• 23.09.2015, 23:45:29
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RH-Präsident Moser plädiert für ein modernes Rechnungswesen

Form der Regelung zwischen Bund und Ländern noch offen

Utl.: Form der Regelung zwischen Bund und Ländern noch offen =

Wien (PK) - Zu später Stunde verhandelte der Nationalrat gewichtige
Finanzfragen von hoher Aktualität. Ein Bericht des Rechnungshofs über
Spekulationsgeschäfte bei der Bundesfinanzierungsagentur sowie bei
Ländern und Gemeinden in den Jahren von 2002 bis 2007 bildete die
Grundlage einer Debatte über ein Spekulationsverbot in der
Finanzverfassung und Verbesserungen im öffentlichen Risikomanagement.
Ein weiterer RH-Bericht dokumentiert die mangelhafte Umsetzung der
Bund-Länder-Vereinbarung über Haftungsobergrenzen im Stabilitätspakt
2012.

Die beiden einstimmig akzeptierten Berichte des Rechnungshofs waren
nicht neu, die Themen aber politisch hochaktuell. Denn die
wichtigsten Schlussfolgerungen: Spekulationsverbot, gesamtstaatliche
Haftungsobergrenze und mehr Transparenz in den Finanzströmen durch
Harmonisierung des Rechnungswesens bei Bund, Ländern und Gemeinden
sollen demnächst realisiert werden. Inhaltlich sind Finanzminister,
Rechnungshof, Ländervertreter und Abgeordnete weitgehend einig, offen
ist die rechtliche Form zwischen Bund und Ländern. Gegen den Entwurf
einer Voranschlags- und Rechnungslegungsverordnung (VRV), den
Finanzminister Hansjörg Schelling auf Basis des Bundes-
Finanzverfassungsgesetzes im vergangenen April vorgelegt hat, wenden
die Länder ein, der Finanzminister dürfe nur "Form und Gliederung"
der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse regeln, nicht aber
inhaltlich in die Finanzautonomie der Länder eingreifen. Daher
schlagen die Länder eine Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 15a
der Bundesverfassung vor.

Demgegenüber argumentieren Rechnungshofpräsident Josef Moser und die
Abgeordneten Elmar Mayer (S), Bruno Rossmann (G), Rainer Hable (N)
und Martina Schenk (T) mit dem Hinweis auf die erfahrungsgemäß
mangelhafte Umsetzung von Vereinbarungen mit den Ländern und
plädieren für eine neue VRV. Dafür wollen sie allenfalls auch die
Finanzverfassung novellieren, um dem Finanzminister die dafür
erforderliche Ermächtigung zu geben. Diese Vorgangsweise hat der
Sprecher der Länder, Werner Sobotka, im Budgetausschuss der letzten
Woche als "Weg in den Zentralstaat" kritisiert und dabei auf das
Vetorecht des Bundesrates hingewiesen.

Vor diesem Hintergrund debattierte das Plenum die im Österreichischen
Stabilitätspakt 2012 vereinbarten und von den Ländern laut
Rechnungshof nur mangelhaft umgesetzten Haftungsobergrenzen als
Fallbeispiel. Eine einheitlichen Methode zur Ermittlung der
Haftungsobergrenzen fehlte, was im Jahr 2012 zu 17 unterschiedlich
berechneten Haftungsobergrenzen in Ländern und Gemeinden führte, die
miteinander weder betraglich noch zeitlich vergleichbar sind, liest
man im RH-Bericht, den Abgeordneter Hermann Gahr (V) ausdrücklich
lobte. Daher mangle es an den Voraussetzungen für eine
gesamtstaatliche Steuerung der Eventualverbindlichkeiten öffentlicher
Hände in Österreich. Die Summe der Haftungsobergrenzen aller Länder
betrug Ende 2012 30,614 Mrd. €, die meisten Länder hielten ihre
jeweiligen Limits aber nur ein, indem sie etwa Bankhaftungen
unberücksichtigt ließen oder Haftungen nicht nach dem Nominalwert,
sondern nach Gewichtung mit dem Risikowert auswiesen. Tatsächlich
lagen die Haftungen der Länder Ende 2012 mit 70,411 Mrd. € mehr als
doppelt so hoch wie die Haftungsobergrenzen. RH-Präsident Josef Moser
verlangte "mehr Transparenz bei den öffentlichen Haftungen". Beide
Berichte nahm das Plenum einstimmig zur Kenntnis.

