- 30.12.2015, 11:00:08
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Erfolgreiche Sachpolitik: 11 Reformvorhaben von Justizminister Brandstetter im Jahr 2015 beschlossen
Wien (OTS) - Insgesamt wurden im Jahr 2015 elf Reformvorhaben von
Justizminister Wolfgang Brandstetter im Parlament beschlossen. Drei
davon sind bereits in Kraft getreten, sechs weitere folgen mit 1.
Jänner 2016. Dadurch kommt es für Bürgerinnen und Bürger mit
Jahresbeginn sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht zu wichtigen
Neuerungen. So bedeutet beispielsweise die Reform des
Strafgesetzbuches eine grundsätzliche Neuorientierung des Strafrechts
in Österreich. Mit dem Jugendgerichtsgesetz soll jugendlichen
Straftätern eine zweite Chance eingeräumt werden. Im Zivilrecht
werden die Gerichtsgebühren für Rechtsmittelverfahren außerhalb von
streitigen Verfahren generell neu geregelt und verringert. Darüber
hinaus werden auch die Abfrage-Gebühren beim Firmenbuch reduziert.
„Wir haben im vergangenen Jahr durch konstruktive Sachpolitik und
unermüdliche Arbeit viel erreicht und konnten einige große Reformen
erfolgreich auf Schiene bringen. Für einige weitere Reform-Vorhaben
haben wir auch bereits wichtige Vorarbeiten geleistet und werden
diese im neuen Jahr weiter vorantreiben, damit 2016 ein ebenso
erfolgreiches Jahr wird“, zieht Justizminister Brandstetter positive
Bilanz.
Strafrecht: Neuorientierung des Strafrechts und zweite Chance für
Jugendliche
Die umfassende Reform des Strafgesetzbuches schafft eine ausgewogene
Balance der Strafrahmen zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen
Leib und Leben. Dafür wurden rund 200 Tatbestände überarbeitet und
das Strafrecht insgesamt modernisiert. Um den gesellschaftlichen
Entwicklungen gerecht zu werden, gibt es ab 1. Jänner 2016 auch neue
Straftatbestände, wie beispielsweise Zwangsverheiratung, Cybermobbing
oder Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Im Jugendstrafrecht
wird ab Jahresbeginn mit der Reform des Jugendgerichtsgesetzes
verstärkt auf sinnvolle Alternativen zur Haft – betreute
Wohngemeinschaften, Jugendgerichtshilfe und Sozialnetzkonferenzen –
gesetzt, um jugendlichen und heranwachsenden Straftätern eine zweite
Chance zu ermöglichen. Ebenso mit Jahresbeginn wird ein unabhängiger
Weisungsrat eingerichtet und die Berichtspflichten der
Staatsanwaltschaften reduziert. Zusätzlich wird die erfolgreiche
Whistleblower-Homepage gesetzlich implementiert.
Zivilrecht: Erleichterungen bei einzelnen Gerichtsgebühren und
Firmenbuch-Abfragen
Im Zivilrecht werden ab Jahresbeginn die Gerichtsgebühren für
Rechtsmittelverfahren außerhalb von streitigen Verfahren generell neu
geregelt. Damit kommt es zu einer Senkung der Gebühren, wenn
Betroffene unter anderem in Exekutions- oder Insolvenzverfahren sowie
Unterhalts- und Pflegschaftssachen ein Rechtsmittel einlegen.
Außerdem sind bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten künftig mehr
Verfahren als bisher von Gebühren befreit, denn die Grenze für die
Gebührenbefreiung wird auf 2.500 Euro angehoben. Auch im Bereich des
Firmenbuchs gibt es Neuerungen: So werden die Gebühren für
Firmenbuch-Abfragen reduziert und bestimmte Suchabfragen wie Firmen,
Veränderungen oder Urkunden grundsätzlich kostenfrei. Zudem ist es ab
Jahresbeginn möglich, Firmennamen mit sogenannten „diakritischen
Zeichen“ im Firmenbuch darzustellen.
Weitere Reformen, die 2015 umgesetzt wurden, sind unter anderem die
Modernisierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, die Überarbeitung
des Urheberrechts im Sinne der Künstler, Konsumenten, Wissenschaft
und Wirtschaft, die Verschärfung des Schlepper-Paragrafen im
Fremdenpolizeigesetz, sowie die Reorganisation des Straf- und
Maßnahmenvollzugs.
Auch für das Jahr 2016 hat sich Justizminister Brandstetter einige
Meilensteine vorgenommen: den verbesserten Schutz von Opfern in
Strafverfahren, ein eigenes Maßnahmenvollzugsgesetz, sowie eine
umfassende Reform des Sachwalterrechts. „In den zwei Jahren, die ich
nun im Amt bin, konnten wir insgesamt bereits 27 Reformvorhaben
umsetzen. Das Geheimnis des Erfolgs besteht aber darin, dass man sich
nicht auf seinen Lorbeeren ausruht. Und so erwarte ich auch 2016 ein
arbeitsintensives, von konstruktiver Sachpolitik geprägtes Jahr, in
dem wir unseren Reformeifer und unsere Arbeitsmotivation weiter unter
Beweis stellen und Positives für die Rechtssicherheit im Land
bewirken können“, so Justizminister Brandstetter.
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