• 09.07.2015, 19:23:33
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Bundestheater-Holding wird neu strukturiert

SPÖ und ÖVP sehen Konsequenzen aus Burgtheaterskandal, Opposition kritisiert mangelnde politische Verantwortung

Utl.: SPÖ und ÖVP sehen Konsequenzen aus Burgtheaterskandal,
Opposition kritisiert mangelnde politische Verantwortung =

Wien (PK) - Die seit der Burgtheaterkrise öffentlich geführte
Diskussion um Sinn und Zweck der Bundestheater-Holding fand heute im
Nationalrat ihren vorläufigen parlamentarischen Abschluss. Mit der
Novellierung des Bundestheater-Gesetzes soll die Stellung der Holding
gegenüber ihren Tochtergesellschaften in wirtschaftlicher und
koordinativer Hinsicht gestärkt werden. Für diese Änderungen sprachen
sich SPÖ und ÖVP aus, die Opposition sah hingegen nicht die
angekündigte tiefgreifende Reform. Sie kritisierte zudem die Erhöhung
der Basisabgeltung. Weitere Gelegenheit, die Lage der Bundestheater-
Holding und insbesondere ihre Mitverantwortung für die finanzielle
Krise des Burgtheaters zu erörtern, bot der Bericht des Ständigen
Unterausschusses des Rechnungshofausschusses. Dieser hat, ausgehend
von einem Bericht des Rechnungshofs, eine Prüfung der Gebarung der
Bundestheater-Holding GmbH vorgenommen. Schließlich wurde
mehrheitlich eine Klarstellung über Spesen für Beiräte und Jurys im
Kunstförderungsgesetz beschlossen.

Bundestheater-Holding wird "Strategische Management Holding"

Mit dem Bundestheaterorganisationsgesetz erhält die Bundestheater-
Holding eine neue Organisationsstruktur. Die Bestellung der
kaufmännischen Geschäftsführung der Bühnengesellschaften liegt
künftig beim Kulturminister. Als Reaktion auf die finanzielle Lage
wird außerdem die Basisabgeltung der Bundestheater jährlich um 14
Mio. € erhöht. Ab 1. Jänner 2016 steigt sie von derzeit 148,936 Mio.
€ auf 162,936 Mio. €.

Wendelin Mölzer (F) erinnerte an den Finanzskandal am Burgtheater,
der neben einem Bericht des Rechnungshofs über zahlreiche Mängel in
der Holding der Ausgangspunkt der Novellierung des Gesetzes war. Die
Freiheitlichen hätten als Konsequenz die Wiedereingliederung der
Holding ins Kulturministerium gefordert, damit eine parlamentarische
Kontrolle möglich wird, sagte er. Ein anderer möglicher Weg wäre die
tatsächliche Stärkung von Holding und gleichzeitig der
parlamentarischen Kontrolle. Beides geschehe nicht, kritisierte
Mölzer, der zudem auch die Anhebung der Basisabgeltung ablehnte. Geht
es nach den Freiheitlichen, sollten eher Einsparungspotenziale
genützt werden. Außerdem ortete er einen seiner Meinung nach nicht
ausreichend ausformulierten kulturpolitischen Auftrag an die Holding.

Die vorgesehenen Regelungen sehen klare Verantwortungen vor, meinte
hingegen Elisabeth Hakel (S). Die Töchter der Holding bleiben
künstlerisch unabhängig, die Holding selbst wird das Management und
die wirtschaftliche Steuerung stärker als bisher übernehmen. Die
Funktion des kaufmännische Geschäftsführers werde deutlich gestärkt,
befand sie. Die Erhöhung der Basisabgeltung sei unumgänglich. Mit den
dreijährigen Leistungs- und Zielvereinbarungen zwischen
Kulturministerium und Holding und der Holding und ihren Töchtern
werde die langfristige Planung und mehr Transparenz in der
kaufmännischen Gebarung hergestellt. Hakel bewertet deshalb die
Novelle als die größte Strukturreform deren Bundestheater seit der
Ausgliederung.

