- 05.10.2015, 11:50:10
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Mitterlehner / Mahrer: Vier Millionen Euro für neues Förderprogramm "Gründung am Land"
Investitionsförderung von bis zu 50.000 Euro für junge, innovative Unternehmen im ländlichen Raum
Utl.: Investitionsförderung von bis zu 50.000 Euro für junge,
innovative Unternehmen im ländlichen Raum =
Wien (OTS/BMWFW) - Das Wirtschaftsministerium setzt gemeinsam mit der
Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und mit der Agrarmarkt Austria
mit "Gründung am Land" weitere Schritte zur Förderung von innovativen
Unternehmensgründungen im ländlichen Raum. Geschäftsideen werden
dabei mit bis zu 50.000 Euro gefördert. Der Schwerpunkt liegt auf der
Unterstützung und Weiterentwicklung von bevorzugt
technisch-innovativen Investitionsvorhaben, die im Einklang mit dem
jeweiligen Regionalkonzept stehen, in dem das Unternehmen seinen Sitz
hat. Die Einreichfrist beginnt am 5. Oktober und endet am 3. Dezember
2015. "Insgesamt können über das Programm in den nächsten fünf Jahren
rund vier Millionen Euro abgerufen werden. Gerade im ländlichen Raum
gibt es viel Unternehmergeist und Innovationskraft, die es zu stärken
gilt. Das sichert Wachstum und Arbeitsplätze in den Regionen", sagt
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner anlässlich des Starts der
ersten Ausschreibungsrunde von "Gründung am Land".
"Um den Innovationsstandort voranzubringen, müssen wir noch stärker
auf die Kreativität, den Erfindergeist und die Innovationskraft der
Menschen setzen. Durch innovationsorientierte Gründungen müssen wir
diesen enormen Wissensschatz in Wertschöpfung und Arbeitsplätze
umsetzen. Start-Ups sind die Problemlöser und Innovationstreiber der
Zukunft. Viele von ihnen sind Nischenkaiser und mischen bereits heute
von Österreich aus auf den Weltmärkten mit. Ziel der neuen Initiative
ist es, diese Entwicklung zu fördern und zahlreiche neue 'Hidden
Champions' hervorzubringen", betont Staatssekretär Harald Mahrer.
Neue oder bereits tätige Unternehmen im ländlichen Raum
Mit "Gründung am Land" werden gezielt Investitionsprojekte mit
wirtschaftlichem Mehrwert im ländlichen Raum unterstützt, die
entweder von Neugründungen oder von jungen, bereits in der Region
tätigen Unternehmen, die jedoch höchstens fünf Jahre alt sind,
ausgehen können. "Gefördert werden vorrangig materielle und
immaterielle Investitionskosten" erläutern Bernhard Sagmeister und
Edeltraud Stiftinger, Geschäftsführer der aws. Zu den materiellen
Investitionskosten zählen Kosten für Errichtung, Erwerb, Leasing,
Modernisierung von unbeweglichen Anlagevermögen genauso wie Kosten
für Neukauf oder Leasing von Maschinen und Anlagen. Kosten im
Zusammenhang mit dem Kauf von Computersoftware, von Patenten und
Lizenzen, Copyrights und Marken sind Beispiele für immaterielle
Investitionskosten.
Ausschreibung startet am 5. Oktober
Der Call "Gründung am Land" startet am 5. Oktober 2015 und endet am
3. Dezember 2015 um 12:00 Uhr. Einreichungen können ausschließlich
online über den neuen aws Fördermanager erfolgen. Die Auswahl erfolgt
nach dem Wettbewerbsprinzip in einem zweistufigen Prozess. Die finale
Förderentscheidung erfolgt auf Vorschlag einer externen Jury durch
die aws.
Pro ausgewähltem Unternehmen ist eine maximale Förderung (nicht
rückzahlbarer Zuschuss) von 50.000 Euro - bei maximal 55 Prozent der
förderbaren Kosten - vorgesehen Der Projektzeitraum beträgt
typischerweise 12 Monate. Die Auszahlung erfolgt in zwei
erfolgsabhängigen Tranchen anhand eines Projektkonzeptes.
Innovationsanspruch: Neu oder signifikant verbessert
Um eine Förderung zu erhalten, muss das Projekt definierten Kriterien
entsprechen. Neben Übereinstimmung mit dem jeweiligen Regionalkonzept
und Schaffung eines regionalen wirtschaftlichen Mehrwertes für die
Region, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, sollte das Projekt
dem Innovationsanspruch "neu oder zumindest signifikant besser"
entsprechen. Der Call wendet sich an Projekte in der Gründungsphase
sowie an Projekte von jungen Unternehmen (maximal fünf Jahre nach der
Gründung). Angesprochen werden innovative Handwerke, verarbeitendes
Gewerbe und industrielle Erzeugung, innovative Dienstleistungen sowie
neue Produkte und Dienstleistungen in der Region, die der Ergänzung
von regionalen Wertschöpfungsketten dienen. Wesentliche
Beurteilungskriterien sind etwa der Innovationsgrad (neu in der
Region), Möglichkeiten zur Absicherung des geistigen Eigentums aus
dem Gründungsvorhaben bzw. die wahrscheinliche
Kommerzialisierbarkeit.
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf
www.awsg.at/GruendungamLand
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