• 18.11.2015, 10:42:18
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Seniorenrat fordert Ergänzungen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes und einheitliche Flüchtlingspolitik

Blecha und Khol zu geplanten Maßnahmen im Sozialrecht und Asylbereich

Utl.: Blecha und Khol zu geplanten Maßnahmen im Sozialrecht und
Asylbereich =

Wien (OTS) - Der Österreichische Seniorenrat zeigt sich von den
Ereignissen in Paris zutiefst erschüttert und verurteilt diese
Anschläge auf das Schärfste. Es müssen umgehend auf allen Ebenen
Maßnahmen gegen den Terror des IS ergriffen werden.

Als gesetzlich anerkannte Interessenvertretung von über 2,3
Millionen Seniorinnen und Senioren, steht dem Österreichischen
Seniorenrat ein Begutachtungsrecht zu. Zwei aktuelle Gesetzesentwürfe
sind auch für die ältere Bevölkerung von besonderer Bedeutung:

1.) Sozialrechts-Änderungsgesetz

Dieser Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Maßnahmen, die
(sozialversicherungsrechtliche) Verbesserungen darstellen, wie z.B.
die Bewertung von Zeiten der Kindererziehung als Beitragszeiten, die
bessere krankenversicherungsrechtliche Absicherung von Personen, die
nahe Angehörige pflegen oder auch die Übernahme der amtlichen
Verlautbarungen der Sozialversicherung in das
Rechtsinformationssystem des Bundes.

Insgesamt umfasst der Entwurf 26 Maßnahmen im Bereich des
Sozialressorts und 16 Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsressorts.
Trotz dieser Fülle an Änderungsvorschlägen, sind zentrale Anliegen
und Forderungen des Österreichischen Seniorenrates nicht enthalten.
Dazu zählen:

Neupensionen – Aliquotierung einführen:

Neupensionen werden derzeit nicht sofort angepasst und dies kann
eine Wartefrist von bis zu 24 Monate bis zu ersten Anpassung zur
Folge haben.

Gemäß § 108h ASVG ist die erstmalige Anpassung einer Pension erst
mit Wirksamkeit ab 1. Jänner des dem Beginn des Anspruchs auf
Ruhebezug zweitfolgenden Kalenderjahres vorzunehmen. D.h.: Zum 1.
Jänner 2016 sind nur Pensionen anzupassen, deren Stichtag vor dem 1.
Jänner 2015 liegt. Pensionen mit Stichtag ab dem 1. Jänner 2015 sind
dagegen erstmals mit 1. Jänner 2017 anzupassen.
Dies hat zur Folge, dass Neu-Pensionisten teilweise erst nach 24
Monaten ihre erste Pensionsanpassung erhalten.

Der Österreichische Seniorenrat bekämpft diese Regelung seit ihrer
Einführung 2011 und fordert, dass künftig beispielsweise ein
Pensionist mit Stichtag 1. Juli 2015 ab dem 1. Jänner 2016 aliquot
6/12 der Anpassung erhält.

Gesetzliche Verankerung des Pensions- und
Beschäftigungsmonitorings

Das Ziel ist die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters
und der Beschäftigungsquote.

Im Regierungsprogramm ist ein halbjährliches Monitoring der
Maßnahmen der letzten Jahre vorgesehen, speziell im Hinblick auf
ihren Beitrag zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und
der Beschäftigungsquote Älterer ab Juli 2014 (Stichtag 30.6.2014).
Wird das Ziel, das faktische Pensionsantrittsalter und die
Beschäftigungsquote bis Ende 2015 signifikant anzuheben, nicht
erreicht, sind unverzüglich verbindliche Maßnahmen zu setzen.

