- 02.09.2015, 11:41:21
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Glastür stürzt auf Kind: ÖBB-Betriebsrat kritisiert Vergaben an Drittanbieter
vida-Gewerkschafter Blumthaler: Tragischer Unfall in Strasshof zeigt, „Wer billig kauft, kauft teuer“
Utl.: vida-Gewerkschafter Blumthaler: Tragischer Unfall in Strasshof
zeigt, „Wer billig kauft, kauft teuer“= =
Wien (OTS) - "Der tragische Zwischenfall in Strasshof ist ein Anlass,
die Auftragsvergabe an Drittanbieter grundsätzlich zu hinterfragen",
erklärt der geschäftsführende Zentralbetriebsratsvorsitzende der ÖBB
Infrastruktur AG, vida-Gewerkschafter Günter Blumthaler, angesichts
des gestern veröffentlichten Gutachtens zum Unfall am Bahnhof in
Strasshof. Im Frühjahr war dort eine 120 kg schwere und fehlerhaft
montierte Glastür auf ein vierjähriges Mädchen gestürzt. Das
Gutachten habe nun ergeben, dass die beauftragten Firmen schlechte
Arbeit geliefert hätten. Die ÖBB haben daher entsprechende rechtliche
Schritte gesetzt, so Blumthaler.++++
"Wir hätten sowohl das Know-how als auch die Kapazitäten für
derartige Arbeiten bei uns im Haus", kritisiert Blumthaler. Das
Eisenbahngesetz sehe außerdem eindeutig vor, dass die ÖBB ohnehin für
allfällige Fehler von Drittanbietern haftbar zu machen seien. Warum
also derartige Montagearbeiten nicht gleich ‚in-house‘ erledigt
werden und stattdessen Billigstbieter zum Zug kommen, sei
"schlichtweg nicht nachvollziehbar", erklärt der Gewerkschafter. "In
Strasshof hat sich auf tragische Art und Weise das Sprichwort ‚Wer
billig kauft, kauft teuer‘ bewahrheitet", so Blumthaler.
"Das österreichische Eisenbahngesetz belegt eindeutig den Standpunkt
der Gewerkschaft und des Betriebsrats", sagte der
vida-Gewerkschafter. Dazu heißt es im EisbG, § 39a. (1) wörtlich:
"Das Sicherheitsmanagementsystem soll die Kontrolle aller Risiken,
die mit den Tätigkeiten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens oder
eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, einschließlich
Instandhaltungsarbeiten, der Materialbeschaffung und der Vergabe von
Dienstleistungsaufträgen verbunden sind, berücksichtigen. Die sich
aus Tätigkeiten anderer Beteiligter ergebenden Risiken sind
angemessen zu berücksichtigen."
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