- 20.05.2015, 11:44:45
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Beatrix Karl: Solidarität darf keine Einbahnstraße sein
ÖVP-Abgeordnete in der Aktuellen Europastunde
Utl.: ÖVP-Abgeordnete in der Aktuellen Europastunde =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die Europäische Union ist auch eine
Wertegemeinschaft und zu den gemeinsamen Werten zählt die
Solidarität, verwies heute, Mittwoch, ÖVP-Abg. Dr. Beatrix Karl
anlässlich der Europastunde zum Thema "Europäische Solidarität " im
Nationalrat auf die Präambel des EU-Vertrages, wonach die Solidarität
zwischen den Völkern und die Achtung ihrer Kultur und Tradition zu
stärken seien.
Die Solidarität werde in zahlreichen Bestimmungen der EU-Verträge
betont. Der Solidaritätsklausel zufolge sollen die Union und ihre
Staaten gemeinsam im Geiste der Solidarität handeln, wenn ein
Mitgliedsstaat beispielsweise von einem Terroranschlag oder einer
Naturkatastrophe betroffen ist. "Darin kommt zum Ausdruck, dass die
Staaten in Notsituationen füreinander einstehen. Wie steht es aber,
wenn es sich um eine finanzielle Notsituation handelt?", stellte Karl
in den Raum. Die ÖVP vertrete die Auffassung, dass Eigenvorsoge und
staatlich verbürgte Solidarität im Gleichgewicht sein müssen. "Es
darf keine Einbahnstraße sein. Uns ist nicht nur die Solidarität mit
jenen wichtig, die soziale Leistungen in Anspruch nehmen müssen,
sondern auch mit jenen, die diese erbringen und finanzieren."
Auch das neue ÖVP-Grundsatzprogramm beinhalte dieses Verständnis für
Solidarität. Dieses dürfe aber nicht nur auf nationaler Ebene
beschränkt sein. Auch auf EU-Ebene dürfe es keine Einbahnstraße
geben. Befinde sich ein Staat in einer Notsituation, dann gehe es
nicht nur um Solidarität mit diesem Staat, sondern auch mit den
zahlenden Mitgliedsstaaten. Das bedeutet, dass der betroffene Staat
nicht nur auf finanzielle Unterstützung wartet, sondern auch
innerstaatliche Reformen durchsetzt und einen stringenten Sparkurs
verfolgt.
All dies könne nicht ohne entsprechende Regeln funktionieren.
"Vertrauen ist gut, aber klare Regeln sind noch besser und auch
unerlässlich, weil Unklarheiten Misstrauen erzeugen." Es spreche
nichts dagegen, über Regeln eines Insolvenzrechts für
Mitgliedsstaaten nachzudenken, wenn dies auch ohne Zweifel ein
schwieriges und langwieriges Unterfangen sein werde. Solche
Herausforderungen habe die EU aber oft zu meistern.
(Schluss)
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