Als Maßnahmen sind vorgesehen:
Das Monitoring umfasst neben einem Frühpensions- und
Arbeitsmarkt-Monitoring (Altersgruppe ab 55) die Feststellung des
laufenden Zielerreichungsgrades (faktisches Pensionsalter,
Beschäftigungsquote) sowie ein Maßnahmen-Monitoring, um
festzustellen, welchen Beitrag die gesetzten Maßnahmen zur
Zielerreichung geleistet haben.
Im Rahmen eines echten transparenten Frühpensions-Monitorings ist u.
a. eine getrennte Betrachtungsweise nach Geschlecht, Altersgruppen
(bis 50, 50 –54, 55–59, 60 –64) und Pensionsformen vorzunehmen. Auch
die Rehageld-Bezieherinnen und -Bezieher sind gesondert auszuweisen.

Zeigt das halbjährliche Monitoring der einzelnen Maßnahmen der
letzten Jahre (IP-Reform, Anhebung der Altersgrenzen für
Tätigkeitsschutz etc.), dass die erwarteten Effekte nicht erreicht
werden, erfolgt eine ursachenspezifische Intervention.
Im Zusammenhang mit den Veränderungen der
Invaliditätspensionsregelungen soll das Monitoring darüber hinaus
feststellen, inwieweit regionale Unterschiede, krankheitsbedingte
Ursachen (diagnosebezogenes Krankenstandsmonitoring) und branchen-
und betriebsgrößenbezogene Faktoren Auswirkungen auf die
Zielerreichung haben.

Das neue Monitoring ist gesetzlich zu verankern und vom
Hauptverband der Sozialversicherungsträger durchzuführen.

Das Sozialministerium führt zwar bereits selbst ein
Beschäftigungs-, Rehabilitations- und Pensionsmonitoring durch
(jüngster Halbjahresbericht auf Basis der Daten Jänner bis Juni
2015). Eine gesetzliche Grundlage – wie oben genannt - dafür fehlt
jedoch.

Der Österreichische Seniorenrat fordert in diesem Zusammenhang
auch das Pensionsmonitoring aller Beamtengruppen (inkl. Länder,
ausgelagerte Unternehmen, …). Diese Zahlen sind - wie ausdrücklich im
Regierungsprogramm festgehalten - getrennt von den gesetzlichen
Pensionen (ASVG, Gewerbe, Bauern) auszuweisen und ebenso mit
Zielerreichungs-Werten zu versehen.

Aufschub-Bonuspension endlich umsetzen

Als verstärkte Anreize zur Weiterarbeit über das frühestmögliche
Pensionsalter hinaus und somit für den Fall der Nicht-Inanspruchnahme
einer (Regel)-Alterspension (Aufschub des Pensionsbezugs) soll der
derzeitige Bonus von 4,2 % auf 5,1 % erhöht und vom Erwerbseinkommen
kein PV-Beitrag mehr eingehoben werden. Der Gesamterhöhungseffekt
würde damit rund 10 % pro Jahr des Aufschubs betragen. Diese Regelung
ist vor allem für das künftige Pensionseinkommen von Frauen von
besonderer Bedeutung.

Das Regierungsprogramm ist auch in diesem Punkt umzusetzen, jede
weitere Verzögerung ist unverständlich.

Bonus-Malus-System einführen

Zur Ausweitung und Stabilisierung der Beschäftigung Älterer ist im
Regierungsprogramm für Betriebe ab 25 Mitarbeiter die Festlegung
einer Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmer vorgesehen. Die
geforderte Beschäftigungsquote der Altersgruppen 55–59 und 60 plus
wird dabei nach dem Branchendurchschnitt getrennt nach Geschlecht
berechnet. Die geltende Auflösungsabgabe wird für alle Betriebe
unabhängig von der Größe bis 2016 zweckgebunden als Bonus zur
Förderung der vorhandenen Beschäftigung 55 plus eingesetzt.

Anstelle der Auflösungsabgabe tritt für alle Betriebe, die über 25
Mitarbeiter beschäftigen und nicht ausreichend Mitarbeiter über 55
beschäftigen, ab 2017 eine neue Abgabe für altersgerechte
Arbeitsplätze in Kraft. (Diese ist gegenüber der Auflösungsabgabe
aufkommensneutral).

