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AKNÖ: Privatsphäre im Visier der Geheimdienste und Konzerne

Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung widerspricht den Menschenrechten

Wien (OTS) - Bei einer Fachtagung zum Thema Datenschutz in der Zentrale der Arbeiterkammer Niederösterreich zeigten ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis die Bedrohungen der Grundrechte durch die Aktivitäten von Geheimdiensten und Konzernen auf. Auch der Versuch einiger europäischer Staaten, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, wurde als Verstoß gegen die Menschenrechte kritisch beleuchtet. In einem zweiten Schritt suchten die ExpertInnen nach technologischen und rechtlichen Lösungen zur Verbesserung des Datenschutzes.

AKNÖ-Vizepräsident Michael Fiala sprach in seiner Eröffnungsrede das Grundproblem beim Schutz der Privatsphäre an, "die allgegenwärtige Überwachung der BürgerInnen durch Geheimdienste und Internetkonzerne". Aber auch das Bestreben von Staaten, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, sei eine Bedrohung der Grundrechte der BürgerInnen.

Der Datenschutzexperten Mag. Andreas Krisch von Mksult GmbH und Dr. Christof Tschohl von Research Institute AG & Co KG gingen der Frage nach: Warum gibt es Datenschutz? Die Antwort auf diese Frage sehen sie in den Menschenrechten begründet. So erkläre etwa Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention das "Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens" und der Artikel 8 der EU-Grundrechtscharta den "Schutz personenbezogener Daten" zum Grundrecht jede/r BürgerIn. "Schutzgut sind nicht die Daten, sondern die Privatsphäre der Menschen", erklärt Tschohl. Zwar könnten die meisten Grundrechte eingeschränkt werden, wenn dies im Interesse des Gemeinwohls verhältnismäßig geschieht, aber die Praxis von Geheimdiensten, jede greifbare Information abzuspeichern, stelle eine Verletzung dieser Grundrechte dar. Auch die Praxis von Unternehmen, jede Aktivität im Netz zu tracken, die KonsumentInnen aufgrund der verfügbaren Daten zu scoren und Prognosen auf zukünftiges Verhalten aus den "Big Data" zu ziehen, sei aus menschenrechtlicher Sicht bedenklich. Die Formel "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" sei eine unzulässige Umdrehung des Grundrechtskonzepts. Krisch forderte zur Stärkung des Datenschutzes von der Politik eine wirksame Rechtsdurchsetzung gegenüber den großen Konzernen. Die Geheimdienstüberwachung solle durch ein No-Spy-Abkommen der EU beschränkt und deren Aufgaben klar definiert werden.

Wolfie Christl von Cracked Labs zeigte in seinem Vortrag die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten der kommerziellen digitalen Überwachung auf: Vom Selftracking der täglichen Bewegung mittels Fitnessband, um von der Krankenversicherung einen Rabatt zu bekommen, bis hin zu den Angeboten der großen Datenbroker wie Acxion oder Flurry. "Hinter dem Marketingschmäh von den tollen Entscheidungshilfen steckt in Wirklichkeit die Überwachung auf allen Ebenen, wenn nicht sogar Manipulation", sagte Christl.

Mag. Thomas Riesenecker-Caba von der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) zeigte die aktuellen technischen Möglichkeiten der Informationsverarbeitung persönlicher Daten im Betrieb auf. Mit Cloud-Computing, dem "Internet der Dinge" und Industrie 4.0 gibt es neue Herausforderungen für Betriebsräte, den Datenschutz für die ArbeitnehmerInnen sicherzustellen. Die Chancen in der Entwicklung neuer Technologien sieht Riesenecker-Caba darin, dass "der Datenschutz schon beim Design der Produkte berücksichtigt werden kann". Dr. Eva Angerler von der Gewerkschaft GPA-djp behandelte die Mitbestimmungsmöglichkeiten von BetriebsrätInnen in der betrieblichen Informationsverarbeitung. Die Instrumente, die diesen zur Verfügung stünden, seien: Betriebsvereinbarung, Dienstleistervertrag, IT-Richtlinie und Compliance-Richtlinie. Alle ArbeitnehmerInnen forderte sie dazu auf, "die Rechte im Datenschutzgesetz auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung von Daten auch tatsächlich einzufordern".

Dr. Christoph Lechner, Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, kritisierte den Ratsbeschluss zur geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung, gegen den auch der österreichische Vertreter im EU-Ministerrat gestimmt hat. Für Österreich würde es nach Erlass der Verordnung keine Möglichkeit mehr geben, auf nationaler Ebene strengere Regeln einzuführen. "Grundrechtsschutz zählt bei den EU-Ministern weiterhin weniger als das wirtschaftliche Interesse an der kommerziellen Verwertung von Daten und die nationale Sicherheit. Es darf nicht sein, dass die Verarbeitung von Daten für andere Zwecke bereits rechtmäßig ist, wenn ,legitime Interessen‘ des Unternehmens oder Dritter ,schwerer wiegen‘ als die des Bürgers", sagte Lechner. Europäische Datenschutzregelungen dürften die nationalen Arbeitsverfassungen nicht in ihrer Gültigkeit beschränken und bestehende Betriebsratsrechte beschneiden. Überdies müsse ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter vor Ort vorhanden sein. "Ein Konzerndatenschutzbeauftragter nur am Ort der Hauptniederlassung des Konzerns kann den BetriebsrätInnen in diversen Tochterunternehmen nicht als Ansprechpartner dienen. Wichtig ist daher die verpflichtende Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ab einer Beschäftigtenanzahl von 25", betonte Lechner.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Dr. Martin Feigl, Abteilung Verfassungsrecht, allgemeine und internationale Sozialpolitik,
Tel.: 01-58883-1610

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