• 07.08.2015, 12:02:42
  • /
  • OTS0075 OTW0075

ÖAMTC und ARBÖ: Austausch von "fragwürdigen" Kennzeichen erleichtern

"Anreize" für Wechsel schaffen – Vorschlag an Verkehrsminister Stöger

Utl.: "Anreize" für Wechsel schaffen – Vorschlag an Verkehrsminister
Stöger =

Wien (OTS) - Bei der Wahl eines Wunschkennzeichens lassen manche
Fahrzeugbesitzer ihrer Kreativität freien Lauf. "Das heißt aber
nicht, dass jeder Text erlaubt ist, mit dem man Botschaften versenden
möchte", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "Der Club begrüßt
daher die aktuelle Änderung im Kraftfahrgesetz, die klarstellt, dass
bei Wunschkennzeichen weder der selbst gewählte Teil, noch die
Kombination mit dem behördlichen Teil einen lächerlichen oder
anstößigen Inhalt haben darf." Bisher war es zulässig, dass ein an
sich harmloser Text durch Kombination mit dem Behördenkürzel
"lächerlich oder anstößig" wirkte.

Nun ist es aber durchaus denkbar und passiert auch immer wieder,
dass bei Standardkennzeichen, also nicht frei gewählten sondern
behördlich zugewiesenen Kennzeichen Buchstaben- bzw.
Ziffernkombinationen vorkommen, die als "lächerlich" oder "anstößig"
empfunden werden könnten. Vor allem diverse Abkürzungen und
Ziffernkombinationen könnten jemanden in den Verdacht der
nazistischen Wiederbetätigung bringen. "Für diesen Fall hält ein
aktueller Erlass des BMVIT fest, dass man die Zuweisung eines anderen
Kennzeichens beantragen kann", teilt Sebastian Obrecht, Sprecher des
ARBÖ, dazu mit. Die dafür anfallenden Kosten (Kennzeichentafeln,
Begutachtungsplakette, gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung im
Chipkartenformat) sind aber vom Zulassungshalter selbst zu tragen und
können - etwa bei Wechselkennzeichen und Chipkarten - bis zu 100 Euro
betragen.

"ÖAMTC und ARBÖ schlagen daher dem Verkehrsminister gemeinsam vor,
eine Art 'Förderung' für einen derartigen Austausch zu schaffen", so
Hoffer. "Wer ohne sein Zutun ein 'Taferl' bekommen hat, das heute als
'anstößig' oder 'lächerlich' gilt, sollte nicht auch noch zur Kasse
gebeten werden, weil er das ändern möchte." Die Experten von ÖAMTC
und ARBÖ schlagen vor, diese Maßnahme aus dem "Kennzeichenfonds" zu
finanzieren. Dieser wird hauptsächlich aus den Einnahmen für
Wunschkennzeichen gespeist und würde sich inhaltlich sehr gut
anbieten. "Die aktuelle Novelle des Kraftfahrgesetzes bietet eine
gute Gelegenheit, hierfür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen",
erklärt der ARBÖ Sprecher abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel