VKI: Kreditbearbeitungsgebühren auch in Österreich unzulässig
Landesgericht Innsbruck bestätigt gröbliche Benachteiligung der Kunden
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg gerichtlich gegen Kreditbearbeitungsgebühren vor. Geklagt wurde die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV), die eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 2,5% für Konsumkredite und eine Gebühr von 1% für hypothekarisch besicherte Verbraucherkredite verrechnete. Das Erstgericht hat nun entschieden, dass eine solche Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nachdem der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) Kreditbearbeitungsgebühren bereits für gesetzwidrig erklärte, gibt es nun auch ein erstes österreichisches Gerichtsurteil: Laut dem Landesgericht Innsbruck sind Bearbeitungsgebühren für Kredite, wie sie von der BTV verrechnet wurden, unzulässig. Eine gröbliche Benachteiligung der Konsumenten ergebe sich schon daraus, dass sich die Höhe unabhängig vom tatsächlichen Bearbeitungsaufwand prozentuell am gewährten Kreditbetrag orientiert. Es sei nicht nachvollziehbar, so das Gericht, warum Kreditverträge, denen eine höhere Krediteinräumung zugrunde liegt, zwingend einen höheren Bearbeitungsaufwand nach sich ziehen sollten.
Eine gröbliche Benachteiligung liege aber auch darin, dass die gesamten Kosten auf die Konsumenten überwälzt werden. Die Bonitätsprüfung und Antragsbearbeitung sowie der Vertragsabschluss selbst erfolgten schließlich nicht nur im Interesse der Kreditnehmer sondern auch im Interesse der finanzierenden Bank.
Die Kreditbearbeitungsgebühr ist daher bereits dem Grunde nach unzulässig. Aber auch zur Höhe der Gebühr äußerte sich das Gericht:
Verbraucher müssen zur Anschaffung eines Eigenheims mitunter Kredite in Höhe von EUR 350.000 oder mehr aufnehmen. In diesem Fall wären dann EUR 3.500 an Bearbeitungsgebühr entrichten. Diese Summe würde den normalerweise anfallenden Aufwand mehrfach abdecken, sodass nicht erkennbar wäre, wofür der verbleibende Anteil gezahlt werden soll.
"Ein wichtiges Urteil gegen den Gebührendschungel der Banken", freut sich Dr. Beate Gelbmann, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI. "Die Kreditinstitute schieben Kosten für Arbeiten, die in ihrem eigenen Interesse erledigt werden, immer öfter auf die Kunden ab. Das aktuelle Urteil setzt dieser Tendenz eindeutige Grenzen."
Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at.
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Leiter Bereich Recht
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