GPA-djp zu Hasspostings: Können zu Entlassung führen
GPA-djp rät zu Schulungen und Guidelines für Beschäftige
Wien (OTS) - Hasspostings, die in der Freizeit und auf privaten Geräten ins Internet gestellt werden, können Grund für eine Kündigung oder Entlassung sein, warnt der stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp Günther Trausznitz. "Die Entlassung eines Lehrlings bei Porsche in Wels und die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses einer Führungskraft bei Spar zeigen, dass Hasspostings schwerwiegende berufliche Konsequenzen haben können", so Trausznitz.
"Als humanistischen Grundsätzen verpflichtende Organisation, haben wir keinerlei Verständnis für menschenverachtende Postings. Wir raten dazu, präventiv Schulungen anzubieten und Guidelines für die Beschäftigten zu erarbeiten, am besten gemeinsam mit dem Betriebsrat. Wenn es zu einem Hassposting kommt, sollte man zuerst mit Abmahnung gepaart mit verpflichtenden Sensibilisierungstrainings reagieren, besonders bei Lehrlingen. ", erklärt Trausznitz.
In der Freizeit geschriebene Hasspostings können dann zu Kündigung oder auch Entlassung führen, wenn der/die ArbeitnehmerIn dadurch generell vertrauensunwürdig erscheint, das Posting derart menschenverachtend ist, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist oder das Unternehmen durch die Äußerung geschädigt wird.
Neben arbeitsrechtlichen Folgen können Hasspostings auch strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn der Inhalt beispielsweise hetzerisch ist.
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