• 26.05.2015, 10:26:36
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Vor TTIP-Abstimmung: Fünf rote Linien für EU-Handelsausschuss

Umweltausschuss im Europäischen Parlament lehnt Klagrechte eindeutig ab

Utl.: Umweltausschuss im Europäischen Parlament lehnt Klagrechte
eindeutig ab =

Wien (OTS) - Am 28. Mai stimmt der Handelsausschuss im EU-Parlament
(INTA) mit einer Resolution seine Position zum Handels- und
Investitionsabkommen TTIP ab. Das Abstimmungsergebnis ist ein erster
Indikator dafür, welche Position das Europäische Parlament in seiner
TTIP-Resolution am 10. Juni einnehmen könnte (1). Das österreichische
Bündnis TTIP STOPPEN (http://www.ttip-stoppen.at) fordert die
Mitglieder des Ausschusses auf die Resolution abzulehnen, wenn sie
nicht die folgenden fünf Mindestanforderungen erfüllt.

1. Kein Investitionsschutz und ISDS

Die Reformvorschläge von EU-Handelskommissarin Malmström zum
Investitionsschutz (ISDS) sind reine Kosmetik und ändern nichts am
grundlegenden Problem: Konzerne könnten Staaten auf Milliarden
klagen, wenn sie ihre Gewinnerwartungen eingeschränkt sehen. Die
bestehenden Rechtssysteme in den USA und in Europa bieten
ausreichenden Schutz für InvestorInnen. ISDS ist nicht reformierbar
und nicht notwendig. Daher muss der Ausschuss den Investitionsschutz
und ISDS klar ablehnen. Dabei soll sich der INTA-Ausschuss an den
Empfehlungen des Umweltausschusses (ENVI) orientieren, welcher ISDS
bereits per Beschluss vom 14. April ohne Wenn und Aber abgelehnt hat
(2).

2. Keine Absenkung und Angleichung von Standards im Umwelt- und
VerbraucherInnenschutz oder im Arbeitsrecht

Durch die Angleichung oder Anerkennung von Standards im Umwelt- und
VerbraucherInnenschutz oder im Arbeitsrecht würde sich im freien
Wettbewerb der jeweils kostengünstigere Standard durchsetzen - zum
Nachteil der Menschen und der Umwelt. Der INTA-Ausschuss muss daher
alle Mechanismen klar ablehnen, die zu einer solchen Schwächung von
Standards beitragen können.

3. Kein "Regulatorischer Rat" und keine "Regulatorische Kooperation"

Laut TTIP-Plänen sollen Gesetze, die den transatlantischen Handel
beeinträchtigen, einem "Regulatorischen Rat" der Handelspartner
gemeldet werden - lange bevor das EU-Parlament oder nationale
Parlamente diese überhaupt zu Gesicht bekommen. Insbesondere
Unternehmen sollen vorab konsultiert werden, damit neue Gesetze nicht
zu einem "Handelshemmnis" werden. Regierungen verpflichten sich in
Zukunft sogenannte Kosten-Nutzen-Analysen durchzuführen. Der
INTA-Ausschuss muss diese Vorschläge ablehnen und klar festlegen,
dass demokratiepolitische Prozesse nicht auf ein intransparentes und
nicht demokratisch legitimiertes Gremium übertragen werden dürfen.

4. Ausnahme für kommunale Dienstleistungen und für die
Daseinsvorsorge

In TTIP wurde die Daseinsvorsorge bislang unzureichend ausgenommen.
Der INTA-Ausschuss muss klarstellen, dass unter anderem Wasserver-
und -entsorgung, Abfallwirtschaft, Verkehrsdienstleistungen, Energie,
Systeme der sozialen Sicherheit, soziale Dienstleistungen,
Gesundheit, Bildung und Kultur aus allen Vertragsbestimmungen
auszunehmen sind um weitere Liberalisierungen öffentlicher Dienste zu
verhindern. Verhandlungen auf Basis von Negativlisten oder eine
Kombination von Positiv- und Negativlisten sind abzulehnen (3).

5. Einklagbare Mindestarbeitsstandards der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO)

ArbeiterInnenrechte dürfen nicht verhandelbar sein und bei Verstößen
müssen Sanktionen greifen. Für den INTA-Ausschusss muss die
Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen seitens der USA daher
Voraussetzung für ein Abkommen sein.

InitiatorInnen der Plattform TTIP STOPPEN:
Attac, GLOBAL 2000, Fian, ÖBV Via Campesina Austria, Pro-Ge und
Südwind.

(1) Die Resolution ist für die TTIP-Verhandler weder bindend noch
bedeutet sie eine endgültige Entscheidung des Parlaments zum
TTIP-Abkommen. Die Resolution ist eine Momentaufnahme der politischen
Machtverhältnisse im EU-Parlament, in der die aktuellen "roten
Linien" und deren "Beweglichkeit" sichtbar werden.

(2) http://bit.ly/1dui2ps

(3) Der Ansatz der "Negativliste" bedeutet, dass alle öffentlichen
Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich vom Anwendungsbereich eines
Abkommens ausgeschlossen sind, erfasst werden und den Markt- und
Wettbewerbsbestimmungen unterliegen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ATT

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