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VÖZ: EuGH-Urteil kollidiert mit Grundrecht auf Konzessionsfreiheit der Presse

Wien (OTS) - Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) bedauert die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Rechtsstreit zwischen dem Internetportal der "Tiroler Tageszeitung" und der Medienbehörde KommAustria. "Die Entscheidung ist aus unserer Sicht überraschend und äußerst problematisch", betonte VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger. Er fügte hinzu: "Elektronische Ausgaben von Zeitungen haben im 21. Jahrhundert Videoinhalte, trotzdem bleiben sie eine Zeitung. Auch für die digitale Presse muss das Grundrecht auf Konzessionsfreiheit, das in Österreich seit 1867 festgeschrieben ist, gelten. Das heutige EuGH-Urteil erklärt das Grundrecht auf Konzessionsfreiheit der Presse im Web für wertlos und bringt so einen 150-jährigen Rückschritt für die Pressefreiheit in Österreich. Der EuGH provoziert mit dieser Entscheidung eine Kollision zwischen EU-Richtlinien und der Pressefreiheit."

Zum Hintergrund: Audiovisuelle Mediendienste fallen unter ein Konzessionssystem. Sie unterliegen einer Regulierungsbehörde, bei der man sich registrieren und an die man Abgaben zahlen muss. In Österreich ist dies die KommAustria. Sie vertritt die Auffassung, dass Nachrichtenportale wie tt.com wegen ihrer Videoinhalte als Audiovisueller Mediendienst auf Abruf zu qualifizieren seien. Die Medienbehörde geht daher von einer Anzeigepflicht und Pflicht zur Leistung eines Finanzierungsbeitrages für die KommAustria aus. Ein solcher wurde der Online-Plattform der "Tiroler Tageszeitung" vorgeschrieben. Die "Tiroler Tageszeitung" hat die Vorschreibung als EU-rechtswidrig bekämpft.

"Ein Online-Portal einer Zeitung lässt sich nicht in einzelne Filetstücke unterschiedlicher Mediengattungen zerteilen. Daher kann aus unserer Sicht das System der audiovisuellen Mediendienste nicht auf Zeitungsportale im Web angewendet werden. Die Auswirkungen auf die freie Presse im Web wären äußerst problematisch. Es ist zu hoffen, dass der Verwaltungsgerichtshof trotz der Vorabentscheidung des EuGH zu einer grundrechtskonformen Entscheidung finden wird", so Grünberger.

Rückfragen & Kontakt:

Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
Mag. Andreas Csar
+43 664 33 29 419
andreas.csar@voez.at

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