- 12.08.2015, 11:17:15
- /
- OTS0061 OTW0061
Regulierungsbehörde erlaubt Nutzung von UMTS-Frequenzen für LTE und forciert damit Breitbandausbau
Wien (OTS) - In ihrer Sitzung vom 10. August 2015 hat die
Regulierungsbehörde die Umwidmung bestehender Frequenznutzungsrechte
im Bereich 2,1 GHz beschlossen. Ab sofort können diese Frequenzbänder
auch für LTE (4G) verwendet werden.
Der Endkunde profitiert: Mehr Spektrum für LTE-Dienste nutzbar
"Alle Mobilfunkbetreiber profitieren von der Liberalisierung des
Frequenzbereiches 2,1 GHz. Durch die Umwidmung können sie von ihrem
bestehenden Frequenzspektrum einen größeren Anteil als bisher für die
Erbringung von Breitbanddiensten mittels LTE nutzen. Das kommt
wiederum dem Endkunden zugute", erläutert Mag. Johannes Gungl,
Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und
Post, die Entscheidung der Regulierungsbehörde. "LTE ist für die
Versorgung mittels Breitband die technisch deutlich besser geeignete
Technologie als GSM und UMTS. Aufgrund der höheren Up- und
Download-Geschwindigkeit ist beispielsweise die Übertragung von
höherem Datenvolumen in kürzerer Zeit möglich", erklärt Gungl.
Liberalisierung der Frequenznutzungsrechte stärkt den
Wettbewerb
Eine rasche Umwidmung der UMTS-Frequenznutzungsrechte war aus
wettbewerblicher Sicht geboten, damit der Breitbandwettbewerb mit LTE
gestärkt wird. Die positiven volkswirtschaftlichen Effekte, die diese
Entscheidung der Regulierungsbehörde mit sich bringt, sind mehr
Kapazität für Breitbanddienste, mehr Flächenspektrum für die
Versorgung des ländlichen Raumes mit Breitband und langfristige
Kosteneinsparungen durch höhere technische Effizienz.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TCO






