• 02.06.2015, 10:14:38
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Budgetpfad Österreichs vor dem Hintergrund der EU-Fiskalregeln

Wien (OTS) - Der Bericht des Fiskalrates (FISK) über die Einhaltung
der Fiskalregeln 2014 bis 2019 (unter
http://www.fiskalrat.at/presseinformationen.html abrufbar) evaluiert
den Budgetpfad der Bundesregierung für die Jahre 2014 bis 2019. Der
Schwerpunkt liegt dabei in der Überwachung der Einhaltung der
mehrdimensionalen EU-Fiskalregeln für den Gesamtstaat (Bund, Länder,
Gemeinden und Sozialversicherungsträger laut Europäischem System der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen).
Der Budgetpfad der Bundesregierung (Stabilitätsprogramm 2014 bis
2019) zeigt eine Rückführung des Maastricht-Budgetsaldos in den
Jahren 2015 und 2016, die im Wesentlichen durch den zunehmenden
Wegfall von belastenden Sondereffekten (Bankenhilfsmaßnahmen) und
durch die Verbesserung der konjunkturellen Rahmenbedingungen, aber
kaum durch strukturelle Konsolidierungen getragen wird. Der
strukturelle Budgetsaldo laut Bundesregierung soll in den Jahren 2015
bis 2018 rund 0,5% des BIP betragen.
Aus Sicht des Fiskalrates werden die im Stabilitätsproramm
skizzierten Vorhaben der Bundesregierung zur Budgetkonsolidierung in
Kombination mit den Wachstumsinitiativen nicht ausreichen, um die
Einhaltung der Budgetregeln der EU in den nächsten Jahren zu
gewährleisten. Dies obwohl sich die budgetäre Ausgangssituation in
Österreich durch eine niedrige strukturelle Defizitquote im Jahr 2014
auszeichnet (0,4% des BIP laut Europäischer Kommission; 0,6% des BIP
laut FISK). Hinsichtlich der Abwicklung der Hypo Alpe-Adria-Bank
bestehen Unsicherheiten über das Ausmaß der noch zu erwartenden
Budgeteffekte.
Im Jahr 2015 dürfte das strukturelle Budgetdefizit gemäß
FISK-Frühjahrsprognose mit 0,6% des BIP innerhalb der tolerierten
Abweichung von +0,25% des BIP zum mittelfristigen Budgetziel (MTO)
von 0,45% des BIP zu liegen kommen.
Für das Jahr 2016 ergibt sich laut FISK-Prognose ein
pessimistischeres Bild. Der geplante Budgetkurs der Bundesregierung
könnte durch die Steuerreform 2015/2016 unterbrochen werden: Nach
Variante 1, die sich an den EK-Annahmen der Frühjahrsprognose 2015
orientiert (Einnahmen aus Betrugsbekämpfung werden zur Hälfte und
ausgabenseitige Sparvorhaben in geringem Ausmaß wirksam) steigt im
Jahr 2016 das Maastricht-Budgetdefizit von 1,8% des BIP (2015) auf
2,1% des BIP (2016) und das strukturelle Budgetdefizit von 0,6% des
BIP (2015) auf 1,6% des BIP (2016). Nach Variante 2, die den
Gesetzesentwürfen zur Steuerreform vom Mai 2015 folgt (geplante
Gegenfinanzierungen der Steuerreform realisieren sich) geht zwar im
Jahr 2016 das Maastricht-Defizit auf 1,6% des BIP zurück, das
strukturelle Budgetdefizit weist aber ebenfalls einen deutlichen
Anstieg auf (+0,4 Prozentpunkte auf 1,0% des BIP).
Insgesamt weisen beide Prognosevarianten des Fiskalrates auf die
Gefahr hin, dass im Frühjahr 2017 der Frühwarnmechanismus gemäß
präventivem Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts ausgelöst wird.
Auch ein übermäßiges Defizit-Verfahren infolge der Verfehlung der
Schuldenregel kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, sofern nicht
im Falle des Ausbleibens erwarteter Gegenfinanzierungen zusätzliche
Maßnahmen zur Gegensteuerung gesetzt werden.
Abschließend ist hervorzuheben, dass vor dem - auch in der
mittleren Frist - zu erwartenden schwachen Konjunkturumfeld und den
verstärkt einsetzenden demografisch bedingten Kosten der Fokus auf
Effizienzsteigerung und Kostendämpfung in den Bereichen Pensionen,
Gesundheit und Pflege - neben dem Ziel der Bundesregierung zur
Entflechtung der öffentlichen Aufgaben, der Mischfinanzierungen und
der Transfers zwischen den Gebietskörperschaften - unerlässlich
erscheint. Vor allem in den Bereichen Arbeitslosenunterstützung,
Pensionen und Sachleistungen für Gesundheit ergibt die FISK-Prognose
- trotz Reformen - starke, im Vergleich zum Ausgabenaggregat
überdurchschnittliche Ausgabenerhöhungen.

Alle laufenden Presseaussendungen stehen Ihnen via FISK-Website zur
Verfügung: www.fiskalrat.at

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