• 23.11.2015, 10:14:27
  • /
  • OTS0048 OTW0048

AK 3: Was Sie bei Rechtsschutzversicherungen beachten sollten

Wien (OTS) - Für KonsumentInnen ist es nicht einfach, das passende
Rechtsschutzprodukt zu finden. Die AK gibt Tipps für Neu- und
Altverträge. Überdies startet die AK nun eine Aktion und prüft
Deckungs-Ablehnungsschreiben.

Drei AK Tipps für Neuverträge:

+ Blick auf Leistung: Wollen Sie eine Rechtsschutzversicherung
abschließen, achten Sie, welche Leistungen in den ausgewählten
Bausteinen inkludiert sind. Wichtig ist auch der Blick auf die
Risikoausschlüsse sowie die Versicherungssummen im Detail in
einzelnen Bausteinen. Eine billigere Prämie kann letztlich teuer
sein, wenn wichtige Leistungen ausgespart werden.

+ Freie Anwaltswahl: Achten Sie auf Unterschiede zwischen freier
Anwaltswahl und solchen, die der Versicherer vorschlägt
(Vertrauensanwälte).

+ Laufzeit, Rechte & Co: Was Sie bei der Auswahl des
Versicherungsproduktes noch vergleichen und beachten können, sind
etwa Laufzeit, Rückforderung eines allfällig ge-währten Dauerrabattes
auf die Prämie, Kündigungsrechte im Schadensfall.

Zwei Tipps für KonsumentInnen, die schon einen Rechtsschutzvertrag
haben:

+ Nicht leichtsinnig wechseln: Wechseln Sie bei bestehenden Verträgen
nicht einfach in ein „aufgetuntes“ Paket. Wichtige Leistungen können
wegfallen.

+ Achtung, zeitliches Loch: Bei einem Wechsel des Versicherers kann
es zu zeitlichen Deckungslücken kommen, wenn der neue Vertrag nicht
nahtlos an den alten anschließt. Nur wenige AnbieterInnen haben
standardmäßig Lösungen zur Schließung dieser Lücken.

Schaden eingetreten – was tun?
Melden Sie den Versicherungsfall fristgerecht Ihrer
Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer muss binnen zwei Wochen ab
Geltendmachung des Deckungsanspruches schriftlich bestätigen, ob
Deckung besteht oder nicht.

Schaden eingetreten – Deckung abgelehnt?
Die AK prüft kostenlos Ablehnungsschreiben von KonsumentInnen, ob die
Ablehnung der Deckung durch den Rechtsschutzversicherer
gerechtfertigt ist oder nicht. Sind Sie betroffen und AK Wien
Mitglied, dann klicken Sie rein: wien.arbeiterkammer.at

SERVICE: Die AK Studie Rechtsschutzversicherungen und
Informationen zu den Ablehnungsschreiben der Deckung Ihrer
Rechtsschutzversicherung finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel