• 15.01.2016, 13:03:15
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TKG: Islamic Banking verstößt gegen das EU Recht? 31 Thesen!

"Das Scharia-Recht" und die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme sind in Europa verboten. TKG hat hier 31 Thesen.

Utl.: "Das Scharia-Recht" und die Einführung zweier verschiedener
Rechtssysteme sind in Europa verboten. TKG hat hier 31 Thesen. =

Wien (OTS) - TKG erwartet EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen
mehrere Finanzinstitute und EU-Staaten. Islamic Finance bzw. Islamic
Banking verstößt gegen das EU-Recht und das
EU-Diskriminierungsverbot. Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich
(TKG) ist nicht gegen den "Islam", sondern gegen Islamic "Banking",
das gerade von einer Privatbank als erste Bank in Österreich ab
Februar starten soll.

Die Gründe hat die Türkische KULTURgemeinde in Österreich (TKG) durch
den Obmann Dipl.-Ing. Birol Kilic wie folgt argumentiert: „ Hier wird
unter dem Vorwand der Religionsfreiheit ein steuerbarer
Marktmechanismus bei Halal-Zertifizierungen (inkludiert Islamic
Banking, Islamic Finance, Islamic Versicherung) aufgebaut, der gegen
das EU Recht, die freie Marktwirtschaft, das Gleichbehandlungsgesetz
und das Diskriminierungsverbot der EU verstoßen. Die Freiheit der
Religionsausübung ist in erster Linie eine Angelegenheit des
Gewissens jedes Einzelnen. Aber die Sphäre des individuellen
Gewissens ist grundverschieden von der des "Privatrechts", welches
die Organisation und das Funktionieren der Gesellschaft als Ganzes
betrifft und wo sich der Rechtsstaat aufbaut. Hier beginnen die
Probleme für uns säkularen muslimischen AustrotürkInnen und alle
EU-Bürger. Islamic Banking verstößt gegen das EU-Recht und das
EU-Diskriminierungsverbot . "Das Scharia-Recht" und die Einführung
zweier verschiedener Rechtssysteme sind in Europa verboten."

Hier die 31 Gründe der TKG, warum diese das Islamic Banking nicht
unterstützt und ihren Mitgliedern nicht empfiehlt, sondern anderer
Meinung ist:

1. Islamic Finance (Banking, Versicherung) verstößt gegen das
EU-Recht in allen 28 EU-Staaten, die freie Marktwirtschaft, die
WTO-Regeln, das UWG, und die nationalen Gesetze von 170 Staaten in
der ganzen Welt.

2. 96 Artikel der konsolidierten Fassung des „Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union", gültig ab 30.3.2010 (Amtsblatt
der Europäischen Union C 83/47), 15 Artikel des „Vertrages über die
Europäische Union" (C 83/13) und 16 Artikel der „Charta der
Grundrechte der Europäischen Union" (C 83/02), werden durch die
Zulassung von "Halal" und "Islamic Finance" verletzt.

3. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner
Entscheidung vom 13.2.2003 etabliert und anerkannt, dass das Scharia
Recht und die Diskriminierung, die sich aus der Scharia ableitet,
sowie die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme, in Europa
verboten sind: „Die Einführung verschiedener Rechtssysteme kann nicht
als vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
betrachtet werden. Überdies würde es dem Diskriminierungsverbot des
Art. 14 EMRK widersprechen.Die Scharia ist unvereinbar mit den
grundlegenden Prinzipien der Demokratie, die in der Konvention
festgeschrieben sind. Die Freiheit der Religionsausübung ist in
erster Linie eine Angelegenheit des Gewissens jedes Einzelnen. Die
Sphäre des individuellen Gewissens ist grundverschieden von der des
Privatrechts, welche die Organisation und das Funktionieren der
Gesellschaft als Ganzes betrifft.“

(Quellen: EGMR Entscheidung 13.2.2003, Bsw41340/98, Bsw41342/98,
Bsw41343/98, Bsw41344/98)

4. Das gesamte bisherige Rechts- und Gesellschaftssystem wird
ausgehebelt und das Scharia-Recht in Österreich und Europa
eingeführt.

5. Bei Rechtsstreitigkeiten müssen die Gerichte, Verwaltungsbehörden,
der Oberste Gerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof und der
Verfassungsgerichtshof auf Grundlage des Scharia-Rechtes entscheiden
und zwischen „reinen“ (erlaubten) und „unreinen“ (verbotenen)
Produkten, Unternehmen, Konsumenten und Arbeitnehmern unterscheiden.

6. Was hat die Religion mit dem Bankwesen zu tun?
Halal-Zertifizierungen (Konformitätsbewertungen) sind kommerzielle
(wirtschaftliche) Tätigkeiten mit einem Gewerbeschein, und keine
religiösen Tätigkeiten. Konformitätsbewertungen sind kein Monopol der
Glaubensgemeinschaften.

7. Es gibt keine Trennung zwischen Staat und Religion.

8. Das Scharia-Recht ist die Grundlage des Islamic Finance Vertrages
zwischen Bank und Kunde und umfasst alle Lebensbereiche und
Handlungen eines Menschen.

9. Die Scharia ist das religiöse Gesetz des Islams. Sie ist als
göttliches Recht, offenbart in Koran und Sunna, in den Grundzügen und
als Werteordnung gültig für alle Zeiten und Orte, und steht nach
Auffassung aller konservativen fundamentalistischen Muslime über
jedem anderen staatlichen Gesetz.

10. Religiöse Vorschriften und das Rechtsystem der Scharia stehen
über den nationalen staatlichen Gesetzen und dem EU-Recht, was
europäisches Recht verletzt.

Weiterlesen:

http://turkischegemeinde.at/index.php?id=343&tx_ttnews[tt_news]=52&cHash=8bf639f70315bfdada10c68fc60ae074

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