Keine Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten der Bundestheater konnte
hingegen Wolfgang Zinggl (G) erkennen. Der mit der Zahlung verbundene
kulturpolitische Auftrag wird seines Erachtens nicht geschärft. Statt
einer tatsächlichen Stärkung der Holding oder ihrer Auflösung habe
man sich letztlich nur für eine wesentlich schwächere Holding
entschieden und dem Minister mehr Regulierungsmöglichkeiten
eingeräumt. Nach wie vor sei jedoch keine ausreichende
parlamentarische Kontrolle möglich, bemängelte er. Als völlig
falsches Signal bewertete Zinggl die Erhöhung der Basisabgeltung als
Reaktion auf das finanzielle Desaster. Er brachte einen
Abänderungsantrag ein, diese Erhöhung rückgängig zu machen, konnte
sich mit diesem Ansinnen aber nicht durchsetzen. Auch Harald Walser
(G) kritisierte die Erhöhung der Basisabgeltung, diese Mittel fehlten
den unabhängigen Kulturschaffenden, meinte er. Der kulturpolitische
Auftrag der Bundestheater müsste viel umfassender diskutiert werden,
forderte er.

Die Kultursprecherin der ÖVP Maria Theresia Fekter resümierte die
Genese der Novelle zur Weiterentwicklung der Bundestheater-Holding.
Die geforderte strategische Managementholding werde nun umgesetzt und
es erfolgten strukturelle Änderungen mit der Schaffung klarer
Controlling-Instrumente, befand sie. Mit den Leistungs- und
Zielvereinbarungen werde zudem eine bessere Budgetplanung und mehr
Effizienz möglich, wobei für die Nichterfüllung auch Sanktionen
vorgesehen sind. Wichtig ist aus ihrer Sicht auch, dass der
kulturpolitische Auftrag klar definiert und mit der Erhöhung der
Basisabgeltung verknüpft wurde. Kunst brauche Raum, um sich entfalten
zu können, sagte Elisabeth Pfurtscheller (V). Die Politik müsse dafür
die notwendigen Rahmenbedingen schaffen. Das bedeute aber auch,
budgetäres Augenmaß zu wahren und auf betriebswirtschaftliche
Kontrolle zu achten. Die Novelle entspreche diesen Anforderungen.

Ebenfalls Ablehnung kam hingegen vom Team Stronach. Im Vergleich zu
deutschen Theatern herrschten an Bundestheatern paradiesische
finanzielle Zustände, meinte Jessi Lintl (T). Eine Erhöhung der
Basisabgeltung sei nicht gerechtfertigt, solange die Sparpotenziale
nicht gehoben werden. Auch Kultur vertrage Wettbewerb, meinte sie. Im
Kultursponsoring sei mehr Fantasie gefragt, statt mit Hilfe von
Steuergeldern eine "staatlich verordnete Kultur" zu schaffen.

Demgegenüber meinte Katharina Kucharowits (S), dass die Erkenntnisse
des Unterausschusses berücksichtigt worden seien, nämlich dass eine
Stärkung der Holding erfolgen müsse. Das werde in der Novelle auch
deutlich festgeschrieben. Ebenfalls sei von allen Auskunftspersonen
die Erhöhung der Basisabgeltung als notwendig dargestellt worden.
Diese diene dazu, um den gesetzlich festgelegten kulturpolitischen
Auftrag zu erfüllen. Alles andere würde Schließtage und Kürzung der
Kultur- und Kunstvermittlung bedeuten. Aus sozialdemokratischer Sicht
sei wichtig, dass alle Menschen Zugang zu Kunst und Kultur erhalten.
Eine ausgewogene Reform sah Andrea Kuntzl (S) in der, wie sie sagte,
größten Strukturreform seit der Ausgliederung. Hier habe man im
Spannungsfeld zwischen der Wahrung der künstlerischen Freiheit, der
Sicherstellung der Kontrolle und der längerfristigen Planbarkeit
gestanden. Das Gesetz stelle das durch eine strategische Management-
Holding sicher. Die Durchgriffsrechte des Minister zu stärken sei
richtig, da er die Verantwortung für Steuergelder und für die
Festlegung der kulturpolitischen Leitlinien trage. Kuntzl bekannte
sich zudem zur öffentlichen Finanzierung der Bundestheater.

Die Kritik am Bundestheatergesetz aus Sicht der NEOS fasste Beate
Meinl-Reisinger (N). Ausführliche Gutachten und Beratungen zur
Steigerung der Effizienz hätten über 700.000 € gekostet, im Gesetz
finde sich aber nichts zur Umsetzung. Was im Gesetz programmatisch
stehe, sei schon durch das GmbH-Gesetz festgelegt, das brauche kein
eigenes Gesetz. Sie kritisierte, dass der Minister erst angekündigt
habe, nur die variablen Mittel für Sonderausgaben erhöhen zu wollen,
nun hebe er aber doch die Basisabgeltung an. Der Minister mache sich
zum "Schutzpatron eines ineffizienten, feudalen Systems", dem sie
nicht zustimmen könne.

