Presserat: Zwei Artikel auf „Krone.at“ diskriminieren Flüchtlinge
Wien (OTS) - Der Senat 3 des Presserats beschäftigte sich mit den beiden Artikeln "Wegen Essen und Quartier: Wirbel im Asyl-Zeltlager" und "Flüchtlinge bewarfen die Polizei mit Essen", erschienen am 31.05.2015 bzw. am 02.06.2015 auf "krone.at".
Nach Ansicht des Senats verstoßen die Artikel gegen die Punkte 2 (Genauigkeit) und 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung) des Ehrenkodex für die österreichische Presse.
In den Artikeln wird über Vorfälle in einem Asyl-Zeltlager in Oberösterreich berichtet. Im ersten Artikel wird angemerkt, dass ein Mann gedroht habe, sich den Hals durchzuschneiden, weil er mit dem Essen nicht zufrieden gewesen sei und ihm keine kostenlosen Tabakwaren zur Verfügung gestellt worden seien. Um die 50 Bewohner hätten sich dem Protest angeschlossen und ihr Essen auf den Boden geworfen. Sie hätten geschrien und herumgefuchtelt, als Polizisten versuchten, die Situation zu klären. Im zweiten Artikel wird darüber hinaus behauptet, dass Polizisten von 50 Asylwerbern mit Essen beworfen worden seien. Wörtlich heißt es: "Acht Funkstreifen mussten eingreifen, als die Ordnungshüter vor Ort von dem Mob mit Lunchpaketen beworfen wurden."
Laut Auskunft des Sprechers der Polizei Oberösterreich sei die Schilderung in den Artikeln aufgebauscht, verstärkt, übertrieben und verkürzt. Laut Polizeibericht habe zwar ein Flüchtling mit Suizid gedroht, im Rahmen des Polizeieinsatzes hätten sich jedoch bloß fünf bis sieben andere Flüchtlinge wegen des Essens beschwert. Diese fünf bis sieben Personen hätten die Polizei auch nicht mit ihren Essenspaketen beworfen, sondern ihre Essenspakete aus Unmut zu Boden geworfen.
Der Senat hält die Angaben des Polizeisprechers für glaubwürdig und geht daher davon aus, dass die Geschehnisse in den Artikeln nicht gewissenhaft und korrekt wiedergegeben wurden (siehe Punkt 2.1 des Ehrenkodex).
Der Senat hat den Eindruck, dass das Medium die syrischen Flüchtlinge bewusst in einem schlechteren Licht erscheinen lassen wollte. Vor diesem Hintergrund verstoßen die Artikel nach Auffassung des Senats auch gegen Punkt 7.2 des Ehrenkodex, der Diskriminierungen aus ethnischen und nationalen Gründen verbietet.
Die betroffene Medieninhaberin wurde aufgefordert, die Entscheidung freiwillig auf "krone.at" zu veröffentlichen.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN VON LESERINNEN UND LESERN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats aufgrund von Mitteilungen von Leserinnen und Lesern ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel oder ein journalistisches Verhalten den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin von "krone.at" hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht. Die Medieninhaberin von "krone.at" und hat sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht unterworfen.
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Wolfgang Unterhuber, Sprecher des Senats 3, Tel.: 0664-80666-8600