• 03.12.2015, 18:02:22
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Leichterer Zugang zu Väterkarenz und Elternkarenz

Sozialausschuss beschließt zahlreiche Sozialrechtsänderungen

Utl.: Sozialausschuss beschließt zahlreiche Sozialrechtsänderungen =

Wien (PK) - Mit familien- und sozialrechtlichen Fragen befasste sich
der Sozialausschuss des Nationalrats im zweiten Teil seiner heutigen
Sitzung. Zuerst wurden mehrheitlich Änderungen im Mutterschutzgesetz
und im Väter-Karenzgesetz beschlossen. Diese bringen eine
Flexibilisierungen bei der Elternkarenz sowie beim Väter-
Karenzgesetz. So wird dieses etwa auch auf Frauen in
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ausgeweitet. Mit in
Verhandlung standen auch ein Antrag der NEOS zum Thema
Elternteilzeit, der abgelehnt, sowie ein Antrag der Grünen zur
Elternkarenz, der vertagt wurde.

Mehrheitlich beschlossen wurde vom Sozialausschuss das von der
Regierung vorgelegte Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 mit einer
Reihe von Detailänderungen im ASVG und in anderen
Sozialversicherungsgesetzen. Zu diesem Gesetz wurde im Ausschuss noch
zwei Abänderungsanträge der Koalition eingebracht. Unter anderem
sehen diese weitere Änderungen im Mutterschutzgesetz und im Väter-
Karenzgesetz vor, mit denen Forderungen der NEOS und Grünen nach
Gleichstellung von Pflegeeltern erfüllt, ihre diesbezüglichen Anträge
sind miterledigt. Für Grüne, NEOS und Freiheitliche gibt es
Handlungsbedarf in verschiedenen Teilbereichen des Pensionssystems,
ihre Anträge dazu wurden abgelehnt bzw. vertagt. In gleicher Weise
wurde mit Anträgen der NEOS zur Neuordnung der
Sozialversicherungsträger verfahren. Die FPÖ thematisierte Anliegen
pflegebedürftiger PatientInnen und verlangte die Wiedereinführung des
Heizkostenzuschusses, diese Anträge wurden abgelehnt.

Elternkarenz nach Väter-Karenzgesetz auch für Frauen in
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften

Mit einer Änderung des Väter-Karenzgesetzes (904 d.B.) können künftig
auch Frauen, deren eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin durch
medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, Elternkarenz
nach dem Väter-Karenzgesetz in Anspruch nehmen. Außerdem wird sowohl
im Väter-Karenzgesetz als auch im Mutterschutzgesetz klargestellt,
dass ein neuer Antrag auf Teilzeitarbeit eingebracht werden kann,
wenn der ursprüngliche Antrag, etwa wegen geringer Erfolgschancen,
zurückgezogen wurde. Der Gesetzgeber reagiert damit auf ein VfGH-
Erkenntnis, wonach der neu formulierte § 144 ABGB auch einer Frau,
deren Lebensgefährtin oder eingetragene Partnerin durch medizinisch
unterstützte Fortpflanzung schwanger wird, die Rechte und Pflichten
eines Elternteils einräumt. Auch das Sozialrechts-Änderungsgesetz
2015 hat Änderungen im Mutterschutzgesetz und im Väter-Karenzgesetz
zum Inhalt: Konkret wird ein Anspruch auf Karenz auch für
Pflegeeltern ohne Adoptionsrecht eingeführt. Dadurch ergibt sich für
die Betroffenen auch ein Anspruch auf Elternteilzeit.

Ein von den Koalitionsparteien im Zuge der Beratungen vorgelegter
Abänderungsantrag sieht unter anderem die Einführung einer
vierwöchigen Kündigungsfrist für Arbeitnehmerinnen bei einer
Fehlgeburt vor. Damit soll die psychische Belastung von Betroffenen
verringert werden. Außerdem erhalten auch freie Dienstnehmerinnen
nach der Geburt eines Kindes einen Freistellungsanspruch sowie einen
viermonatigen Motivkündigungsschutz.

Mehr Flexibilität sieht der Antrag außerdem bei der Elternkarenz vor.
Wenn der Elternteil, der das Kind in den ersten Monaten nach Ende des
Mutterschutzes betreut, keinen Karenzanspruch hat, kann der Partner
die Karenz flexibel bis zum 2. Lebensjahr des Kindes antreten, muss
das aber spätestens drei Monate vor dem geplanten Antritt bekannt
geben.