Auf dem Weg zu Novelle habe es viele kontroverse Diskussionen
gegeben, erinnerte Bundesminister Ostermayer. Der Vorwurf, dass der
Bericht des Unterausschusses nicht abgewartet wurde, beantwortete er
mit dem Hinweis, dass er den Weg gewählt habe, der den Empfehlungen
der Integrated Consulting Group GmbH (ICG) entspreche. Diese wurde
vom Bundeskanzleramt beauftragt, die Organisationsstruktur der
Bundestheater-Holding GmbH ergebnisoffen zu analysieren. Ende 2014
habe sie die Weiterentwicklung der Holding zu einer "Strategischen
Management Holding" mit mehr Kontroll- und Koordinierungskompetenzen
empfohlen, erklärte Kulturminister Josef Ostermayer. Der andere Weg
wäre nur die Auflösung gewesen, darin sehe er keine gangbare Lösung.
Die gewählte Konstruktion sei daher die beste Lösung, ist Ostermayer
überzeugt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes werde auch sofort die
Funktion des Geschäftsführers ausgeschrieben, kündigte er an.

Unterausschuss zur Bundestheater-Holding: Konstruktive Zusammenarbeit
der Parteien, abweichende Bewertungen

Dem Nationalrat lag auch der Bericht des Ständigen Unterausschusses
des RH-Ausschusses zur Prüfung der Gebarung der Bundestheater-Holding
GmbH vor. Dieser gibt die Erkenntnisse wieder, die aus der Befragung
von Auskunftspersonen aus dem Bereich der Bundestheater gewonnen
wurden. Er wurde mit Mehrheit zu Kenntnis genommen. Die Opposition
war mit einigen Schlussfolgerungen im Mehrheitsbericht, den SPÖ und
ÖVP erstellt haben, nicht zufrieden, Von FPÖ, Grünen und NEOS wurde
deshalb ein Minderheitsbericht, vom Team Stronach eine abweichende
Stellungnahme erstellt. Auf diese abweichenden Berichte wurde in der
Debatte mehrfach Bezug genommen. Allgemein wurde allerdings von den
Mitgliedern des Unterausschusses die konstruktive Arbeitsatmosphäre
gelobt. Die Abgeordneten stellten fest, dass es von den
Auskunftspersonen große Bereitschaft gegeben habe, zur Klärung der
Vorgänge beizutragen.

Wendelin Mölzer (F) sagte, die Arbeit des Unterausschusses habe
zutage gefördert, dass sowohl die Holding als auch das Kulturressort
zentrale Aufgaben nicht wahrgenommen hätten. Erkenntnisse aus Studien
zur Effizienzsteigerung der Bundestheater seien nicht umgesetzt
worden. Der Unterausschuss habe auch festgestellt, dass die
politische Verantwortung dafür nicht rechtzeitig wahrgenommen wurde,
stattdessen wurde ständig mehr Geld zugeschossen. Grundsätzlich fehle
es an Möglichkeit der parlamentarischen Kontrolle der Holding.
Wolfgang Zanger (F) nannte als seine Erkenntnis aus dem
Unterausschuss, dass noch weit mehr an strukturellen Reformen
durchgeführt werden müssten. Er brachte zudem einen
Entschließungsantrag ein, der Kontrollmöglichkeiten des Rechnungshofs
stark ausweitet.

