SP-Gremel: Bei allen Krisenzentren der Stadt Wien liegt selbstverständlich eine Bewilligung vor
Die MAG ELF ist den Empfehlungen der Rechnungshofes bereits nachgekommen
Wien (OTS/SPW-K) - "Die zuständige MAG ELF hat die Empfehlung des Stadtrechnungshof unverzüglich umgesetzt. Für alle Krisenzentren liegen Bewilligungen vor", stellt Gemeinderat Marcus Gremel fest. Mit Inkrafttreten des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes Ende 2013 wurde die gesetzliche Grundlage für Krisenzentren geschaffen. Mittlerweile wurden alle Krisenzentren, die von der MAG ELF betrieben werden, Bewilligungsverfahren unterzogen.
Der Gemeinderat weist den Vorwurf der Wiener FPÖ, der Gesundheit der MitarbeiterInnen würde kein hoher Stellenwert eingeräumt werden, entschieden zurück. "Die Arbeit mit Kindern und Familien in Krisensituationen ist eine permanente Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie leisten eine enorm wichtige Arbeit unter großem persönlichem Einsatz. Dafür gebühren ihnen unser aufrichtiger Dank und unsere Wertschätzung. Selbstverständlich steht die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an oberster Stelle", so Gremel, der darauf verweist, dass den Empfehlungen des Stadtrechnungshofes auch hier nachgegangen wird. So gibt es neben einer intensiven Schulung der Führungskräfte zu dienst- und disziplinarrechtlichen Fragen, auch die Möglichkeit für die MitarbeiterInnen, Supervision in Anspruch zu nehmen.
Zur Aufenthaltsdokumentation hält der Gemeinderat fest, dass eine lückenlose Aufzeichnung über das Leben eines Kindes oder Jugendlichen in Einrichtungen der Stadt Wien angestrebt wird. Die im Jahr 2014 erfolgte Umstellung der Dokumentation auf ELFADO erhöhte laut Stadtrechnungshof die Datenqualität nachweislich. "Auch hier entspricht die MAG ELF den Empfehlungen des Stadtrechnungshofs", so Gremel. An einer verbesserten Dokumentation wird laufend gearbeitet. Wie bei jeder EDV-Umstellung, gibt es zu Beginn höheren Schulungsbedarf, um sich mit dem System vertraut zu machen und Fehler zu vermeiden. Den vom Rechnungshof empfohlenen Schulungen für die MitarbeiterInnen ist die MAG ELF selbstverständlich nachgekommen.
"Aufgabe eines Krisenzentrums ist es, Kinder, die einer Gefährdung ausgesetzt sind, zu schützen und zu betreuen. Um hier eine einheitliche Vorgangsweise der Abläufe sicherzustellen, wurden Standards für die Arbeit im Krisenzentrum in einem Handbuch festgeschrieben", erklärt der Gemeinderat.
"Niemand kann zu 100% prognostizieren, wie viele Kinder oder Jugendliche den Schutz durch ein Krisenzentrum brauchen werden. Es kommt daher fallweise in Notsituationen zu Überbelegungen", so der Gemeinderat, der gleichzeitig betont, dass durch eine interne Regelung bei Überbelegung eine ungleiche Verteilung der Kinder und Jugendlichen und damit einhergehend eine ungleiche Belastung der MitarbeiterInnen verhindert werden soll. Gleichzeitig wird aber auch darauf geachtet, Geschwister in Krisensituationen nicht zu trennen, was fallweise auch zu einer Überbelegung führen kann. Abschließend hält der Gemeinderat fest, dass zuletzt im Jänner 2016 ein neues Krisenzentrum für jugendliche Burschen eingerichtet wurde, um hier den erhöhten Bedarf besser abdecken zu können.
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