Noch immer Transportpflichtverletzung durch Taxiunternehmen
Wien (OTS) - Seit 1. Jänner 2012 sollte es eigentlich keine Diskussion mehr darüber geben, ob Taxifahrer blinde oder sehbehinderte Menschen samt Blindenführhunden transportieren müssen, oder nicht, denn die gesetzliche Lage ist klar definiert. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammerfachgruppe für Beförderungsgewerbe mit PKWs hatte der BSVÖ damals die Regelung ausgearbeitet, dass Taxilenker dazu verpflichtet sind, Personen auf Wunsch auch mitsamt ihrer Führhunde zu befördern, sofern diese nicht – was für die wertvollen Tiere eigentlich nie der Fall ist – verschmutzt oder gefährlich sind.
Seit 1. Jänner 2015 besteht außerdem die vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erstellte Richtlinie für Assistenzhunde (als diese gelten neben Blindenführhunden auch Service- und Signalhunde), die besagt, dass Menschen mit Behinderung, die von Assistenzhunden begleitet werden, freien Zugang zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen haben müssen und dass hierbei gleichzeitig eine Ausnahme von Leinen- und Maulkorbpflicht besteht, damit die Hunde uneingeschränkt ihre Aufgaben erfüllen können.
Dass aber immer noch erboste Meldungen an den Blindenverband gelangen, Taxilenker hätten die Fahrt aufgrund eines Führhundes verweigert und somit nicht nur der betroffenen Person das Leben schwer gemacht und sie diskriminiert, sondern auch gegen das Gesetz verstoßen, ist leider keine Seltenheit. Und nicht einmal Verbandspräsident Dr. Markus Wolf ist davor gefeit, die Autotür vor der Nase zugeschlagen zu bekommen: „Ich wollte am 26. Dezember 2015 mit meiner Führhündin Cindy ein Taxi am Hauptbahnhof in Wien nehmen, aber der Fahrer weigerte sich, uns nach Hause zu bringen. Was folgte, war eine heftige Diskussion, die zwar nervenzehrend war, aber leider erfolglos blieb.“
Solche und ähnliche ärgerliche und durchwegs inakzeptable Szenarien dürfen von Taxiunternehmen österreichweit nicht als unglückliche Einzelfälle hingenommen werden, sondern müssen als indiskutables Negativbeispiel an alle Mitarbeiter kommuniziert werden. Wer blinden und sehbehinderten Menschen den Transport aufgrund des Assistenzhundes verweigert, verhält sich auf vielen Ebenen falsch und läuft nicht zuletzt Gefahr, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Der Blinden- und Sehbehindertenverband fordert Transportunternehmen deshalb mit allem Nachdruck dazu auf, die Gesetzeslage nicht zu ignorieren und den Transport von Assistenzhunden einfach und problemlos zu gestalten.
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