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WGG-Reform sichert konkurrenzlos günstige GBV-Mieten in ausfinanzierten Bauten

1,75 €/m² Grundmiete bei Wohnungen, deren Darlehen abbezahlt sind

Wien (OTS) - „Wenn die Wohnungsnachfrage vor allem in den Ballungszentren stark steigt und die Einkommensentwicklung bei den Beziehern kleiner und mittlerer Löhne und Gehälter stagniert oder gar rückläufig ist, bekommt die erschwingliche Mietwohnung besondere Bedeutung“, streicht Mag. Karl Wurm, Obmann des Dachverbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV), hervor.

Ein Angebot, mit dem die Gemeinnützigen diese Kostenansprüche erfüllen können, sind jene Wohnungen, bei denen die zur Finanzierung des Objektes aufgenommenen Darlehen abbezahlt sind. Nach der auf recht komplexen Überlegungen basierenden gesetzlichen Festlegung von „Burgenländischer Richtwert minus 30%“ fielen bisher für diese GBV-Wohnungen 3,44 Euro/m² (exkl. Betriebskosten) an. Ein Betrag, der fälschlicherweise unter dem Begriff „Auslaufannuität“ eine Weiterzahlung getilgter Darlehen suggerierte. Real handelt es sich aber, wie bei jeder Mietwohnung, um eine Miete, der auch entsprechende Kosten - primär für steigende Sanierungsaufwendungen und vor allem für die Brauchbarmachung einer zur Wiedervermietung anstehenden Wohnung - gegenüberstehen.

„Liegt die durchschnittliche GBV-Miete – wie eine Auswertung von Statistik Austria zeigt – mit 6,2 Euro/m² um beachtliche 22% unter den 8 Euro/m², die bei privaten und gewerblichen Vermietern anfallen, wird diese Differenz bei geförderten Wohnungen, deren Darlehen ausgelaufen sind, eklatant“, meint dazu GBV-Obmann Wurm. Denn während die Gemeinnützigen an die Preisfestsetzung von 3,44 Euro gebunden seien, gelte dies für private und gewerbliche Vermieter nicht. Die GBV-Wohnungen wären, wie Preisvergleiche zeigen, um mehr als 40% günstiger als Wohnungen ihrer Konkurrenten, wenn diese die Förderungsdarlehen abbezahlt haben.

„Die Ende 2015 vom Parlament beschlossene Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) sichert nachhaltig diese konkurrenzlos günstige Kostenfestlegung bei ausfinanzierten GBV-Wohnungen“, zeigt Karl Wurm auf. Für diese Wohnungen werden nun die bisherigen 3,44 Euro wertgleich in eine Grundmiete von 1,75 Euro/m² zuzüglich einem Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag übergeführt. Womit auch der Interpretationsspielräume öffnende Begriff der Auslaufannuitäten endgültig zu Grabe getragen werde, zeigt sich GBV-Obmann Wurm erleichtert: „Jetzt wird die betriebswirtschaftliche Realität, die für manche bei ausfinanzierte GBV-Wohnungen offensichtlich außer Kraft treten soll, endlich explizit: Für eine Mietwohnung zahlt man eine Miete“. Mit 1,75 Euro/m² ist diese Grundmiete äußerst knapp bemessen. Am Wohnungsmarkt finde sich – so Wurm - weit und breit nichts Vergleichbares und die Schere bei den Mieten von Gemeinnützigen und Privaten gehe immer weiter auf. Dazu komme, dass der Gesetzgeber mit erhöhten Instandhaltungs- und Sanierungsauflagen durch die WGG-Reform den Gemeinnützigen die Erfüllung dieser Aufgaben nicht gerade erleichtere. Mit 1,75 Euro/m² auszukommen werde für die Gemeinnützigen eine gewaltige, nur schwer zu schulternde Herausforderung, betont GBV-Obmann Karl Wurm abschließend: „Aber die Österreicherinnen und Österreicher können darauf bauen, dass auch weiterhin und in steigender Anzahl diese außerordentlich günstigen GBV-Wohnungen zur Verfügung stehen werden“.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichsicher Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
Dr. Alfred Früh
Tel. (01) 505 58 24 226

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