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ARBÖ: Närrisches Treiben nicht übertreiben!

Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für Ritter, Geister, Clowns und Co.

Wien (OTS) - Zum Faschingsfinale mit Bällen, Umzügen und Gschnasfesten rät der ARBÖ allen Verkehrsteilnehmern zur Besonnenheit. Autofahrer, die verkleidet zu einer Feier unterwegs sind, haben darauf zu achten, dass ihre Sicht durch ein Kostüm nicht eingeschränkt ist – es muss freie Sicht herrschen, wie ARBÖ-Rechtsexperte Dr. Stefan Mann ausführt: „ Der Lenker hat den Lenkerplatz in bestimmungsgemäßer Weise einzunehmen. Er hat dafür zu sorgen, dass seine Sicht für das sichere Lenken des Fahrzeuges ausreicht.“ Ebenso muss die maximale Beweglichkeit und Fußfreiheit (es darf sich nichts im Pedal verhängen) gegeben und auch das Gehör darf nicht beeinträchtigt sein. Grundsätzlich ist es aber nicht verboten, mit einer Faschingsverkleidung Auto zu fahren. „Wir empfehlen trotzdem, während der Fahrt auf Masken, Perücken oder andere eventuell störende Utensilien zu verzichten“, sagt Mann.

Alkohol am Steuer ist auch in der närrischen Zeit Tabu. Bereits bei 0,5 Promille verdoppelt sich das Unfallrisiko. Die Polizei führt in der Faschingszeit verstärkt Alkoholkontrollen durch, um Alkolenker aus dem Verkehr zu ziehen. Für Jugendliche und Führerscheinneulinge gilt im Probemonat die 0,1 Promille-Grenze. Nicht zu unterschätzen ist der Restalkohol, der nach einer langen feucht-fröhlichen Nacht noch auftreten kann. Prinzipiell gilt, dass ein Körper normalerweise rund 0,1 Promille pro Stunde abbaut. Der Abbau von Alkohol kann nicht, wie oft geglaubt wird, durch Ausnüchterungshilfen beschleunigt werden. Selbst viel Schlaf garantiert keine 0,0 Promille am nächsten Tag.

Wer sein Auto in der Nähe von Umzügen parkt und Bedenken wegen Vandalismus-Schäden hat, kann - zumindest teilweise - beruhigt werden. Vandalismus ist für gewöhnlich mit einer Vollkaskoversicherung abgedeckt. „Schäden am Fahrzeug sind in einer Kaskoversicherung, die das Risiko des Vandalismus inkludiert, abgedeckt – zu beachten ist aber ein möglicher Selbstbehalt“, so Mann abschließend.

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ARBÖ Presseabteilung
Sebastian Obrecht
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