• 07.07.2015, 13:45:37
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Nationalrat – Kuzdas: Meldepflicht für ausländische Kapitalzuflüsse über 50.000 Euro

Meldepflicht soll vor Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz und Liechtenstein eingeführt werden

Utl.: Meldepflicht soll vor Inkrafttreten des Steuerabkommens mit
der Schweiz und Liechtenstein eingeführt werden =

Wien (OTS/SK) - Bei der Nationalratssitzung am Dienstag hat
SPÖ-Abgeordneter Hubert Kuzdas einen Abänderungsantrag eingebracht,
der die Meldepflicht von Kapitalzuflüssen über 50.000 Euro bereits
vor Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz und
Liechtenstein vorsieht. "Zuflüsse sollen bereits im Vorfeld
meldepflichtig werden, um diese steuerlich zu entdecken und verwerten
zu können", so Kuzdas. Die Einführung der Registrierkassenpflicht und
des zentralen Kontoregisters sieht der Abgeordnete als essentielles
Mittel zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Für genügend Rechtsschutz und
Datenschutz sei hierbei gesorgt, stellte Kuzdas klar. ****

Die Steuerreform bringe insgesamt eine Entlastung von fünf Milliarden
Euro für sechs Millionen Menschen. "Das gab es noch nie in der
Zweiten Republik", so Kuzdas. Die Registrierkassenpflicht und das
zentrale Kontoregister sind neben dem Aspekt der Gegenfinanzierung
auch ein klares Bekenntnis zur Steuerbetrugsbekämpfung. "Für die
ehrlichen SteuerzahlerInnen und UnternehmerInnen ändert sich dadurch
nichts", so Kuzdas. (Schluss) bj/mr/mp

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