• 14.07.2015, 09:38:59
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  • OTS0014 OTW0014

GÖD-BMHS-Gewerkschaft solidarisiert sich mit ÖH-Forderung

Tausende Lehrer/innen von Optionsrecht ausgeschlossen

Utl.: Tausende Lehrer/innen von Optionsrecht ausgeschlossen =

Wien (OTS) - Der Vorsitzende der BMHS-Gewerkschaft solidarisiert sich
mit dem Anliegen der ÖH und verlangt ebenfalls rasch eine
Novellierung des gerade erst beschlossenen neuen
Lehrer/innendienstrechts. Er bestätigt die Feststellung der ÖH, dass
Studierende der PHs auf Ersuchen der Schulverwaltung
Unterrichtsstunden zur dringlich notwenigen Sicherung des Unterrichts
an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen angenommen haben.
Ihre Hilfsbereitschaft wird nun damit "belohnt", dass ihnen kein
Wahlrecht zwischen beiden Dienstrechten eingeräumt wird. "Jene, die
ihrer Berufung vor dem Studienabschluss folgten, werden ein langes
Lehrer/innenleben unter ihrer Hilfsbereitschaft leiden. Ihre
Unzufriedenheit wird sie ein Leben lang begleiten", so der
Vorsitzende Jürgen Rainer.

Noch weitere Lehrende vom Optionsrecht ausgenommen.

Die für das neue Dienstrecht zuständigen Ministerinnen (BM Schmied,
BM Heinisch-Hosek) haben mehrmals öffentlich betont, dass ALLEN ab
2014/15 eintretenden Lehrerinnen die Option, das gewünschte
Dienstrecht selbst wählen zu können, eingeräumt wird. Tatsächlich
werden Tausende vom Optionsrecht ausgeschlossen. Nicht optieren
können z.B. Lehrer/innen für sozialfachliche Unterrichtsgegenstände
an Sozialschulen, Kunstlehrer/innen mit Magisterium einer
Kunstuniversität, Lehrer/innen für musikalische
Unterrichtsgegenstände an BMHS trotz Diplomprüfung bzw.
Bachelorgrades, Lehrer/innen für Kindergartenpraxis,
Didaktiklehrer/innen an BAKIPs und Sonderkindergärtner/innen. Hinzu
kommen noch jene Quereinsteiger aus der Privatwirtschaft, für die an
den Hochschulen gar keine Pädagogikausbildung angeboten wird.

Die BMHS-Gewerkschaft fordert deshalb die rasche Reparatur des neuen
Dienstrechts dahingehend, dass allen LehrerInnen und Lehrern - wie
von der Regierung versprochen - die Inanspruchnahme des Wahlrechts
bzw. des Optionsrechts möglich ist.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NOB

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