• 18.11.2015, 08:28:19
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Völlige Umstrukturierung des Ärztestands nach „Anschluss“ Österreichs 1938

Internationale Konferenz beschäftigt sich mit Auswirkungen der Rassengesetze auf die Gesundheitsversorgung – 55 Prozent der Hochschullehrer vertrieben und/oder ermordet

Utl.: Internationale Konferenz beschäftigt sich mit Auswirkungen der
Rassengesetze auf die Gesundheitsversorgung – 55 Prozent der
Hochschullehrer vertrieben und/oder ermordet =

Wien (OTS) - Die Entrechtung jüdischer Ärztinnen und Ärzte nach dem
„Anschluss“ Österreichs 1938 führte zu einer völligen
Umstrukturierung des Ärztestands in Österreich. Besonders drastisch
zeigte sich dies an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien,
wo zwischen 1938 und spätestens 1942 in etwa 55 Prozent der
Hochschullehrer entlassen und in der Folge vertrieben und/oder
ermordet wurden. Darauf wiesen Experten am ersten Tag der auf zwei
Tage anberaumten Konferenz „NS-Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten“
an der MedUni Wien hin.

Die allermeisten Hochschullehrer wurden wegen ihrer „jüdischen
Abstammung“ oder der Ehe mit einer als „jüdisch“ geltenden Ehefrau
entlassen. Nach Disziplinen variiert der Anteil der Entlassenen sehr
stark von einer maximalen Vertretung in Psychiatrie oder Pädiatrie zu
einer recht geringen Repräsentanz in Chirurgie oder Augenheilkunde,
was wohl auf eine disziplinspezifische antijüdische Diskriminierung
sowie entsprechende Selbstrekrutierung zurückzuführen sein dürfte.

Aber auch die Studierenden waren vom Rassenwahn der
Nationalsozialisten betroffen: In etwa 1000 Medizinstudenten wurden
1938 aus rassistischen Gründen innerhalb nur weniger Wochen gewaltsam
von der Universität Wien vertrieben und an der Fortsetzung
beziehungsweise dem Abschluss ihres Studiums gehindert. Von diesen
konnten im Rahmen einer sogenannten „Nichtarierpromotion“ zwischen
Juni und Dezember 1938 noch 110 Medizinstudierende promovieren –
allerdings bei gleichzeitigem Berufsverbot.

Studierenden, die als „jüdische Mischlinge“ kategorisiert wurden,
war das Studium 1938 zwar nicht generell untersagt, ab 1940 jedoch
zunehmend erschwert und wurde in den Folgejahren sukzessive
eingeschränkt.

Auch fast alle Ärztinnen und Ärzte, die als Juden galten und in
Spitälern beschäftigt waren, verloren bereits im März 1938 ihre
Anstellungen. Und niedergelassenen praktischen Ärzten und Fachärzten
jüdischer Herkunft war es ab 1. Oktober 1938 untersagt, ihre
ärztliche Tätigkeit auszuüben.

Raubzug am privaten Vermögen

Mit der Entfernung von Ärztinnen und Ärzten jüdischer Herkunft aus
ihren Positionen an den Medizinischen Fakultäten und in Spitälern,
dem Entzug der Kassenverträge und dem Berufsverbot durch Erlöschen
ihrer „Bestallungen“ ging auch ein Raubzug am privaten Vermögen
einher: Wohnungen und Ordinationen wurden beschlagnahmt, private
Sanatorien und Heilanstalten arisiert. Nur wenige Ärztinnen und Ärzte
wurden unter der diskriminierenden Bezeichnung „Krankenbehandler“,
„Fach¬behandler“ und „Zahnbehandler“ zur Behandlung ausschließlich
jüdischer Patienten zugelassen.

Unter der Kontrolle der nationalsozialistischen Behörden gelang es
der Israelitischen Kultusgemeinde dennoch, bis zum Ende der
Gewaltherrschaft ein Netz von Gesundheits- und Fürsorgeeinrichtungen
– darunter das renommierte Rothschild-Spital – zur Versorgung der
jüdischen Bevölkerung Wiens aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus fielen
den jüdischen Ärztinnen und Ärzten Tätigkeitsbereiche zu, die in
unmittelbarem Kontext der nationalsozialistischen Ausgrenzungs-,
Vertreibungs- und späteren Vernichtungspolitik standen: Mit Einsetzen
der Massendeportationen im Jahr 1941 waren die „Krankenbehandler“ als
Gutachter in den Sammellagern oder als Begleitärzte bei den
Transporten in die Ghettos und Vernichtungslager in den
organisatorischen Ablauf der Deportationen mit eingebunden. Ein
Großteil dieser Mediziner wurde, sofern ihnen die Flucht ins
rettende Ausland nicht gelang, selbst Opfer des Holocaust.

Die wenigen überlebenden jüdischen Ärztinnen und Ärzte standen
nach der Befreiung vor dem ökonomischen Nichts und mussten in
mühseligen Interventionen um den Wiedererhalt ihres geraubten
Eigentums kämpfen. Etliche von ihnen konnten im öffentlichen
Gesundheitswesen der Stadt Wien beziehungsweise bei Behörden wie der
Polizei Fuß fassen, wo Bedarf an politisch unbelasteten Personen
bestand. (hpp)

(Forts.)

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