Pensionen und die Beamten erfassen muss, ist bisher noch immer nicht umgesetzt worden, wäre aber von großer Bedeutung, wie die Zahlen über die große Inanspruchnahme der sog. „Hacklerpension“ für Lehrer zeigen. So nahmen nach einem Bericht des Rechnungshofes zwischen 2008 und 2013 73 % der Lehrer diese Frühpensionsart in Anspruch, eine verstärkte Überwachung auch der Beamtenruhestände ist dringend notwendig.
- Auch das derzeit beschlossene Bonus-Malus-System ist zu schwach entwickelt, ein Malus von 236 Euro wird keinen Betrieb abhalten ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu kündigen und auch der Bonus von 0,1 % geringerem Beitrag zum Familienlastenausgleichsfond ist kein wirklicher Anreiz Ältere zu beschäftigen.
- Die derzeitige Kommission zur langfristigen Pensionssicherung muss neu organisiert werden. Ein Expertengremium soll die Daten und Fakten außer Streit stellen, die Sozialpartner inkl. Generationensozialpartner sollen die nötigen Empfehlungen ableiten und der Bundesregierung übermitteln.
- Die Erhöhung des derzeitigen Bonus von 4,2 % auf 5,1% für jedes über dem gesetzlichem Pensionsalter gearbeitete Jahr wie im Regierungsprogramm enthalten (sog. Aufschub-Bonus Pension) verbunden mit der Maßnahme, dass vom Erwerbseinkommen kein Pensionsversicherungsbeitrag mehr eingehoben wird, ist umgehend umzusetzen.
Rückfragen & Kontakt:
Österreichischer Seniorenbund
Mag. Michael Schleifer, stv. Generalsekretär
Tel.: (+43)01-40126-424, mschleifer@seniorenbund.at, www.seniorenbund.at