Die Auflösungsabgabe entfällt für alle Betriebe unabhängig von der
Betriebsgröße ab Inkrafttreten dieser neuen Maßnahme. Die neue Abgabe
für altersgerechte Arbeitsplätze wird zu 50 % als Bonus für die
Beschäftigung älterer Mitarbeiter eingesetzt, die restlichen 50 %
sind für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung vorzusehen.

Vorgesehen ist im Regierungsprogramm weiters, dass alle
Unternehmen bereits im Jahr 2014 über ihren aktuellen Älterenanteil
und über den bis 2016 zu erreichenden Zielwert informiert werden. Das
ist nicht geschehen!

Der Österreichische Seniorenrat tritt dafür ein, dass sowohl Bonus
als auch Malus kräftiger ausfallen müssen und die im
Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zum Bonus-Malus-System
umgesetzt werden.

Reform der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung
umsetzen

Laut Regierungsprogramm befasst sich die Pensionskommission in
Zukunft mit der Gesamtbetrachtung der Alterssicherung in getrennter
Darstellung der Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung,
der öffentlich-rechtlichen Pensionen und der Betriebs- und
Privatvorsorgepensionen. Die Pensionskommission setzt sich in Zukunft
aus den für das oben genannte Ziel notwendigen ExpertInnen zusammen,
für spezifische Themen können in der Kommission Untergruppen
eingerichtet werden.

Die aus den Gutachten abzuleitenden Empfehlungen werden von einer
aus den in der Kommission vertretenen Interessenvertretungen
beschickten Gruppe erstellt und der Bundesregierung übermittelt.
Diese Gruppe besteht aus den Sozialpartnern und den
Generationen-Sozialpartnern.

Der Österreichische Seniorenrat fordert die rasche Umsetzung einer
Pensionskommission für beide Bereiche unter der gemeinsamen
Verantwortung von BMASK und BMF.

Mitbestimmung der Pensionisten in den Organen der
Selbstverwaltung der Krankenversicherung

Derzeit sind in den Organen der Selbstverwaltung nur Vertreter der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Sitz und Stimme vertreten. Vertreter
der Pensionisten haben hingegen bloß eine Mitsprachrecht (Beiräte),
aber kein Mitbestimmungsrecht.
Schon der Begriff der Selbstverwaltung sagt, dass die Betroffenen,
insbesondere die Zahler, sich selbst verwalten sollen. Im Bereich der
Krankenversicherung tragen die Pensionisten maßgebend zur
Finanzierung bei, sind aber derzeit nicht entsprechend in den Organen
der Sozialversicherung vertreten – haben kein allgemeines Stimmrecht.
Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sind diskriminierend,
verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz und daher auch
verfassungswidrig.

Vertreter von fünf verschiedenen Parlamentsparteien haben eine
Petition betreffend Stimmrecht für Pensionisten in den Organen der
Selbstverwaltung im Bereich der Krankenversicherung eingebracht.

Der Seniorenrat fordert daher im Sinne dieser Petition eine den
Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern gleichberechtigte
Mitbestimmung der Pensionisten und volles Stimmrecht in den Organen
der Selbstverwaltung der Krankenversicherung.

Rechtsanspruch auf Rehabilitation für Pensionisten

Laut Regierungsprogramm ist mit dem Ziel, Pflegebedürftigkeit zu
vermeiden, als Maßnahme im Abschnitt „Pflege und Betreuung“
wortwörtlich vorgesehen:
„Zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit muss im Rahmen einer
Rehabilitations-Ge-samtstrategie sichergestellt werden, dass ab 2015
Rehabilitation für alle SeniorInnen von der Pensionsversicherung
angeboten wird.“

Auf die gesetzliche Umsetzung warten der Seniorenrat und mit ihm
somit über 2,3 Millionen ältere Menschen bislang vergebens. Die
sofortige Umsetzung bereits mit dieser Novelle wird gefordert.