Gewisse Einschränkungen sind schließlich bei der Elternteilzeit
vorgesehen. AntragstellerInnen müssen ihre Arbeitszeit künftig um
mindestens 20% reduzieren, gleichzeitig wird ein Mindestmaß von zwölf
Arbeitsstunden pro Woche festgelegt. Elternteilzeit außerhalb dieser
Bandbreite ist ausschließlich im Falle einer beiderseitigen
Übereinkunft möglich und gerichtlich nicht einklagbar. Vorläufig
keine Bagatellgrenze ist bei der Verschiebung der Lage der
Arbeitszeit vorgesehen, die Situation soll gemäß einer Entschließung
der Abgeordneten aber beobachtet werden.

In der Debatte zeigte sich Judith Schwentner unzufrieden mit der
späten Einbringung des Abänderungsantrags. Die Grünen würden diesem
daher nicht zustimmen. Von der Regierungsvorlage erhoffe sie sich
eine positive Wirkung auf die Väterkarenz, doch sei die Chance, die
Elternteilzeit neu aufzustellen, wieder einmal versäumt worden.

Elternteilzeit diene nicht der besseren Vereinbarung von Beruf und
Familie, solange es keine Höchst- oder Mindestgrenzen zur Definition
einer Teilzeitbeschäftigung gibt, argumentierte Gerald Loacker (N)
und unterstützte einen Antrag, der noch von NEOS-Familiensprecherin
Beate Meinl-Reisinger eingebracht worden war. Darin wird die
verpflichtende Reduktion der Normalarbeitszeit um 40-70% als
Voraussetzung für Elternteilzeit gefordert (1025/A(E)). Dieser Antrag
wurde jedoch von keiner anderen Fraktion unterstützt und somit
abgelehnt.

Mit in Verhandlung stand ein Antrag von Birgit Schatz (G) nach einer
gesetzlichen Regelung, wonach in sämtlichen Kollektivverträgen die
Elternkarenz vollständig als Vordienstzeit bzw. bei Lohneinstufungen
zu berücksichtigen sei (390/A(E)). Die Anrechnung der Karenzzeit von
bis zu einem Jahr solle demnach unabhängig von der Dauer eines
Arbeitsverhältnisses oder eines Dienstgeberwechsels gelten. Diese
Maßnahme könnte dazu beitragen, den Einkommensunterschied zwischen
Frauen und Männern zu verringern, brachte Schwentner (G) zur
Unterstützung des Antrags vor, der auch die Zustimmung von Carmen
Schimanek (F) fand. Der Antrag wurde jedoch vertagt.

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 bringt Fülle von Detailänderungen

Das von der Regierung vorgelegte Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015
hat eine Reihe von Detailänderungen im ASVG und in anderen
Sozialversicherungsgesetzen zum Inhalt (900 d.B.). Die Palette reicht
von der Berücksichtigung bestimmter Agrarförderungen bei der
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge von LandwirtInnen über die
Absenkung des Unfallversicherungsbeitrags für die
Eisenbahnbediensteten auf 1,3% bis hin zur Übernahme der amtlichen
Verlautbarungen der Sozialversicherung in das
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Von den Abgeordneten der Koalition wurde auf eine Fülle von
Verbesserungen hingewiesen, die durch die Novelle erreicht werde. So
hob Dietmar Keck (S) hervor, dass damit für ausgesteuerte
ArbeitnehmerInnen bisher bestehende Lücken im Sozialsystem
geschlossen werden. August Wöginger (V) wies auf die Abschaffung des
Heeresversorgungsgesetzes hin. Verunfallte Präsenzdiener und andere
anspruchsberechtigte Heeresangehörige erhalten die ihnen zustehenden
Rentenleistungen künftig von der Allgemeinen
Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

Gemischt waren die Reaktionen der Opposition, die nur teilweise
Verbesserungen durch die Novelle sah. Wenig Verständnis fand vor
allem die Einbeziehung der NotärztInnen ins Freiberuflichen-
Sozialversicherungsgesetz. Eva Mückstein (G) vermutete hierin einen
Versuch, eine Hintertür zur Umgehung des Ärztearbeitszeitgesetzes zu
schaffen. Sie meinte auch, dass man vielleicht Notarztdienste
überhaupt reduzieren und NotärztInnen in Zukunft verstärkt durch
Paramedics zu ersetzen. Falls das der Fall sei, solle man das Thema
offen diskutieren, sagte sie und verlieh der Forderung mit einem
Entschließungsantrag Nachdruck, der aber außer von ihrer Fraktion nur
von den NEOS unterstützt wurde. Auch Dagmar Belakowitsch-Jenewein
(F), Gerald Loacker (N) und Waltraud Dietrich (T) sahen die
Neuregelung kritisch und befürchteten, sie könne der Aushebelung des
Ärztearbeitszeitgesetzes dienen. August Wöginger widersprach dieser
Sicht, die Änderung diene dem Notarztsystem, da eine Klarstellung
über die freiberufliche Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten als
NotärztInnen im Sozialrecht erfolgt.