Der Unterausschuss habe sich mit Vergangenheit und Zukunft der
Bundestheater auseinandergesetzt, sagte Elisabeth Hakel (S). Die
Erkenntnisse wurden in der Novelle umgesetzt. Festgestellt wurde,
dass Effizienzsteigerung der Bundestheater vor allem durch Leistungen
ihrer Bediensteten erfolgten. Der Bund habe daher auch die Aufgabe,
die Tendenz zu Prekarisierung und Lohndumping im Kulturbereich nicht
mitzumachen. Die politische Verantwortung sei mit der gerade
beschlossenen Novelle wahrgenommen worden. Strafrechtliche Fragen,
etwa die Rolle der Wirtschaftsprüfer, die Bestätigungsvermerke
ausgestellt hatten, obwohl die Finanzen des Burgtheaters bereits eine
erkennbare Schieflage aufwiesen, seien gerichtlich zu klären. Auch
Katharina Kucharowits (S) und Elmar Mayer (S) stellten fest, dass die
Rolle der Wirtschaftsprüfungsagenturen zu hinterfragen sei. Ihr
Fraktionskollege Johann Hell meinte, das die Erhöhung der
Basisabgeltung nach fünfzehn Jahren der Nichtabgeltung der Inflation
nun unabdingbar sei. Die Belegschaft habe bisher sehr viele der
Einsparungen tragen müssen, ihre Anliegen müssten ernster genommen
werden. Rudolf Plessl (S) war überzeugt, dass mit dem Bundestheater-
Organisationsgesetz die richtigen Konsequenzen gezogen wurden, um
Fehlentwicklungen in Zukunft zu vermeiden.

Wolfgang Zinggl (G) stellt fest, dass der Unterausschuss
Kontrolldefizite auf allen Ebenen festgestellt habe. Die Holding habe
auf Finanzierungslücken nur reagiert, indem sie nach mehr Geld
gerufen habe. Hinweise, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, seien
hingegen auch vom Kulturministerium ignoriert worden und die damalige
Ministerin Claudia Schmied habe Strukturreformen verweigert. In
diesem Punkthabe sich weiter nichts geändert, kritisierte Zinggl.
Gabriela Moser (G) unterstrich die Meinung der Grünen, dass vom
Ministerium in Bezug auf die Bundestheater-Holding "Vogel-Strauß-
Politik" betrieben wurde. Die von Studien aufgezeigte Möglichkeit,
mit derselben Summe mehr Kulturangebot zu schaffen, wurden nicht
genützt. Moser kritisierte konkret die ehemalige Ministerin Claudia
Schmid für ihren Umgang mit Steuergeld und meinte, es brauche eine
neue Kultur der politischen Verantwortung.

Als Erkenntnisse des konstruktiven Ausschusses nannte auch Claudia
Durchschlag (V) Mängel bei Kontrolle und Transparenz der Holding, die
zwar offiziell für die Steuerung der Budgets zuständig war, dafür
aber keine Instrumente hatte. Sie hoffe, dass die neue Konstruktion
diese Mängel behebe. Offenbar gab es auch Mängel in der Auswahl des
Personals der Holding, das nicht die ausreichende
Konfliktlösungskompetenz und Managementfähigkeit aufgewiesen habe.
Nicht zufriedenstellend erklären habe der Unterausschuss können,
warum der Vertrag mit Burgtheaterdirektor Mathias Hartmann so
großzügig gestaltet und die Vertragsverlängerung des Holding-Chefs
Springer ohne Ausschreibung vorgenommen wurde. Der kulturpolitische
Auftrag dürfe nicht gegen die Notwendigkeit zur Hebung von
Sparpotenzialen ausgespielt werden, stimmte sie Zinggl zu. Diese
Sicht vertrat auch ihr Fraktionskollege Josef Lettenbichler. Er
zeigte sich überzeugt, dass mit dem neuen Gesetz strukturelle
Verbesserungen geschaffen werden. Mängel in der Kontrolle der
Finanzströme innerhalb der Holding und Änderungsbedarf konstatierte
auch Manfred Hofinger (V). Daraus müssten alle Teile der Holding
Konsequenzen ziehen, forderte er.

Der Unterausschuss habe die Kritik des Rechnungshofs an Holding und
Ministerium bestätigt, sagte Jessi Lintl (T). Der Mehrheitsbericht
zum Unterausschuss stelle das nicht ausreichend dar, daher der
abweichender Minderheitsbericht der anderen Oppositionsparteien und
die Feststellung des Team Stronach. Das Ministerium habe
Fehlentwicklungen zu lange zugesehen und nicht auf mangelnde
Quartalsberichte reagiert Voneinander abweichende Berichte zu
Einsparungspotenzialen seien nicht weiter hinterfragt worden.
Unbestritten sei aber das Burgtheater das beste deutschsprachige
Theater und müsse als Kulturgut bewahrt bleiben.