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

Durch eine Neuregelung wird die Inanspruchnahme der
Selbstversicherung in der Krankenversicherung für die Zeit der Pflege
eines behinderten Kindes auch unmittelbar im Anschluss an eine
Pflichtversicherung nach dem GSVG/BSVG oder eine Selbstversicherung
nach dem GSVG möglich sein. Damit werden die aus Sicht des
Österreichischen Seniorenrates unverständlichen Wartefristen
abgeschafft. Positiv ist zudem, dass auch die aus der
Selbstversicherung in der Krankenversicherung resultierenden
Leistungen künftig sofort und nicht erst nach Ablauf einer
dreimonatigen Wartefrist in Anspruch genommen werden können.

Verstärkte Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Vorgesehen ist weiters, dass Beitragszeiten auch Zeiten einer
Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung, für die Beiträge vom
Bund, vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, vom
Arbeitsmarktservice oder von einem öffentlichen Fonds entrichtet
worden sind. Damit wird gesetzlich klargestellt, dass die angeführten
Teilversicherungszeiten Beitragszeiten sind. So sind z.B.
Kindererziehungszeiten für alle Personen, die ab 1.1.1955 geboren
sind, nun Beitragszeiten, womit die Erlangung einer eigenen Pension
deutlich erleichtert wird.
Damit wird eine Forderung des Österreichischen Seniorenrates
umgesetzt und von diesem daher auch ausdrücklich begrüßt.

2.) Asylgesetz

Die Bewältigung der gewaltigen Migrantenströme wird ganz Europa
und daher auch Österreich vor andauernde und sehr große
Herausforderungen stellen. Die Antworten, die Österreich dafür
findet, sind im gesamteuropäischen Zusammenhang zu sehen: Die
Europäische Union muss eine gemeinsame Asyl- und Fremdenpolitik
entwickeln, mit vereinheitlichten Asylregeln- und Verfahren,
einheitlichen Sozialleistungen für Migranten und die Außengrenzen der
EU wirksam schützen.

Gelingt das der EU nicht, ist zu befürchten, dass die
Errungenschaften des freien Personenverkehrs innerhalb des
Schengen-Raumes der Union sehr schnell durch wieder errichtete
staatliche Grenzen und Grenzkontrollen jeglicher Art ersetzt werden.
Um dies abzuwehren, muss sich Österreich zu einer von der gesamten
Bundesregierung einheitlich nach innen und außen vertretenen Politik
durchringen und mit einer einzigen, kraftvollen Stimme sprechen. Dies
ist derzeit die größte Bewährungsprobe für Europa, aber auch für die
österreichische Bundesregierung.

Die Europäische Gemeinschaft riskiert derzeit ihre Einheit

Regierungskonferenzen müssen anteilige Lasten für alle so
definieren, dass alle Beteiligten - die einheimische Bevölkerung und
die Flüchtlinge aller Kategorien - Klarheit bekommen können. Die
einseitige Belastung für einige Länder und die Akzeptanz von
Drückebergerei vieler Länder ohne erkennbare Not, müssen beendet
werden.

Der Österreichische Seniorenrat verlangt in diesem Zusammenhang,
dass Österreich mit jenen Länder ein Schubabkommen abschließt, wo ein
solches noch nicht besteht. Deutschland hat angekündigt, Personen,
die aus Österreich eingereist sind, nicht mehr nach Österreich,
sondern direkt in ihre Heimatländer abzuschieben, was vom
Österreichischen Seniorenrat begrüßt wird.

Es gilt, die Fluchtgründe in den Krisengebieten zu bekämpfen. Hier
sind die Vereinten Nationen gefordert, friedensstiftende Maßnahmen
und den Wiederaufbau zu starten, damit die Menschen wieder in Frieden
in ihren Ländern leben können. Und die Europäische Union muss durch
Finanzhilfen an die Türkei, Libanon und Jordanien mithelfen, die
Flüchtlingslager menschenwürdig zu gestalten.