RH-Präsident und viele Abgeordnete halten wenig von 15a-Verträgen

Angesichts der vom Rechnungshof aufgezeigten Praktiken bei der
Umgehung von Haftungsobergrenzen in den Ländern zeigte sich Rainer
Hable (N) entsetzt über die Tricks der Bundesländer. Als ein
Lehrstück, wie man es nicht machen solle, las Bruno Rossmann (G) den
Rechnungshofbericht über Erfahrungen mit Bund-Länder-Vereinbarungen
für Haftungsobergrenzen in Ländern und Gemeinden. Statt einheitlich
vorzugehen bildeten Länder und Gemeinden Haftungsgruppen nach
uneinheitlich gewichteten Risikoklassen und umgehen so die
Obergrenzen. Die Haftungsobergrenzen seien in einer Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015 zu regeln, nicht in einer
15a-Vereinbarung mit den Ländern. Auch Hermann Gahr (V) und Andrea
Gessl-Ranftl (S) kritisierten die mangelnde Einheitlichkeit bei der
Festlegung der Haftungsobergrenzen und sprachen Sanktionen an.
"Österreich braucht eine gemeinsame Vorgangsweise", sagte Gahr und
begrüßte die intensiven Gespräche mit den Ländern über eine
vernünftige Lösung.

Auf eine Vereinheitlichung des Haushaltsrechts drängte auch Martina
Schenk (T), während Elmar Mayer (S) von negativen Erfahrungen mit der
Umsetzung von 15a-Vereinbarungen auch in der Bildungs- und
Sozialpolitik berichtete. Dort wie beim Haftungsrisiko mahnte Mayer
gesamtstaatliche Verantwortung ein. Auch Marianne Gusenbauer-Jäger
(S) plädierte für ein transparentes Rechnungswesen bei allen
Gebietskörperschaften, das auch den Gemeinden Planungssicherheit
gibt.

Bund zog Konsequenzen aus RH-Kritik an riskanten Derivatgeschäften

Der zweite RH-Prüfbericht über Schulden- und Veranlagungsinstrumenten
des Bundes und ausgewählter Gebietskörperschaften ab 2007 brachte
notleidende Forderungen des Bundes von 691,2 Mio. € zutage. Grund
waren Veranlagungen von bis zu 10,784 Mrd. € in riskanten
Wertpapieren. Die dabei festgestellten Mängel im Risikomanagement der
Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) seien beseitigt
worden, berichteten Finanzminister Hansjörg Schelling und RH-
Präsident Josef Moser im RH-Ausschuss. An dieser Stelle erinnerte
Bruno Rossmann von den Grünen an großvolumige und verlustreiche
Derivativgeschäfte in manchen Bundesländern und an den "Ausflug" der
ÖBFA in Asset Backed Commercial Papers (ABCP) mit fatalen Folgen und
hohen Verlusten. Gesetzlich sei es dem Staat seit jeher verboten
gewesen, "Kassenstärker", also kurzfristige Kredite aufzunehmen und
mit der Absicht zu veranlagen, Erträge zu erzielen. Daher trat
Rossmann erneut dafür ein, ein Spekulationsverbot in der Verfassung
zu verankern.

Seit dem RH-Bericht über Spekulationsverluste bei der ÖBFA seien
Konsequenzen gezogen worden, berichteten RH-Präsident Josef Moser und
Dorothea Schittenhelm (V), unter anderem durch Trennung von Treasury
und Risikomanagement und die Geltung des Vier-Augen-Prinzips.
Generell finanziere Österreich seine Staatsschulden langfristig.
Kurzfristige Verbindlichkeiten machten nur mehr 9% der Gesamtsumme
aus, was zu mehr Stabilität führe.

Rechnungshofpräsident Josef Moser erinnerte daran, dass RH-Prüfer
wiederholt auf die problematische Schuldenfinanzierungsstruktur in
Salzburg hingewiesen haben, wo die Risiken aus Derivatgeschäften acht
Mal höher waren als beim Bund. Positiv bewertete Moser die Umsetzung
der Empfehlungen auf Seiten des Bundes, etwa Änderungen bei den
Regelungen für Kassenstärker zur Abdeckung kurzfristigen Geldbedarfs.
Was noch fehle, seien Richtlinien für ein einheitliches Veranlagungs-
und Risikomanagement. Diese sollten nicht in Form von 15a-
Vereinbarungen, sondern in der VRV (Voranschlags- und
Rechnungslegungsverordnung) festgeschrieben werden, sagte der
Rechnungshofpräsident einmal mehr und plädierte vehement für die
Einführung eines Spekulationsverbots für alle Gebietskörperschaften.
Bei den Finanzierungsinstrumenten hat der Bund gehandelt, die
Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt und Risiken vermindert. Er
hoffe, die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Gesetzgebung und
Rechnungshof im Bemühen um einen sparsamen Umgang mit öffentlichen
Mitteln werde fortgesetzt, schloss der Rechnungshofpräsident.
(Fortsetzung Nationalrat) fru

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