AK Kase zu All-In-Verträgen: „Endlich keine Mogelpackung mehr“
Neues Arbeitsrechtspaket bringt entscheidende Verbesserungen
Wien (OTS) - Die Regierung hat mit dem heutigen Arbeitsrechtspaket wesentliche Verbesserun-gen beschlossen, die AK und Gewerkschaften seit langem gefordert haben. Bei All-In-Verträgen, mit denen alle Mehrleistungen mit einer Pauschalsumme abgegolten sein sollen, muss künftig der Grundlohn ausgewiesen werden. AK Präsident Rudi Kaske:
„Der Praxis, dass ArbeitnehmerInnen mit einer hohen Gesamtsumme gelockt werden und in Wirklichkeit durch viele Überstunden nicht einmal auf den kollektivvertraglichen Mindestlohn kommen, wird so ein Riegel vorgeschoben. Es gibt endlich keine Mogelpackung mehr.“
Eine weitere wichtige Änderung ist, dass ArbeitgeberInnen künftig verpflichtet sind, den ArbeitnehmerInnen eine schriftliche Lohnabrechnung sowie eine Kopie zur Anmeldung zur Sozialversicherung auszuhändigen. „Derzeit erleben die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater in Gewerkschaften und Arbeiterkammern allzu oft, dass Beschäftigte gar keine Lohnabrechnungen erhalten oder nur einen Waschzettel, auf dem ein einziger Be-trag genannt ist“, so Kaske.
Auch die Forderung Konkurrenzklauseln einzuschränken wird erfüllt. Künftig dürfen Kon-kurrenzklauseln nur mehr ab einem Monatsentgelt über 3.240 Euro brutto in den Arbeits-vertrag. (Bisher waren diese Klauseln schon ab einem Gehalt von 14 mal jährlich 2.360 Euro brutto zulässig.) Und auch Vereinbarungen über Ausbildungskostenrückersatz unterliegen nun strengeren Regelungen.
Ebenso positiv: Teilzeitbeschäftigte bekommen das Recht, über die Ausschreibung einer Vollzeitstelle in ihrem Betrieb informiert zu werden. „Das ist wichtig insbesondere für die vielen Frauen in Teilzeit, die auf Vollzeit wechseln wollen“, sagt der AK Präsident.
Vorsicht beim Dienstvertrag ist dennoch geboten, denn die neuen Regelungen treten mit Anfang 2016 in Kraft. Wer in der Zwischenzeit einen neuen Vertrag unterschreibt oder Änderungen im bereits bestehenden Vertrag akzeptiert, unterliegt noch der alten Rechtslage!
Laut einer Studie von AK und ÖGB sind immer mehr ArbeitnehmerInnen betroffen: 20 Prozent hatten einen All-In-Vertrag, 18 Prozent eine Überstundenpauschale. Für sie bringt das Arbeitsrechtpaket entscheidende Verbesserungen.
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