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Lunacek: „Freude über Urteil für rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren in Italien“

Wegweisendes Signal für LGBTI-Rechte

Brüssel/Wien (OTS) - Heute morgen beschloss der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) einstimmig eine bahnbrechende Entscheidung in der festgehalten wird, dass Italien die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, indem es keine rechtliche Anerkennung für gleichgeschlechtliche Paare bietet.
Der EGMR erklärt zum ersten Mal, dass es für schwule und lesbische Lebensgemeinschaften die Möglichkeit geben muss, sich rechtlich mit einer Eingetragenen Partnerschaft abzusichern.
Italien (1), ist das einzige große westeuropäische Land, in dem es bisher keinerlei gesetzliche Anerkennung von homosexuellen Partnerschaften gibt.

Für Ulrike Lunacek, Grüne Vize-Präsidentin des EU-Parlaments und Co-Vorsitzende der LGBTI-Intergroup im Europäischen Parlament, ist es "ein richtungsweisendes Urteil und ein tolles Signal für LGBTI-Rechte in all jenen Staaten, die noch keine Ehe oder Partnerschaftsgesetz haben. Österreich hat zwar schon einiges erreicht, muss aber eine größere Vorreiterrolle bei LGBTI-Rechten spielen".
Das Adoptionsverbot für Lesben und Schwule wurde vom österreichischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Damit konnte den zahlreichen Regenbogenfamilien die Möglichkeit geboten werden, dass beide lesbischen oder schwulen Eltern auch rechtlich als Elternteile in Österreich anerkannt werden. Nach wie vor können aber Lesben und Schwule nicht heiraten. "Es ist nun höchst an der Zeit, dass Österreich und andere Länder nachziehen denn auch die hindernislose Personenfreizügigkeit liegt innerhalb der EU für LGBTI Personen und ihre Familienangehörigen noch in weiter Ferne."

Ulrike Lunacek unterstützt die Bürger_inneniniative zur Eheöffnung für Lesben und Schwule www.ehe-gleich.at

(1) Neben Italien gibt es noch 8 weitere europäische Länder, die keinerlei gesetzliche Anerkennung von homosexuellen Partnerschaften haben.

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