- 05.05.2015, 17:59:50
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EU-Anpassungen bei Bilanzen und Wertpapierverwahrung
Weitere Themen im Finanzausschuss: globale Armutsbekämpfung, Produktpiraterie
Utl.: Weitere Themen im Finanzausschuss: globale Armutsbekämpfung,
Produktpiraterie =
Wien (PK) - Die Bestimmungen für Bilanzerstellung und
Wertpapierverwahrung werden nun an die Vorgaben der Europäischen
Union angepasst. Der Finanzausschuss verabschiedete heute in diesem
Sinn ein Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz, mit dem Österreich
einen weiteren Schritt zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie setzt. Die
Vorschriften für Wertpapiersammler wiederum werden durch ein
Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz harmonisiert. Thema der Sitzung war
überdies die Armutsbekämpfung in den Entwicklungsländern. Hier lag
den Abgeordneten ein Ressortbericht über die Tätigkeiten und
Ergebnisse von Wiederauffüllungen des Internationalen Fonds für
landwirtschaftliche Entwicklung sowie des Asiatischen
Entwicklungsfonds vor, der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.
Die Produktpiraterie war ebenfalls Gegenstand eines einhellig
akzeptierten Berichts, der über Erfolge der österreichischen
Zollbehörden im Kampf gegen den Import von Plagiaten und über
aktuelle Trends bei Produktfälschungen informiert.
Weiterer Schritt zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie
Mit ihrer Bilanzrichtlinie will die EU die Vergleichbarkeit von
Jahres- und Konzernabschlüssen verbessern und deren Aussagekraft
erhöhen. In einem ersten Umsetzungsschritt hatte Österreich im Jahr
2014 ein Rechnungslegungs-Änderungsgesetz mit Anpassungen im
Unternehmensgesetzbuch (UGB) in Kraft gesetzt. Die nunmehr vom
Finanzausschuss unter dem Titel eines Rechnungslegungsänderungs-
Begleitgesetzes 2015 (560 d.B.) verabschiedeten Regelungen bringen
spezielle Anpassungen für Banken, Versicherungen und andere
Finanzunternehmen. Dabei geht es im Wesentlichen um redaktionelle
Änderungen, etwa um die Anpassung von Verweisen auf das UGB und an
die neue Systematik der Rechnungslegung. Zudem wird der Sonderposten
"unversteuerte Rücklagen" im Finanzmarktrecht abgeschafft; der
Ausweis latenter Steuern und eigener Aktien wird neu geregelt. Eigene
Aktien sind künftig auch bei Finanzunternehmen offen vom Nennkapital
zu trennen. - Die Zustimmung erfolgte nach positiven Wortmeldungen
von Johannes Jarolim (S), Werner Groiss (V) und Bruno Rossmann (G)
mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen, Team Stronach und NEOS. - Die
FPÖ allerding befürchtete Verschlechterungen bei der Transparenz
infolge rechtlicher Erleichterungen für die Nationalbank, die Hubert
Fuchs (F) zu bedenken gab. Bundesminister Hans Jörg Schelling
vermochte diese Besorgnis in der Debatte nicht zu zerstreuen.
Auch Vorschriften für Wertpapiersammler werden harmonisiert
Ziel einer EU-Verordnung über Zentralverwahrer ist die Verbesserung
von Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in Europa. Zur Umsetzung
beauftragt ein von den Abgeordneten einstimmig begrüßtes
Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz samt flankierenden Änderungen in
geltenden Finanzmarktgesetzen (562 d.B.) die Finanzmarktaufsicht
(FMA) mit der Zulassung und Beaufsichtigung von
Wertpapierzentralverwahrern, implementiert Strafbestimmungen und
schafft eine beschränkte Bankkonzession. Als Sanktionen werden
Verwaltungsstrafen eingeführt. Die maximalen Geldbußen bei Verstößen
natürlicher Personen betragen mindestens 5 Mio. €, bei juristischen
Personen 20 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes, jedenfalls aber das
Zweifache des Vermögensvorteils. Die FMA wird jährlich alle
Sanktionen und anderen Maßnahmen an die Europäische
Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) melden und den Namen des
Rechtsverletzers sowie die Art des Verstoßes im Internet bekannt
machen. Um Risiken bei bankartigen Nebendienstleistungen von
Wertpapiersammlern zu reduzieren, bekommen diese eine "beschränkte"
Bankkonzession.
Wertpapieremittenten werden verpflichtet, übertragbare Wertpapiere zu
immobilisieren und im Effektengiro einzubuchen, wenn diese zum Handel
an Handelsplätzen zugelassen sind oder dort gehandelt werden.
Wertpapiergeschäfte müssen künftig spätestens am zweiten Geschäftstag
nach dem Handelstag abgewickelt sein. Dazu kommen Vorkehrungen gegen
das Scheitern von Abwicklungen und die Einführung eines
Eindeckungsvorgangs ("Buy-in-Verfahren") für den Fall des Scheiterns
von Abwicklungen. Zentraler Wertpapierverwahrer bleibt in Österreich
die Kontrollbank, erfuhren die Abgeordneten in der Debatte von
Minister Schelling und verabschiedeten die Vorlage einstimmig an das
Plenum.