Zwei Abänderungsanträge zum Sozialrechts-Änderungsgesetz haben
überwiegend Präzisierungen und technische Korrekturen zum Inhalt.
Außerdem wird die Einführung der im Juni dieses Jahres beschlossenen
monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung aus technischen und
organisatorischen Gründen um ein Jahr verschoben. Demnach werden
Unternehmen erst ab 2018 verpflichtet sein, die individuellen
Beitragsgrundlagen ihrer Beschäftigten an die Sozialversicherung
monatlich statt jährlich zu melden.

Ebenso wird in der vom Ausschuss abgeänderten Fassung der Novelle ein
leichterer Zugang von Pflegeeltern zu Elternkarenz und Elternteilzeit
vorgesehen. Damit gilt je ein Antrag der NEOS und der Grünen als
miterledigt. Sie hatten seit längerem kritisiert, dass Pflegeeltern,
die ein Kind in unentgeltliche Pflege nehmen, nur dann Anspruch auf
Karenz haben, wenn sie die Absicht haben, das Kind zu adoptieren und
dieses auch tatsächlich zur Adoption freigegeben ist (347/A bzw.
990/A(E)).

In der Abstimmung wurden die von den beiden Abänderungsanträgen
betroffenen Teile der Novelle jeweils mehrheitlich angenommen, nur
die Grünen verweigerten aufgrund der späten Vorlage der Änderungen
ihre Zustimmung. Die restlichen Teile der Novelle fanden die
Zustimmung von SPÖ, ÖVP und Grünen und damit ebenfalls die Mehrheit.

NEOS: Neudefinition des Begriffs "Verwaltungs- und
Verrechnungsaufwand"

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker drängt auf eine Neudefinition des
Begriffs "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" in den für die Kassen
geltenden Rechnungslegungsvorschriften (1345/A(E)). Dabei geht es ihm
vor allem darum, sämtliche Verwaltungsaufwendungen zu erfassen und
die Verwaltungskostenquote so zu berechnen, dass sie international
vergleichbar wird. Die derzeitigen Vorgaben bieten den
Sozialversicherungsträgern seiner Ansicht nach genügend Spielraum, um
die tatsächlichen Kosten des Verwaltungsapparats zu verschleiern.
Loacker zufolge gehen unabhängige Gesundheitsökonomen von
Verwaltungsquoten von bis zu 6,1% - statt der durchschnittlich
angegebenen 2,1% - aus. Der Antrag der NEOS fand nur Zuspruch der
Freiheitlichen und des Team Stronach und wurde mit der Mehrheit der
anderen Fraktionen abgelehnt.

Sozialversicherungen: NEOS urgieren präzisere Erfolgsrechnungen und
Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern

Die NEOS sprechen sich dafür aus, die Weisung des
Gesundheitsministeriums betreffend die Rechnungslegung und
Rechnungsführung bei den Sozialversicherungsträgern und dem
Hauptverband zu konkretisieren. Insbesondere geht es NEOS-
Abgeordnetem Gerald Loacker um eine terminliche Festlegung der
Beschlussfassungsfrist für Erfolgsrechnungen durch die jeweilige
Generalversammlung sowie um eine korrekte Anwendung der Bestimmungen
zu Erfolgsrechnung und Schlussbilanz (1315/A(E)). Der Antrag wurde
vertagt.

Loacker bekräftigte auch die Forderung der NEOS nach einer
mittelfristigen Zusammenlegung der derzeit 22
Sozialversicherungsträger zu jeweils nur einem Träger der
Krankenversicherung, der Pensionsversicherung und der
Unfallversicherung mit einem neuerlichen Entschließungsantrag
(792/A(E)). Durch eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger
könnte man sich Loacker zufolge zudem viel bürokratischen Aufwand
ersparen, seien doch bereits mehr als 110.000 ÖsterreicherInnen
mehrfachversichert. Er konnte sich mit dieser Argumentation nicht
durchsetzen, der Antrag erhielt nur Zustimmung der
Oppositionsparteien und wurde abgelehnt.

