Wittmann/Gerstl: Beteiligung der BürgerInnen am Beginn von Gesetzwerdungsprozessen sowie direktdemokratische Instrumente stärken
Verfassungssprecher von SPÖ und ÖVP ziehen politisches Resümee zur Demokratie-Enquete
Wien (OTS/SK) - Die Verfassungssprecher von SPÖ und ÖVP, Peter Wittmann und Wolfgang Gerstl, haben heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz im Parlament ihre politische Conclusio zur Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie in Österreich präsentiert. Eine der Schlussfolgerungen daraus sei, so Wittmann, "dass die BürgerInnen nicht über komplizierte Gesetzestexte am Ende des Entscheidungsprozesses abstimmen wollen, sondern möglichst früh eingebunden sein wollen, vor allem bei Themen, die sie direkt berühren". Und Wolfgang Gerstl verwies auf "die Stärkung direktdemokratischer Instrumente auf allen Ebenen". Auf Bundesebene werden die Staatsbürger in den Gesetzgebungsprozess frühzeitig eingebunden, auf Landes- und Gemeindeebene sollen Volksgesetzgebung und Vetoreferenden ermöglicht werden. ****
Im Laufe des Diskussionsprozesses in der Enquete sei klar geworden, dass man schon im vorparlamentarischen Prozess den BürgerInnen die Möglichkeit geben muss, sich an der Debatte zu beteiligen und Vorschläge zu machen, die in Gesetzestexte eingearbeitet werden. Gute Beispiele für diese Form des politischen "Crowdsourcing" gibt es in Finnland oder Kroatien. Wittmann: "Es geht um einen niederschwelligen Zugang der Bevölkerung von Beginn eines Lösungsprozesses an." Gerstl:
"Konkret könnte ein Gesetz von breiterer Relevanz noch vor der offiziellen Begutachtung veröffentlicht werden, BürgerInnen könnten dann auch zu einzelnen Bestimmungen Stellungnahmen abgeben, die von anderen mit einem ‚like‘ unterstützt werden. So kann es dann schon in diesem frühen Stadium zu Änderungen im Sinne der BürgerInnen kommen."
Gleichzeitig soll die Gesetzwerdung transparenter werden: Angedacht sind dabei u.a. jährliche Vorhabensberichte der Regierungsmitglieder oder halbjährliche öffentliche Informationsveranstaltungen der Ausschussvorsitzenden für interessierte BürgerInnen. Was direktdemokratische Instrumente betrifft, soll der Zugang durch technische Neuerungen einfacher werden, etwa durch die digitale Signatur.
Klar sprach sich Wittmann für die Aufwertung von Volksbegehren aus, wie sie in einem gemeinsamen SPÖ-ÖVP-Grünen-Antrag vor zwei Jahren schon vereinbart wurde. So soll es bei Volksbegehren, die von mehr als 100.000 Menschen unterschrieben wurden, eine eigene Volksbegehrenssitzung im Parlament geben, bei der der Initiator/die Initiatorin auch Rederecht haben. Abgegangen ist man hingegen von der verpflichtenden Volksbefragung bei erfolgreichen Volksbegehren.
Was eine solche Volksgesetzgebung auf Bundesebene betrifft, musste er, so Gerstl, im Rahmen der Enquete-Kommission zur Kenntnis nehmen, "dass derzeit aufgrund sehr unterschiedlicher Meinungen zum Themenbereich kein einheitlicher Text für eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene erzielbar ist". Wittmann verwies seinerseits auf die massiven rechtlichen und politischen Bedenken, die es im Zuge der Begutachtung gegeben habe und die nicht ausgeräumt werden konnten. Auch er, so Wittmann, sehe "die Riesengefahr, dass wirtschaftlich mächtige Partikularinteressen dann gegenüber dem Gemeinwohl obsiegen".
Sehr wohl aber soll eine Ermöglichung auf Landes- und Gemeindeebene erreicht werden, indem der verfassungsrechtliche Rahmen für direktdemokratische Instrumente geöffnet wird. Gerstl: "Das bedeutet gerade auf dieser Ebene der unmittelbaren Betroffenheit mehr Mitgestaltungsmöglichkeit und mehr Verantwortung für die aktiven Bürgerinnen und Bürger." Davon betroffen könnten etwa Themen wie Gemeinderecht, Baurecht, das Armenwesen, die Sozialhilfe, Heil- und Pflegeanstalten sein, führte der ÖVP-Abgeordnete aus. (Schluss) ve/ah/mp
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