Landesgesetzblätter im Jänner
Wien (OTS/RK) - Das am 22. Jänner 2016 ausgegebene 1. Stück enthält eine Kundmachung des Landeshauptmannes von Wien über die Aufhebung einer Wortfolge in § 26 Z 2 lit. c des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien durch den Verfassungsgerichtshof.
LGBl-Wien-Newsletter
Der LGBl-Wien-Newsletter ist ein Service der Stadt Wien und informiert Sie kostenlos über die aktuell verlautbarten Landesgesetzblätter für Wien. Die authentische Kundmachung erfolgt elektronisch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).Für diesen können sie sich unter folgendem Link anmelden:
https://www.wien.gv.at/mailman-e/listinfo/lgbl-wien
Online Service
o Landesgesetzblätter können im Rechtsinformationssystem des Bundes unter www.ris.bka.gv.at abgerufen werden. o Die Beschlussfassung der jeweiligen Landesgesetze samt Erläuterungen zu den Gesetzesentwürfen, etwaigen Abänderungsanträgen und allen Debattenbeiträgen der Abgeordneten im Wiener Landtag ist in der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates (Infodat Wien) unter www.infodat.wien.gv.at online abrufbar. o Einzelne Landesgesetzblätter und Erläuternden Bemerkungen ab 1946 können unter der E-Mail-Adresse barbara.steininger@wien.gv.at kostenlos angefordert werden.
Kostenlose Einsichtnahme
In die Sammlung der Landesgesetzblätter für Wien, welche bis zum 31. Dezember 2013 in gedruckter Form authentisch kundgemacht wurden, und in die dazu vorliegenden Erläuternden Bemerkungen kann im Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8) kostenlos Einsicht genommen werden.
Weiters kann in der Wienbibliothek im Rathaus (MA 9) ebenfalls kostenlos Einsicht in die Sammlung der Wiener Landesgesetzblätter genommen werden.
Fragen und Anregungen zu den Wiener Rechtsinformationen per E-Mail an rechtsinformation@ma53.wien.gv.at.
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