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Karlheinz Töchterle: Weiterentwicklung des Universitätszugangs notwendig

Wissenschaftsausschuss im Parlament – Tätigkeitsbericht des Wissenschaftsrates und Evaluierungsberichte zu zugangsgeregelten Studien im Mittelpunkt

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Der Tätigkeitsbericht des Wissenschaftsrates über die Jahre 2012, 2013 und 2014 sowie die gesetzlich (Universitätsgesetz Paragraph 143) erforderlichen Evaluierungsberichte zu zugangsgeregelten Studien stehen im Mittelpunkt des heutigen Wissenschaftsausschusses, zu dem sowohl der Präsident des Wissenschaftsrates, Dr. Jürgen Mittelstraß, als auch mehrere Studienautoren der Evaluierungsberichte eingeladen sind. "Nicht nur die Wissenschaft, auch die Wissenschaftspolitik braucht zur Weiterentwicklung eine fundierte Basis an Daten und Informationen", sieht ÖVP-Wissenschafts- und Forschungssprecher Abg. Dr. Karlheinz Töchterle diese mit den regelmäßig publizierten Stellungnahmen des Wissenschaftsrates und den umfangreichen Evaluierungsberichten zu zugangsgeregelten Studien, erstellt von den Forschungseinrichtungen IHS, technopolis und 3s, zweifellos vorliegen.

Das Berichtskonvolut zu den Evaluierungsverpflichtungen nach Paragraph 143 Universitätsgesetz zeigt für Töchterle insbesondere:
"Eine Weiterentwicklung des Universitätszugangs ist notwendig, im Sinne der Studierenden, Lehrenden und einer gesamthaften Qualitätssteigerung." Gerade in stark nachgefragten Studien leidet die Qualität unter einem ungeregelten Zugang. "Jene Universitäten, die wir bei der Veröffentlichung diverser Rankings immer wieder an der Spitze sehen und darum beneiden, zeigen es vor: Die Eignung angehender Studierender und ein stimmiges Betreuungsverhältnis von Studierenden und Lehrenden sind zentral für ein erfolgreiches, qualitativ hochwertiges Studium." Mit den Berichten liege eine fundierte Basis für die Weiterwicklung des Unizuganges vor, derzeit laufen Gespräche mit dem Koalitionspartner. Zentral sei auch der weitere Ausbau der Beratungen, um Schülerinnen und Schülern rechtzeitig die breite Palette an Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu vermitteln.

Laut den Berichten hat sich die im Wintersemester 2013/14 erstmals geltende Regelung in fünf Studienfeldern (Informatik, Biologie und Biochemie, Architektur und Städteplanung, Pharmazie sowie Management und Verwaltung, Wirtschaft und Verwaltung und Wirtschaftswissenschaften), die von der zuletzt präsentierten AK-Studie nicht umfasst sind, im Wesentlichen bewährt. Denn insgesamt sind die Studierendenzahlen nicht zurück gegangen, aber es kam zu einer besseren Verteilung, höheren Motivation der Studierenden, bewussteren Studienwahl und dadurch zu einer geringeren Anzahl an Studienabbrüchen in den fünf Studienfeldern. Neben der Festlegung von Obergrenzen bei den Studienanfängern wurden auch zusätzlich 95 Professorenstellen ermöglicht. Somit wurde an zwei nötigen Stellen angesetzt, um die Betreuung der Studierenden und die Qualität des Studiums zu erhöhen. Töchterle unterstützt die von Minister Dr. Reinhold Mitterlehner geplante Adaptierung und Verlängerung der Regelung, wie sie auch vom IHS Hand in Hand mit einer weiteren Evaluierung empfohlen und von einer Mehrheit der Rektorate und auch einigen Senaten und Studierendenvertretern gewünscht wird, sowie eine Ausweitung der Regelungen, die ebenso von einer Mehrheit der Rektorate unterstützt wird.

Gegenstand der Evaluierung war auch die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP), die sich ebenso bewährt hat, allerdings einiger Nachschärfungen bedürfe, damit sie ihrem intendierten Zweck gerecht, und nicht für eine quantitative Auswahl von Studierenden missbraucht wird.

Abschließend dankt Töchterle Mag. Martin Unger und dem gesamten Projektteam des IHS sowie dem Präsidenten, Mitgliedern und Mitarbeitern des Wissenschaftsrates für die qualitätsvolle Arbeit und das Bemühen im Sinne einer gedeihlichen Entwicklung der heimischen Hochschulen.
(Schluss)

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