Neues Normengesetz auf Kurs: Ziviltechnikerkammer begrüßt Ministerratsbeschluss
Abschaffung Mitgliedsbeiträge, mehr Transparenz, stärkere Kontrolle: Wirtschaftsminister setzt grundlegende Reform des Normenwesens in Österreich durch
Wien (OTS) - Im Ministerrat gaben die Regierungsmitglieder am 24.11.2015 grünes Licht für das neue Normengesetz von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Der Entwurf wurde in den letzten Monaten sehr kontrovers diskutiert. Letztendlich haben sich die Reformer durchgesetzt. „Es ist erfreulich, dass viele unserer jahrelangen Forderungen und in einem Gesetzesvorschlag festgehaltenen Lösungen aufgenommen wurden. Zudem wurde bewussten oder unbewussten Falschinterpretationen und Gerüchten mit noch klareren Formulierungen im Gesetzestext entgegen getreten“, zeigt sich Ziviltechnikerkammer-Präsident Architekt Christian Aulinger angetan. „Um nur ein Beispiel zu nennen: Dass das deutsche Normungsinstitut die Lieferung von deutschen Normenübersetzungen nach Österreich einstellen wird, weil das Gesetz Urheberrechte verletze, kann nun beim besten Willen niemand mehr behaupten.“ Für Aulinger hat die Überarbeitung nach der Begutachtungsphase den Entwurf sogar noch verbessert: „Kritikpunkte wurden ernst genommen und konstruktiv berücksichtigt, die Ziele des Gesetzes dabei aber konsequent verfolgt. Damit wurde auf positive Weise den Reformgegnern der Wind aus den Segeln genommen.“
Wahrung des Allgemeinwohls und fairer Normungsprozess gesichert
Eine der wichtigsten Änderungen ist der Entfall des Jahresbeitrags für die Mitarbeit an der Normung, unterstreicht Aulinger: „Die Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme unabhängiger Expertinnen und Experten, für die nicht Produzenteninteressen, sondern das Allgemeinwohl und die Qualitätssicherung im Vordergrund stehen, ist eine Grundvoraussetzung für einen fairen Normungsprozess.
Strategie statt Wildwuchs
Neu eingerichtet wird ein Normungsbeirat, der strategische Prioritäten der Normung aufzeigt und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des österreichischen Normungssystems abgibt. Angesiedelt ist dieser im BMWFW, die Mitglieder decken unterschiedliche Interessensbereiche ab. Die Ziviltechnikerkammer wird als Vertreterin der planenden Berufe ein Bestandteil dieses Beirats sein.
Dass die wirtschaftlichen Auswirkungen von Normen vor Beginn eines Normungsprojektes dargestellt werden müssen, fordert die Ziviltechnikerkammer schon seit Jahren. Das neue Gesetz verankert diese Forderung nun als Prinzip der Normung, das bei jedem Antrag zur Er- oder Überarbeitung einer österreichischen Norm erfüllt werden muss. Eine Maßnahme von enormer Bedeutung, betont Aulinger: „Nur so kann ein besseres Bewusstsein für die Verhältnismäßigkeit von Normen geschaffen und gleichzeitig so manche überflüssige Norm verhindert oder abgeschafft werden."
Nachschärfung der Kontrollmechanismen
Aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch das BMWFW wurden konkretisiert und die Struktur und Zusammensetzung der Schlichtungsstelle so angepasst, dass unabhängige Beschlüsse möglich werden. „Die Bankenkrise und ähnliche Entwicklungen der vergangenen Jahre haben eindeutig die Notwendigkeit staatlicher Kontrolle belegt", fasst Aulinger zusammen. „Trotzdem beweisen die Maßnahmen Augenmaß gemäß dem Grundsatz, der in der Normung so wichtig ist: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“
Was wäre wenn?
Dem Austrian Standards Institute (ASI) wird es freistehen, sich als Verein zur Einhaltung der Bestimmungen des Normengesetzes zu bekennen oder die Befugnis zur Schaffung und Veröffentlichung von nationalen Normen aufzugeben. Sollte das ASI sich für Letzteres entscheiden, sieht der Gesetzesentwurf Übergangsregelungen vor, die eine geordnete Übergabe an eine neue befugte Normungsorganisation ermöglichen sollen. „Es muss sichergestellt werden, dass der Zugang zu bestehenden Normen, aber auch zu den europäischen Normungsgremien erhalten bleibt, wenn es tatsächlich zu einer kompletten institutionellen Änderung der Normungsstruktur in Österreich kommen sollte“, unterstreicht Aulinger. „Ich denke aber nicht, dass sich das jemand wünscht. Das neue Gesetz sollte Anstoß sein, die Reform der Normung engagiert gemeinsam anzugehen. Eine geeignete gesetzliche Grundlage dazu ist nun vorhanden.“
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Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen
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