Internationale Entwicklungseinrichtungen verzeichnen Erfolge bei der
Armutsbekämpfung
Das Engagement internationaler Entwicklungseinrichtungen in den
ärmsten Ländern der Welt zeigt messbare Wirkung, konnten die
Abgeordneten als Kernaussage dem Bericht über die Tätigkeiten und
Ergebnisse der 9. Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für
ländliche Entwicklung (IFAD-9) und der 11. Wiederauffüllung des
Asiatischen Entwicklungsfonds (AsDN-XI) (III-156 d.B.) entnehmen.
Finanzminister Hans Jörg Schelling informiert darin über Erfolge bei
der Reduzierung der ländlichen Armut, der Verbesserung der
Lebensmittelsicherheit und der Steigerung der
Geschlechtergerechtigkeit und stellt fest, vor dem Hintergrund der
Wirtschaftskrise sei es unter schwierigen Bedingungen gelungen,
entwicklungseffektive Programme umzusetzen, erfuhr Abgeordneter
Andreas Hanger (V) in der Debatte vom Finanzminister.
Petra Bayr (S) betonte die Notwendigkeit, Land- und Forstwirtschaft
sowie Infrastruktur in Entwicklungsländern zu fördern und erzielte
mit Finanzminister Hans Jörg Schelling Übereinstimmung darin, dass
dabei Menschenrechte sowie arbeitsrechtliche Standards eingehalten
werden müssen. Bayr trat auch dafür ein, die bilaterale und die
multilaterale EZA entsprechend zu dotieren und begrüßte die Absicht
der Bundesregierung, die bilaterale EZA zu erhöhen. Private Spenden
können die Verantwortung des Staates für die
Entwicklungszusammenarbeit nicht ersetzen, stellten Petra Bayr und
Tanja Windbüchler-Souschill von den Grünen fest, die ihrerseits über
den Rückgang des EZA-Anteils am BNP von 0,52 % im Jahr 2005 auf
zuletzt 0,3% klagte und verlangte, die EZA-Mittel deutlich zu
erhöhen.
Hinsichtlich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Österreichs
machte Finanzminister Hansjörg Schelling auf 902 Mio. € an
Investitionen der Kontrollbank in EZA-Projekte aufmerksam und wies
darauf hin, dass die Österreichische ODA-Quote wesentlich besser
wäre, würde Österreich all das dazurechnen, was andere Länder in ihre
Quoten einbeziehen. Daher werde sein Ressort die Ausgaben der
einzelnen Bundesministerien und der Bundesländer bewerten und nach
der Rückkehr des Außenministers aus Moskau mit ihm über das Thema EZA
sprechen. Die Bundesregierung plane nicht, den geplanten
Bundesfinanzrahmen zu ändern, alle Maßnahmen zugunsten der EZA sollen
innerhalb der Auszahlungsobergrenzen erfolgen, teilte Schelling mit.
Österreich intensiviert Kampf gegen Produktpiraterie
Dass die Fälscher von Marken und Produkten Rechtsinhabern,
gesetzestreuen Herstellern und dem Handel Schaden zufügen,
Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Gesundheit gefährden und
KonsumentInnen täuschen, unterstreicht einmal mehr der aktuelle
Produktpirateriebericht (III-163 d.B.), der vom Ausschuss einstimmig
zur Kenntnis genommen wurde. Aus dem Papier geht vor allem hervor,
dass sich die Fälschungen nicht mehr auf Luxusartikel, Mode, Musik
und Filmprodukte beschränken, sondern immer mehr auch
Massenkonsumgüter wie Sportkleidung, Schuhe, Kosmetika, Handys oder
technisches Zubehör betreffen. Das Finanzministerium setzt bei der
Bekämpfung der Produktplagiate auf die Kontrollarbeit der
Zollbehörden - 2014 wurden 1.293 Markenfälschungen-Sendungen mit
195.689 Produkten zu einem Originalpreis von 5,5 Mio. € beschlagnahmt
-, auf Information und Aufklärung der Bevölkerung sowie auf
europäische und globale Kooperation.
In der Debatte erkundigten sich Hubert Fuchs (F), Hubert Kuzdas (S)
und Ruperta Lichtenegger (G) nach neuen Entwicklungen bei der
Produktpiraterie und beim Kampf gegen diese Art der Kriminalität.
Finanzminister Hansjörg Schelling berichtete, dass die Zahl der Fälle
zurückgehe, die Menge der jeweils aufgegriffenen Produkte aber
steige. Man beobachte Ausweichbewegungen weg vom stark kontrollierten
Flughafen Wien, führte der Minister aus und teilte mit, wie aufwendig
es für den Zoll oft sei, zu klären, ob es sich bei beschlagnahmten
Medikamenten um illegal eingeführte, aber echte Medikamente oder um
gefälschte Arzneiwaren handle. Statistische Unterschiede zwischen
einzelnen Ländern seien auch darauf zurückzuführen, dass
Produktpiraterie in Europa auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage
bekämpft werde. Schelling kündigte Studien über weitere
Produktgruppen an und betonte sein Eintreten für eine weitere
Intensivierung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit
beim Kampf gegen das Inverkehrbringen von gefälschten Produkten.
(Schluss) hof/fru.
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