Werbestrecke von „Novomatic“ nicht ausreichend gekennzeichnet
Wien (OTS) - Der Senat 3 des Presserats beschäftigte sich mit der Werbestrecke „35 Jahre Novomatic“, erschienen im „Heute MagazIN“ von Juli 2015. Nach Meinung des Senats verstößt diese Werbestrecke gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.
Die zehnseitige Strecke ist per Klammerung in das Magazin integriert und unterscheidet sich weder im Schriftbild noch auf sonstige Weise von der restlichen Aufmachung der Ausgabe. Die Werbestrecke ist allerdings mit römischen Ziffern versehen und weicht von der fortlaufenden Nummerierung des „Heute MagazIN“ ab. Die Seite I fungiert dabei als „Titelseite“ mit einer kurzen Inhaltsangabe, am linken unteren Rand findet sich in kleiner, um 90 Grad gedrehter Schrift die Kennzeichnung „Bezahlte Beilage“. Auf Seite II ist eine Infografik mit dem Titel „Die NOVOMATIC-Gruppe im Überblick“ abgedruckt, auf den Seiten III – V gibt es eine kurze Beschreibung der Geschäftsfelder des Unternehmens. Danach folgt ein Interview mit dem Vorstand der „Novomatic AG“ und ein Artikel zum Thema Corporate Social Responsibility und Spielerschutz. Auf Seite X findet man eine Werbeeinschaltung von „Novomatic“, die als solche zu erkennen ist.
Der Senat hält zunächst fest, dass der Ehrenkodex in seinen Punkten 3 und 4 vorsieht, dass es bei journalistischen Beiträgen für Leser klar sein muss, ob es sich um Tatsachenberichte oder um Fremdmeinungen handelt (Punkt 3.1), und dass Einflussnahmen Außenstehender auf Inhalt oder Form eines redaktionellen Beitrags unzulässig sind (Punkt 4.1). Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass es den Lesern möglich sein muss, zwischen (bezahlter) Werbung und redaktionellen Beiträgen zu unterscheiden. Die Werbestrecke von Novomatic ist nach Auffassung des Senats für die Leser nicht ausreichend als Anzeige erkennbar. Das Schriftbild der Überschriften und des Fließtextes unterscheidet sich nicht von jenem der übrigen Artikel. Die Kennzeichnung als „Bezahlte Beilage“ auf der ersten Seite ist derart klein ausgefallen, dass die meisten Leser diese Kennzeichnung übersehen werden. Trotz der gesonderten Nummerierung mit römischen Ziffern werden viele Leser nach Ansicht des Senats davon ausgehen, dass die Veröffentlichung Bestandteil des Magazins ist. Offenbar wurde hier bewusst der Anschein von Objektivität erweckt und der Eindruck vermittelt, dass es sich um unabhängig recherchierte journalistische Beiträge handelt; dies trifft insbesondere auf das „Interview“ mit dem Vorstand von „Novomatic“ zu, so der Senat weiter. Die Leser wurden in die Irre geführt. Die betroffene Medieninhaberin wurde aufgefordert, die Entscheidung freiwillig im „Heute MagazIN“ zu veröffentlichen.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUS EIGENER WAHRNEHMUNG
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats auf eigene Initiative ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aus eigener Wahrnehmung). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel oder ein journalistisches Verhalten den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin des „Heute MagazIN“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht. Die Medieninhaberin von „Heute“ hat sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht unterworfen.
Rückfragen & Kontakt:
Wolfgang Unterhuber, Sprecher des Senats 3, Tel.: 0664-80666-8600