Das Abkommen Dublin III ist überholt

Der Österreichische Seniorenrat verlangt eine neue Fassung des
Abkommens, um die Abwicklung von Registrierung und Erstantragstellung
in Hotspots an den EU-Außengrenzen durchzuführen. Von dort müssen
jene Asylwerber, die als solche voraussichtlich anzuerkennen sind,
auf alle EU-Länder aufgeteilt werden. Solidarität kann nicht auf
Deutschland, Schweden und Österreich beschränkt bleiben.

Kontrollierter Grenzübertritt

Die derzeitige Welle von Flüchtlingen und Schutzsuchenden, die
sich inzwischen über ganz Europa, insbesondere, auch Österreich
ergießt, darf Europa und Österreich nicht überfordern. Gefordert
wird, dass ein geordneter und kontrollierter Grenzübertritt
durchgeführt wird und auch die „grüne Grenze“ so gut wie nur möglich
überwacht wird. Der Österreichische Seniorenrat ist mit den von der
Bundesregierung beschlossenen Grenzsicherungsmaßnahmen in Spielfeld
einverstanden.

Kriege, Bürgerkriege und Terror der entmenschlichten IS-Mörderbanden
haben beispielsweise in Syrien und im Irak Hunderttausende zur Flucht
um das nackte Leben gezwungen. Sie bedürfen unserer Hilfe und
Fürsorge. Ihrer Herabwürdigung und Verspottung setzen wir ein klares
„Halt“ entgegen.

Zu den „Kriegsflüchtlingen“ kommen Zehntausende aus überfüllten
Lagern, die den grauenhaften Zuständen dieser Camps entfliehen. Auch
sie haben Anrecht auf eine faire Prüfung.

Eine weitere Gruppe bilden jene, die sich aus sicheren Lagern
Südost-Europas, Zentral-Asiens oder Afrika in Marsch gesetzt haben,
weil sie sich in Europa ein besseres Leben vorstellen. Ihnen ist sehr
rasch klar zu machen, dass wir sie in Österreich nicht beheimaten
können.

Überprüfung des Flüchtlingsstatus / Asyl auf Zeit

Asylrecht ist Menschenrecht und darf nicht in Frage gestellt
werden. Asylrecht ist in Österreich schon derzeit „Asyl auf Zeit“.
Eine gesetzliche Sonderbestimmung beschränkt es derzeit auf 5 Jahre.
Mit der im aktuellen Entwurf vorgesehenen Reduzierung der Befristung
auf 3 Jahre wird eine Forderung des Österreichischen Seniorenrates
erfüllt und von diesem daher auch ausdrücklich unterstützt.

Wenn die Umstände, auf Grund deren die Flüchtlingseigenschaft
zuerkannt wurde, nicht mehr bestehen, sollen die Betroffenen in ihre
Heimat zurückkehren und können nach Beendigung der Krisen beim
Wiederaufbau ihres Landes mitwirken.

Der Österreichische Seniorenrat dankt den Hilfsorganisationen
(Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Samariterbund und
Volkshilfe), ihrem Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den tausenden
freiwilligen Helfern, unter denen nicht wenige Seniorinnen und
Senioren tätig sind, die Sammlungen durchführen, Unterkünfte
beschaffen, für Lernhilfeleistungen und anderes. Sie alle beweisen
der Welt, dass Menschlichkeit in Österreich einen ganz hohen
Stellenwert hat.

Beitrag der Seniorinnen und Senioren

Angesichts dieser Einwanderungswelle werden auch die
Seniorenorganisationen einen Beitrag leisten. Neben einer besonderen
Nachbarschaftshilfe für Zugezogene aus den Krisengebieten bieten die
großen Seniorenorganisationen ihre Mitarbeit an: Bei der Integration
im örtlichen Lebensbereich, im Erwerbsleben und vor allem im
Bildungsbereich (Deutsch-Lernhilfe).

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