Beate Meinl-Reisinger (N) stellte fest, dass die Informationen über
die prekäre Liquiditätssituation des Burgtheaters lang bekannt waren.
Die Holding habe offenbar auch ein Problem in der Person des Holding-
Geschäftsführers gehabt. Die Bundestheater-Holding habe niemals alle
Schritte zur Effizienzsteigerung gesetzt, wie der Mehrheitsbericht
das behaupte. Auch stimme sie nicht zu, wenn gesagt werde, dass dem
Kulturressort kein Kontrollversagen vorzuwerfen sei. Meinl-Reisinger
ist überzeugt, dass die Effizienzsteigerung eine Alternative zur
Erhöhung der Basisabgeltung dargestellt hätte, allerdings hätten
dafür rechtzeitig entsprechende Maßnahmen gesetzt werden müssen. Die
politische Verantwortung sei mit der Erhöhung der Basisabgeltung
jedenfalls nicht ausreichend erfüllt.

Kulturminister Josef Ostermayer dankte der Leitung und den
MitarbeiterInnen des Burgtheaters, die das Haus erfolgreich durch ein
sehr schwieriges Jahr geführt haben. Der Minderheitsbericht gebe
durchaus Anstoß zu weiteren Überlegungen. Allerdings sei daraus
nichts zu entnehmen, das wesentliche neue Erkenntnisse für die
Gestaltung der heute beschlossenen Novelle des
Bundestheaterorganisationsgesetzes ergeben hatte, erwiderte der
Minister auf Kritik daran, dass er nicht auf die Ausschussberichte
gewartet habe. Er sei sofort bei Amtsantritt tätig geworden und habe
alle rechtlichen Schritte prüfen lassen, um Schaden von der Republik
abzuwenden, betonte Ostermayer und legte die von ihm unternommenen
Schritte des letzten Jahres dar. Die beschlossene Novelle werde eine
Stabilisierung des Bundestheaterkonzerns herbeiführen, zeigte er sich
überzeugt.

Klarstellung zu Spesenabrechnungen im Bereich der Kunstförderung

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, den Grünen und der NEOS billigte das
Plenum des Nationalrats schließlich eine Änderung des
Kunstförderungsgesetzes. Dieses wird durch eine
Verordnungsermächtigung ergänzt, die dem Bundeskanzler die
Möglichkeit zur Festlegung der Sitzungsgelder für die Mitglieder von
Beiräten und Jurys im Bereich der Kunstförderung gibt. Auch
Reisekosten- und Barauslagenersatz können dann per Verordnung
pauschaliert werden.

Gegen die Änderung sprach sich seitens der Freiheitlichen Wendelin
Mölzer aus. Bei dieser Regelung der Spesen versäume man die Chance,
festzulegen, dass den Beiräten und Jurys keine Personen angehören
dürfen, die selber Förderungen erhalten. Er brachte einen
Entschließungsantrag ein, die Förderrichtlinien so zu ändern, dass
niemand, der über Förderungen mitberate, im selben Jahr selbst
Förderungen erhalten kann. Der Antrag wurde abgelehnt.

Hermann Krist (S) erläuterte den Inhalt des Gesetzes und stellte
fest, die Novelle schaffe mehr Rechtssicherheit. Sie verursache keine
Mehrkosten und sehe keine Erweiterung der Vergütungen vor, was im
Sinne einer effizienten Verwaltung sei. Das System der Beiräte und
Jurys zur Unterstützung der Kunstschaffenden habe sich bewährt. Auch
bisher dürfe niemand über ein eigenes Projekt mitstimmen, hielt er
Mölzer entgegen. Martina Diesner-Wais (V) wies darauf hin, dass mit
dem Gesetz eine transparente Abwicklung der Spesen und des
Kostenersatzes für Mitglieder der Jurys und Beiräte gesichert wird.

Wolfgang Zinggl (G) meinte, es sei eine einfache Regelung, der die
Grünen zustimmen werden. Er wolle aber die Gelegenheit nützen, zu
fragen, was der Kunstförderungsbeitragsbeirat eigentlich leiste.

Bundesminister Josef Ostermayer sagte zu, diese Überprüfung
vorzunehmen. Den Vorschlag von Mölzer hielt er für nicht zielführend,
da er dazu führen würde, dass zu wenig qualifizierte Personen sich
für diese Tätigkeiten melden. Ostermayer versprach aber, die
Governance-Regeln der Beiräte zu prüfen und dem Kulturausschuss
darüber zu berichten, ob hier eventuell nachzuschärfen sei.
(Fortsetzung Nationalrat) sox

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