• 10.12.2015, 14:07:14
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70 Jahre Kärntner Landtag 3 – Nächste Verfassungsreform fixiert

Landtagspräsident Rohr: Entscheidungen sind von größter Bedeutung für Kärnten – Landesarchivdirektor Wadl: Große Herausforderungen wurden gemeinsam bewältigt

Utl.: Landtagspräsident Rohr: Entscheidungen sind von größter
Bedeutung für Kärnten – Landesarchivdirektor Wadl: Große
Herausforderungen wurden gemeinsam bewältigt =

Klagenfurt (OTS/LPD) - Landtagspräsident Reinhart Rohr beleuchtete in
seiner Rede die Entwicklung und die Leistungen des Kärntner
Landtages, ging auf die heutige Landtagssitzung ein und skizzierte
Kärnten als Lebensland. „Heute feiern wir gemeinsam „70 Jahre
Kärntner Landtag“ im freien Österreich und friedlichen Europa. Die
konstituierende Sitzung, am 10. Dezember 1945, hat damals noch im
Klagenfurter Gemeinderatssitzungssaal stattgefunden, weil das
Landhaus noch nicht verfügbar und von der britischen Besatzungsmacht
besetzt war“, so Rohr.

Vom Start der wiedererrichteten Demokratie, dem Beginn der 16.
Gesetzgebungsperiode bis zur gegenwärtig 31. Gesetzgebungsperiode
seien in diesen 70 Jahren einschließlich der aktuell 36 aktiven
Abgeordneten in Summe 294 Abgeordnete gewählt worden, darunter 44
Frauen. Von diesen 294 Abgeordneten sind 6 Frauen und 121 Männer
verstorben.

In den letzten 70 Jahren hat der Kärntner Landtag 676
Landtagssitzungen abgehalten, in welchen 1703 Gesetze und Novellen
behandelt und beschlossen wurden. Vom Landtag gewählt wurden in den
letzten 16 Legislaturperioden die Landeshauptleute: Hans Piesch,
Ferdinand Wedenig, Hans Sima, Leopold Wagner, Peter Amborzy, Jörg
Haider (mit Unterbrechung zweimal), Christof Zernatto, Gerhard
Dörfler und seit 28. März 2013, Peter Kaiser, als 9. Landeshauptmann.

Er, Rohr, selbst führe seit Beginn der aktuellen
Legislaturperiode, nach Jakob Sereinigg, Rudolf Tillian, Josef
Guttenbrunner, Josef Schantl, Josef Koschat, Karin Achatz, Susanne
Kövari, Adam Unterrieder, Jörg Freunschlag und Josef Lobnig, nunmehr
als 11. Präsident des Kärntner Landtages den Vorsitz.

Rohr ging auch auf die drei Landesverfassungsänderungen in den
Jahren 1946, 1959 und 1974 ein. „Am 18. Juni 1946 wurde die
Landesverfassung von 1930, rückwirkend ab 10. Dezember 1945, im
Wesentlichen wieder in Kraft gesetzt. Die Verlängerung der
Legislaturperiode auf fünf Jahre wurde am 30. Jänner 1959
beschlossen. Nach entsprechenden Diskussionen und Anträgen in den
späten sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde am 5. Juli
1974 eine neue Kärntner Landesverfassung einstimmig beschlossen“, so
Rohr. Diese förderte und gewährleistete die fortschreitende
demokratische Entwicklung, den föderalen Aufbau der demokratischen
Republik, die größer werdende Bedeutung des Landes als Träger von
Privatrechten und ermöglichte die Mitwirkungsmöglichkeiten der
Kärntnerinnen und Kärntner mit der Einführung von Volksbergehren,
Volksbefragungen und Volksabstimmungen. Weitere wesentliche
Bestandteile dieser Landesverfassung waren die verbesserten
Kontrollrechte und die Budgethoheit des Kärntner Landtages.

1996 wurde in einer Novelle der Landesverfassung, nach dem
Beitritt Österreichs zur Europäischen Union mit neuen
wirtschaftlichen Herausforderungen, auch das Bestreben einer
Neuregelung der öffentlichen Finanzkontrolle mit einem eigens dafür
einzurichtenden Landesrechnungshof beschlossen. Dabei wurde auch die
Wahl des Landeshauptmannes und die Landtagsarbeit mit der Einführung
der „Aktuellen Stunde“ attraktiver gemacht.

Im Regierungsprogramm der „Kärntner Zukunftskoalition 2013“ wird
die Abschaffung des sogenannten Proporzes in künftigen Kärntner
Landesregierungen und damit einhergehend natürlich auch die Stärkung
der Oppositionsrechte im Landtag, angestrebt. Vor zwei Monaten wurde
die nächste große Verfassungsreform inhaltlich fixiert. „Ich gehe
davon aus, dass wir die entsprechende Beschlussfassung bis zum Herbst
des nächsten Jahres realisieren können“, sagte der Landtagspräsident.

Zur heutigen aktuellen 40. Landtagssitzung nahm der Präsident auch
Stellung. „Sie wird, schwerwiegende und für die Zukunft unseres
Landes, wichtigste Entscheidungen treffen, die für die nächsten zehn
bis 15 Jahre, von größter politischer und wirtschaftlicher Bedeutung
für Kärnten sein werden“, so Rohr.