Luxuspensionen: NEOS für Fixierung der Pensionssicherungsbeiträge

Von den Oppositionsparteien unterstützt, mit der Mehrheit von SPÖ und
ÖVP abgelehnt wurde weiters ein Antrag der NEOS zum 2014
beschlossenen Sonderpensionen- und Bezügebegrenzungsgesetz zur
Eindämmung überschießender Pensionen im öffentlichen Sektor. Loacker
meinte, für eine wirksame Kürzung öffentlicher Luxuspensionen müssten
im Zuge der Harmonisierung mit ASVG-Pensionen die
Pensionssicherungsbeiträge als Fixbeträge von der
Höchstbeitragsgrundlage entkoppelt werden(1014/A(E)). Bundesminister
Hundstorfer hielt fest, dass im Bereich des Bundes alles getan worden
sei, um Luxuspensionen abzuschaffen, die Maßnahmen greifen, was
Loacker anspreche, betreffe die Länderebene, wo er kein
Durchgriffsrecht habe.

Pensionsrecht: Grüne beantragen Änderung des ASVG

Die Grünen beantragten eine Änderung des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) (1303/A). Abgeordnete Judith
Schwentner sieht nicht ein, dass im neuen Pensionsrecht, das 2004
beschlossen wurde und für alle Personen gilt, die nach dem 1. Jänner
1955 geboren wurden, Kinderbetreuungszeiten unterschiedlich behandelt
werden, abhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Um diese Ungleichheit zu
beseitigen, fordert Schwentner gleiche Anrechnungsmodalitäten für
alle Kinder, schlägt im Interesse eines leichter zu erzielenden
Konsenses aber vor, die Ersatzmonate für die Betreuung von vor dem
Jahr 2005 geborene Kinder nur für das Erlangen des Pensionsanspruchs
zu berücksichtigen, nicht aber bei der Pensionshöhe. Dieser Antrag
wurde vertagt.

FPÖ sorgt sich um Hinterbliebenen-Pension

Ein Antrag der FPÖ zielt darauf ab, die Hinterbliebenen-Pension in
ihrer derzeitigen Form beizubehalten (1179/A(E)). Abgeordneter Werner
Neubauer meinte, ein Papier des Sozialministeriums zum
österreichischen Pensionssystem lasse den Schluss zu, dass die
Witwen- bzw. Witwerpension in Gefahr sei und in diesem Bereich ein
weiterer "sozialpolitischer Kahlschlag" drohe. Der Antrag wurde
vertagt. Bundesminister Hundstorfer betonte, das fragliche Papier
lasse die Schlussfolgerung der Freiheitlichen keinesfalls zu. Es
handle sich um nichts anderes als eine Kostenaufstellung, die als
Diskussionsgrundlage dienen soll und die als solche den
Sozialsprechern aller Fraktionen zur Verfügung gestellt wurde. Im
Sinne der weiteren guten Zusammenarbeit im Sozialausschuss sollten
solche Papiere nicht sofort zu Anträgen verarbeitet werden, meinte
dazu Josef Muchitsch (S). - Auch dieser Antrag wurde vertagt.

FPÖ thematisiert Härtefall einer Pflegebedürftigen und fordert
Heizkostenzuschuss in Wien

Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) nahm den Fall einer
pflegebedürftigen Wiener Spitalspatientin zum Anlass, um einen
humanen Umgang mit PatientInnen und Pflegebedürftigen einzumahnen.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer solle entsprechenden Einfluss auf
die Stadt Wien bzw. nachgelagerte Einrichtungen wie den Fonds
Soziales Wien und den Krankenanstaltenverbund KAV nehmen (1362/A(E)),
soweit es möglich ist. Der Minister wies die Darstellung des Falls
durch die FPÖ als einseitig zurück und betonte, dass alle zuständigen
Stellen mit dem Fall befasst wurden. Dieser sei gerichtsanhängig und
müsse so geklärt werden. Der Antrag wurde nur von der FPÖ und dem
Team Stronach unterstützt und somit abgelehnt.

Belakowitsch-Jenewein machte sich außerdem für die Wiedereinführung
des Heizkostenzuschusses in Wien stark, da diese Unterstützung
angesichts der Wohnrealität besonders vieler älterer WienerInnen
notwendig sei. (1381/A(E)). Auch dieser Antrag fand neben der FPÖ nur
beim Team Stronach Unterstützung und wurde somit abgelehnt.
Sozialminister Hundstorfer unterstrich, dass es sich auch hier um
eine Angelegenheit der Stadt Wien handle, in der sein Ressort keine
Kompetenz besitze.(Fortsetzung Sozialausschuss) sox

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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