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GPA-djp: Betriebsratswahl bei Takko ist ab sofort ein Fall für das Arbeitsgericht

Wahlvorstand ließ zweite Liste nicht zu und stellte keine Wahlkarten aus

Wien (OTS) - Die erste Takko-Betriebsratswahl in Österreich am 16. Dezember 2015 fand unter rechtlich fragwürdigen Umständen statt: Der Wahlvorstand ließ nur die KandidatInnen-Liste VFM mit Mitgliedern des Managements zu, die zweite Liste „Bauer für alle“ wurde nicht zugelassen. Die GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) unterstützt deswegen die Spitzenkandidatin der abgelehnten Liste, Silvia Bauer, bei der Anfechtung der Wahl.++++

„Die Klage wurde zu Wochenbeginn eingebracht und stützt sich auf zwei Fakten“, berichtet Alois Bachmeier, stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp. Die „Liste Bauer für alle“ entspricht sämtlichen Vorschriften der Betriebsratswahlordnung. „Auch dass eine Kandidatin ihre Unterstützung zurückgezogen hat, womit der Wahlvorstand seine Entscheidung begründet, ändert nichts an dieser Tatsache: 13 UnterstützerInnen wären aufgrund der Zahl der ArbeitnehmerInnen notwendig, 16 Angestellte unterstützen die "Liste Bauer für alle" mit ihrer Unterschrift“, erklärt Bachmeier. Dass der Wahlvorstand die zweite Liste von Anfang an nicht zulassen wollte, sei auch daran erkennbar gewesen, dass Silvia Bauer und ihre KollegInnen auf angebliche Formalfehler hingewiesen worden waren: Obwohl weder das Arbeitsverfassungsgesetz noch die Betriebsratswahlordnung die Anführung der KandidatInnen in Blockbuchstaben vorschreibt, sei man einer dementsprechenden Aufforderung des Wahlvorstandes nachgekommen, so Bachmeier. „Auch dieser verbesserte Wahlvorschlag wurde aus unerfindlichen Gründen nicht zugelassen. Es ist ganz klar, dass die Liste VFM eine zweite Liste als Konkurrenz fürchtete und eben mit allen Mitteln verhindern wollte.“

In der von der GPA-djp beim Wiener Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage wird außerdem die Weigerung des Wahlvorstands, Wahlkarten auszustellen, ins Treffen geführt. Die Wahl fand am 16. Dezember 2015 von 8.00 bis 10.00 Uhr statt, es konnte österreichweit in sieben Filialen gewählt werden. „Damit war nicht gewährleistet, dass Teilzeitbeschäftigte, die zu dieser Zeit nicht in der Arbeit waren, auch ihrer Wahlmöglichkeit nachkommen können“, so Bachmeier abschließend: „Wir haben Takko unsere Unterstützung und Expertise angeboten, im Gegensatz zu anderen Unternehmen hat das Unternehmen unsere ausgestreckte Hand ausgeschlagen und auf unsere Expertise verzichtet – jetzt ist das Arbeits- und Sozialgericht am Zug. Wir gehen davon aus, dass diese Wahl wiederholt werden muss!“

Rückfragen & Kontakt:

Litsa Kalaitzis
Gewerkschaft der Privatangestellten,
Druck, Journalismus, Papier
Pressesprecherin
Alfred-Dallinger-Platz 1
1034 Wien
Tel.: 05 0301-21553
Mobil.: +43 676 817 111 553
Email: litsa.kalaitzis@gpa-djp.at
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