„Vor 70 Jahren stand Kärnten (ähnlich wie heute) vor riesigen
Herausforderungen. Zugleich aber gab es im Land und im Gesamtstaat
den Willen zur konstruktiven Zusammenarbeit über alle Parteigrenzen
hinweg. Vor 70 Jahren hat die damals gewählte Politikergeneration mit
ihrer Kooperationsbereitschaft wesentlich zur Bewältigung der
Probleme beigetragen und den wirtschaftlichen und sozialen
Wiederaufstieg eingeleitet. Möge es in der Gegenwart ähnlich sein!“,
resümierte Landesarchivdirektor Wilhelm Wadl. Er machte einen
historischen Blick auf Kärnten 1945 und ging auf Umbrüche und
Kontinuitäten näher ein.

Als sich Vertreter der demokratischen Parteien der Ersten Republik
Anfang Mai 1945 zu Beratungen über die Zukunft Kärntens trafen,
fanden sie rasch zu einem Konsens. Basis für die Neukonstituierung
Kärntens sollte die Landesverfassung von 1930 sein, Basis für die
Machtverteilung das Ergebnis der letzten demokratischen Landtagswahl
vom 9. November 1930. Nach tagelangen aufreibenden Verhandlungen
erklärte Gauleiter Friedrich Rainer am Abend des 7. Mai 1945 endlich
seinen Rücktritt und die neue Landesregierung wandte sich in einer
Proklamation an die Kärntner Bevölkerung.

Groß war die Erleichterung, als die Panzerspitze der 8. Britischen
Armee um 9.30 Uhr in Klagenfurt eintraf und die Regierung sich unter
den Schutz der Briten stellen konnte. Wenige Stunden später besetzten
jugoslawische Truppen Teile Klagenfurts und größere Teile
Unterkärntens. Die jugoslawische Armee musste sich im Mai 1945 auf
Druck der Briten aus Kärnten zurückziehen. Die jugoslawischen
Gebietsforderungen blieben aber noch vier Jahre lang eine schwere
existentielle Bedrohung.

Die Britische Militärregierung hat die erste Nachkriegsregierung
Kärntens abgesetzt, diese war aus ihrer Sicht gleichsam ein
Betriebsunfall. Doch schließlich hatte die Briten ein Einsehen und
ernannten am 25. Juli 1945 eine provisorische Landesregierung mit
eigenständigen Kompetenzen, die dritte Nachkriegsregierung Kärntens.
Sie stand unter der Leitung von Landeshauptmann Hans Piesch und
umfasste neun Mitglieder (SPÖ 4, ÖVP 3, KPÖ und Slowenen je 1). Nach
der österreichweiten Anerkennung der Regierung Renner in Wien und der
formellen Zulassung der politischen Parteien war der Weg endlich frei
für demokratische Wahlen.

Auch im Protokoll der konstituierenden Sitzung des Kärntner
Landtages vom 10. Dezember 1945 wird der Rückgriff auf die
demokratische Phase der Ersten Republik deutlich. Geleitet wurde die
Sitzung bis zur Konstituierung des neuen Landtagspräsidiums vom
70jährigen Sozialdemokraten Julius Lukas, der von 1918 bis 1934
ununterbrochen Landtagspräsident gewesen war. Auch bei der Zählung
der Landtagsperioden setzte man im Jahre 1934 fort und übersprang den
berufsständischen Landtag von 1934 bis 1938, der keine demokratische
Legitimation besessen hatte. Die Landtagsperiode von 1945 bis 1949
wurde dadurch zur 16. Gesetzgebungsperiode seit der konstitutionellen
Landesordnung von 1861.

Mit der Konstituierung des Landtages und der Landesregierung waren
in Kärnten am 10. Dezember 1945 die institutionellen Voraussetzungen
für geordnete Verhältnisse geschaffen. Die soziale und
wirtschaftliche Lage blieb in den ersten beiden Nachkriegsjahren
allerdings trist. Noch ging es ums nackte Überleben.

Wadl sprach auch die Flüchtlingssituation an. Kärnten beherbergte
im Verlauf des 20. Jahrhunderts mindestens vier Mal weit mehr
Flüchtlinge als gegenwärtig: im Ersten Weltkrieg; in den Jahren
1919/20, als es nach dem verlorenen Abwehrkampf zeitweilig mehr als
10.000 Binnenflüchtlinge gab, in den Jahren ab 1945 und 1956/57
während der Ungarnkrise. Dieser Massenzuzug hatte langfristig
positive Auswirkungen. Viele Flüchtlinge blieben dauerhaft hier. Sie
konnten in Wirtschaft und Gesellschaft integriert werden. Trotz einer
großen Zahl an militärischen und zivilen Opfern des Krieges (ca.
22.000) stieg die Bevölkerung Kärntens dadurch zwischen den
Volkszählungen von 1939 und 1951 stark an (von 416.000 auf 474.000
Einwohner). Es war dies der stärkste Wachstumsschub in der jüngeren
Kärntner Geschichte.
(Schluss)

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